Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04558-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion des Stadtbezirksrates 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode vom 10. Mai 2017 (17-04558) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
In dem seit 30. November 2016 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 113, wurden Gewerbegebietsflächen in einer Größe von insgesamt ca. 7 ha festgesetzt.
Auf der östlichen Gewerbefläche GE 3 ist auf einem ca. 3,66 ha großen Grundstück die Errichtung eines Rechenzentrums für die Volkswagen Financial Services AG geplant. Inwieweit der Erschließungsträger in konkreten Grundstücksverhandlungen mit weiteren Interessenten steht, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 2:
Eine verbindliche Prognose der zu erwartenden Anzahl der Arbeitsplätze im „Gewerbegebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ kann nicht getroffen werden. Dieser attraktive Gewerbestandort direkt an der Autobahn ist neben verschiedenen gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten insbesondere auch für hochwertige Büronutzungen geeignet.
Anlage/n:
Keine
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