Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04548-01  

Betreff: Naturschutzgebiete in unserem Stadtgebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-04548
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode zur Kenntnis
23.05.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 213 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.05.2017 (17-04548) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung ist zurzeit mit der Unterschutzstellung eines Waldbereichs, der ringförmig um Mascherode gelegen ist, befasst. Der überwiegende Teil des beabsichtigten Naturschutz­gebietes (120 ha von 155 ha) ist FFH-Gebiet und damit Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Die europäischen Mitgliedsstaaten sind rechtlich verpflichtet, die FFH-Gebiete in der Weise zu sichern, dass ein günstiger Erhaltungszustand gewahrt bzw. wiederhergestellt werden kann. Um dieser Verpflichtung nachzukommen sowie dem in dieser Sache bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken, sind alle noch offenen Sicherungsverfahren im Land Niedersachsen nach Maßgabe des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima­schutz bis Ende des Jahres 2018 abzuschließen.

 

Durch die entsprechende Sicherung des Rautheimer und Mascheroder Holz als Natur­schutzgebiet wird es nach Auffassung der Verwaltung weder zu erheblichen Nutzungs­einschränkungen bezüglich der Wälder noch zur Außerkraftsetzung der Eigentumsrechte für die Forstgenossenschaften kommen.

 

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Das Unterschutzstellungsverfahren unterliegt einem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf (vgl. § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGNatSchG)).

 

In diesem Verfahren hatten die Eigentümer bereits im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit ihre Einwände und Anregungen zu äußern.

 

Ferner besteht bei der öffentlichen Auslegung der Naturschutzgebietsverordnung nochmalig die Möglichkeit Einwände und Anregungen in das Verfahren einzubringen.


 

Die Forstgenossenschaften Mascherode und Rautheim sind als Eigentümer zudem bereits vorab in die Planungen eingebunden worden. Schon während der Erstellung des Verordnungserstentwurfs fanden ein reger Austausch sowie 2 Gesprächstermine mit Mitarbeitern der Verwaltung statt, bei denen der Inhalt und die Ausgestaltung der Verordnung besprochen worden sind.

 

Falls es durch die Naturschutzgebietsverordnung zu wesentlichen Einschränkungen für die Eigentümer kommen sollte, hätten diese nach Maßgabe der Verordnung über den Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen von Natur und Landschaft in Natura 2000-Gebieten (Erschwernisausgleichsverordnung-Wald - EA-VO-Wald) einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt allerdings nur für ein durch eine Naturschutzgebietsverordnung gesichertes Natura 2000 Gebiet.

 

Zu 2.:

 

Es sind keine Einschränkungen für den TV–Mascherode zu befürchten, da der Sportplatz im Mascheroder Holz nicht Bestandteil des Naturschutzgebietes werden soll. Vielmehr wird das Sportgelände erstmalig von jedweder Schutzgebietsüberlagerung ausgenommen. Das Schützenheim Mascherode sowie die Zufahrten liegen ebenfalls außerhalb des geplanten Naturschutzgebietes.

 

Zu 3.:

 

Die Flutlichtanlage der Sportanlage steht in derzeitiger Form unter Bestandsschutz. Hier sind ebenfalls keine Einschränkungen für die Ausübung der Aktivitäten zu erwarten.
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
17-04548   Naturschutzgebiete in unserem Stadtgebiet   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
17-04548-01   Naturschutzgebiete in unserem Stadtgebiet   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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