Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04565-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 11. Mai 2017 (17-04565) nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Gründe für die längere Bauzeit sind mehrschichtig. Einerseits lässt der lehmige, bindige Baugrund kein durchgängiges Arbeiten zu. Regenereignisse führen oftmals zu längeren Bauunterbrechungen. Alternativ hätten, bei extremen Mehrkosten, teure Baustraßen hergestellt werden müssen. Andererseits führt eine Befahrung von durchfeuchteten Böden zu unerwünschten Bodenverdichtungen mit langfristigen negativen Auswirkungen.
Auch beim Wegebau stellt der lehmige Untergrund ein Problem dar. Die Herstellung der Wege ist nur bei optimalen Feuchtegehalten des Bodens möglich. Dieser muss zunächst im trockenen Zustand verdichtet werden, um anschließend mit Sand aufgebaut und mit Mineralgemisch befestigt zu werden. Nachdem im Spätsommer 2016 erkennbar war, dass der derart durchfeuchtete Boden in den Herbst- und Wintermonaten nicht mehr ausreichend abtrocknen konnte, wurde der Wegebau bewusst in das Jahr 2017 verschoben. Hierzu sind jetzt die Sommermonate 2017 vorgesehen. Auch hier hätte nur mit extremen Mehrkosten der Lehmboden durch Einfräsen von Kalk künstlich getrocknet werden können.
Ein weiterer Aspekt sind derzeit lange Lieferzeiten von Baustoffen, unter anderem auch bei den Beton-Fertigteilelementen für den Brückenbau.
Ein dritter Aspekt war die unzureichende Personal- und Geräteausstattung der Baufirma. Hier wurden die jeweils rechtlich möglichen Maßnahmen ergriffen und ausgeschöpft. Die der Baufirma in diesem Rahmen gesetzten Fristen wurden dann eingehalten. Die Zwischenzeit wurde jedoch genutzt, um einerseits weiteres naturraumtypisches Totholzmaterial zu beschaffen und als Gewässer-Strukturelemente einzubauen, als auch den Entwässerungskomfort durch Umverlegung einer Dränage eines Anliegers zu verbessern.
Zu 2.
Der Abschluss der Arbeiten wird für Ende September 2017 erwartet. Mit der ausführenden Firma wurde ein entsprechender Ablaufplan abgestimmt. Die planmäßigen Pflanzmaßnahmen erfolgen derzeit und liegen sowohl im Zeit- als auch im Kostenplan. Im Anschluss daran sollen die Sommermonate für den Wegebau und für die zwei noch ausstehenden Brücken genutzt werden. Zu klären sind vorab nur noch formale, finanzielle Aspekte, unter anderem, ob eine erneute Baustelleneinrichtung witterungsbedingt zu vergüten oder dem Verschulden des Auftragnehmers oder seinem Risikobereich zuzuordnen ist.
Zu 3.
Durch die erfolgten Abstimmungen zwischen den Erdarbeiten und den Pflanzmaßnahmen sind zunächst keine weiteren Auswirkungen zu erkennen. Die Gewässerrenaturierung, d. h. die Erdarbeiten und Geländemodellierungen sind abgeschlossen. Nach erfolgtem Wegebau und dem Einbau der beiden Brücken kann der neue Gewässerverlauf vollständig geflutet werden. Von Vorteil ist hierbei, dass keine unmittelbare Flutung des nackten Rohbodens direkt nach der Herstellung erfolgt, sondern schon eine gewisse Durchwurzelung der Böschungsbereiche erfolgen kann. Dies wird bei vielen neuen Gewässerabschnitten bewusst so gewählt, wie zum Beispiel an der Schunter in Braunschweig-Harxbüttel, bei dem bewusst zwischen Herstellung und Flutung mindestens ein Jahr gewartet wird.
Anlage/n:
keine
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