Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04548
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Sachverhalt:
In den Wäldern von Mascherode und Rautheim soll ein Naturschutzgebiet entstehen. Die Nutzung der Wälder wird stark eingeschränkt und Eigentumsrechte werden außer Kraft gesetzt.
1. Sind die Eigentümer in die Planungen eingebunden und für Einschränkungen entschädigt?
2. Ist der Weiterbetrieb der Sportanlagen in Mascherode gewährleistet, d.h. der Sportplatz auf Dauer nutzbar, ebenso das Schützenheim und sind die Zufahrten jederzeit möglich?
3. Sind Einschränkungen bei der Beleuchtung der Sportanlagen - z. B. Flutlicht - denkbar oder kann es auch an anderer Stelle zu Veränderungen unter dem Thema "Lichtverschmutzung" kommen?
gez.
Frank Täubert
Fraktionsvorsitzender
Anlagen:
keine
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