Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04538-01
|
|
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10. Mai 2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Berechtigt zur Nutzung des Parkplatzes am Gemeinschaftshaus Rautheim sind laut Beschilderung „Parken für Anlieger Schule und Altentagesstätte“. Dazu kommen natürlich Nutzer des Gemeinschaftshauses.
Die Parksituation entspannt sich nach Schulschluss erheblich, da die Lehrerschaft den Parkplatz dann verlässt.
Zu Frage 2:
Beschwerden zur Parksituation sind der Verwaltung bisher nicht bekannt geworden.
Zu Frage 3:
Bevor Maßnahmen unternommen werden, wird die Verwaltung zu verschiedenen Tageszeiten die Situation beobachten und dem Stadtbezirksrat darüber berichten.
Anlage/n:
Keine
|