Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04867  

Betreff: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hamburger Straße-Südost", HA 132
Stadtgebiet zwischen Hamburger Straße, dem Ringgleis und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mittelweg-Südwest", HA 113
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Entscheidung
09.08.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
HA132_Anl-1_Uebersicht-A
HA132_Anl-1-1_Uebersicht-B
HA132, Anl-2-1_VEPL_R
HA132_Anl-2-2_Ansichten-1_R
HA132_Anl-2-3_Ansichten-2_R
HA132_Anl-2-4_Ansichten-3_R
HA132_Anl-2-5_Ansichten-4_R
HA132_Anl-2-6_Werbekonzept-1_R
HA132_Anl-2-7_Werbekonzept-2_R
HA132_Anl-2-8_Werbekonzept-3_R
HA132_Anl-2-9_Vorhabenbeschreibung
HA132_Anl-3-1_Zeichn-Fests-A_R
HA132_Anl-3-2_Planzeichenerklaerungen
HA132_Anl-3-3_Zeichn-Fests-B_R
HA132_Anl-4_Textl-Fests
HA132_Anl-5_Abgrenzung des Vertragsgebietes im Geltungsbereich B
HA132_Anl-6_Entwurf des Straßenausbauplans für den öffentlichen Fuß- und Radweg
HA132_Anl-8_Entwurf des Entwässerungskonzeptes
HA132_Anl-9_Einverständniserklärung der Stadt
HA132_Anl-10_Abgrenzung der drei Bauabschnitte bei Realiserung des Vorhabens
HA132_Anl-11_Umgestaltung der drei Fluchttreppen

Beschlusskompetenz

Die formelle Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4. d der Hauptsatzung. Im Sinne dieser

Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Beschluss über den

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, für den der Planungs- und Umweltausschuss

beschlusszuständig ist.

 

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 21. Februar 2017 den Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hamburger Straße-Südost“, HA 132, gefasst. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ist vom 31. März bis 2. Mai erfolgt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einkaufscenters inklusive einem Nahversorger mit Vollsortiment, Gastronomie und einem Discounter im Süden sowie die Errichtung einer Parkpalette für das zu erhaltende Bestandsgebäude im Norden des Geltungsbereiches zu schaffen.

 

Im Geltungsbereich A liegen das Flurstück 15/17 der Fa. Staake GmbH & Co. Objekt Hamburger Straße KG (Vorhabenträgerin) und das städtische Flurstück 15/19 - jeweils
Flur 4, Gemarkung Hagen. Innerhalb des Geltungsbereiches B befinden sich nur die Flurstücke 167/1 (tlw.), Flur 5 und 167/2 (tlw.), Flur 6, Gemarkung Hondelage, als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Vertragsgebiet.

 

Es ist beabsichtigt, mit der Vorhabenträgerin einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hamburger Straße-Südost“, HA 132, abzuschließen, mit dem sich die Vorhabenträgerin innerhalb bestimmter Fristen zur Realisierung des Vorhabens verpflichtet.

 

Vertragsinhalte

Der Durchführungsvertrag wird folgende wesentliche Inhalte haben:

 

1.Das Vorhaben umfasst:

die Errichtung eines Einkaufscenters inklusive einem Nahversorger mit Vollsortiment, Gastronomie und einem Discounter,

die Herstellung von 309 Stellplätzen (entspricht 303 EP bei Abzug von
6 Einkaufswagenboxen) einschl. Begrünung gemäß Ziffer IV, 1.1 der textlichen Festsetzungen,

die Erhaltung des gewerblich genutzten Bestandsgebäudes (Büro- und Verwaltungsnutzung) im Norden des Geltungsbereiches mit Errichtung eines Wetterschutzes am Haupteingang in Form eines Glasdaches,

die Errichtung der hierfür erforderlichen Parkpalette mit insgesamt 210 Stellplätzen auf max. fünf Ebenen östlich angrenzend an das Bestandsgebäude und

die Errichtung der Lärmschutzanlage im Süden des Geltungsbereiches und

die Herstellung der Begrünung gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan und Ziffern IV, 1.2 bis 1.5 der textlichen Festsetzungen.

 

2.Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Realisierung des Vorhabens in drei Bauabschnitten (BA). Der erste BA umfasst den künftigen Discounter, der zweite BA umfasst den Vollsortimenter und der dritte BA die geplante Parkpalette. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, innerhalb vertraglich festgelegter Fristen jeweils einen genehmigungsfähigen Bauantrag für den jeweiligen BA gemäß Anlage 10 einschließlich Nebenanlagen einzureichen, mit dem Vorhaben zu beginnen und es nach Baubeginn fristgerecht fertigzustellen.

 

3.Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zum Ausbau des öffentlichen Fuß- und Radweges mit Herstellung der öffentlichen Grünanlage und der öffentlichen Beleuchtung auf der Südseite des Vollsortimenters im zweiten BA.

 

4.Die gemäß den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Begrünung vorzusehenden Grundstücksflächen müssen bis zur Ingebrauchnahme der baulichen Anlagen des jeweiligen BA ausgebaut sein und sind spätestens in der nächstfolgenden Pflanzperiode abschließend zu begrünen.

 

5.Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Werbeanlagen entsprechend den textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hamburger Straße-Südost“, HA 132, und des Werbekonzeptes zu errichten.

 

6.Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, entsprechend den Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan südlich der Parkpalette eine Fuß- und Radwegeführung im und durch den Vorhabenbereich zum östlich angrenzenden Wohngebiet „Mittelweg-Südwest“ herzustellen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, diese Fuß- und Radwegeführung dauerhaft und ohne zeitliche Einschränkung auf ihre Kosten zu erhalten und für die Nutzung durch die Allgemeinheit bereit zu stellen.

 

7.Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Erweiterung der LSA um die Signalisierung der zweispurigen Ausfahrt und des entlang der Hamburger Straße führenden Fußgänger-/Radverkehrs; einschließlich der Überprüfung der Auswirkungen auf die tk1-Zeit (BÜSTRA) und Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei der Aufsichtsbehörde (LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH).

 

8.Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, als Ausgleich für den Entfall der Habitate der betroffenen Arten die erforderlichen Maßnahmen im Geltungsbereich A gemäß Ziffer V 2 der textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Hamburger Straße-Südost“, HA 132, im Einvernehmen mit der Stadt durchzuführen.

 

9.Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die im Vertragsgebiet liegenden festgesetzten Flächen im Geltungsbereich B gemäß Anlage 5 für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß Ziffer V der textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Hamburger Straße-Südost“, HA 132, im Einvernehmen mit der Stadt durchzuführen.

 

10.Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten für alle Maßnahmen im Vertragsgebiet, die ihr mit dem Durchführungsvertrag übertragen werden.

 

11.Die Vorhabenträgerin erstattet der Stadt die Grunderwerbskosten für das städtische Flurstück 15/19, Flur 4, Gemarkung Hagen, in Höhe von 73.755 € und verpflichtet sich, die zukünftigen öffentlichen Bedarfsflächen nach mangelfreier Fertigstellung und Übernahme durch die Stadt unentgeltlich, kosten- und lastenfrei auf die Stadt zu übertragen.

 

12.Zur Sicherung der im Vertrag vereinbarten Erschließungs- und Folgemaßnahmen legt die Vorhabenträgerin eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe der geschätzten Kosten vor.

 

Finanzielle Auswirkungen

Der Stadt entstehen durch die Realisierung des Vorhabens nach Ziffer 1 keine Kosten.

 

Außerhalb des Geltungsbereiches A liegend, an der nördlichen Seite des Bestandsgebäudes, müssen die drei Fluchttreppen aufgrund der Umgestaltung des Ringgleisweges um 90 Grad gedreht werden. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung dieser Umbaumaßnahmen, einschließlich aller weiteren damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen. Die Kosten dieser Umbaumaßnahme einschließlich Nebenkosten betragen ca. 16.000 €. Die Kosten der Umbaumaßnahmen der Fluchttreppen werden zwischen Vorhabenträgerin und Stadt geteilt (jeweils 50 %) und aus dem Budget des FB 61, Abteilung Stadtgrün-Planung und Bau finanziert.

 


Beschluss:

„Dem Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hamburger Straße-Südost“, HA 132, zwischen der Stadt und der Staake GmbH & Co. Objekt Hamburger Straße KG, Braunschweig, mit den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

Anlage 1:Übersichtskarte (Geltungsbereich A)

Anlage 1.1:Übersichtskarte (Geltugnsbereich B)

Anlage 2.1:Vorhaben- und Erschließungsplan, Lageplan

Anlage 2.2:Vorhaben- und Erschließungsplan, Ansichten 1

Anlage 2.3:Vorhaben- und Erschließungsplan, Ansichten 2

Anlage 2.4:Vorhaben- und Erschließungsplan, Ansichten 3

Anlage 2.5:Vorhaben- und Erschließungsplan, Ansichten 4

Anlage 2.6: Vorhaben- und Erschließungsplan, Werbekonzept 01

Anlage 2.7: Vorhaben- und Erschließungsplan, Werbekonzept 02

Anlage 2.8: Vorhaben- und Erschließungsplan, Werbekonzept 03

Anlage 2.9:Vorhaben- und Erschließungsplan, Vorhabenbeschreibung

Anlage 3.1:Zeichnerische Festsetzungen (Geltungsbereich A)

Anlage 3.2:Planzeichenerklärung

Anlage 3.3:Zeichnerische Festsetzungen (Geltungsbereich B)

Anlage 4:Textliche Festsetzungen und Hinweise

Anlage 5:Abgrenzung des Vertragsgebietes im Geltungsbereich B

Anlage 6: Entwurf des Straßenausbauplans

für den öffentlichen Fuß- und Radweg mit Grünfläche im Süden

Anlage 7:entfällt

Anlage 8:Entwurf des Entwässerungskonzeptes

Anlage 9:Einverständniserklärung der Stadt vom 29. Juli 2016 zum Ausbau der Zufahrt

zum Vorhabengrundstück

Anlage 10:Abgrenzung der drei Bauabschnitte bei Realisierung des Vorhabens

Anlage 11:Umgestaltung der drei Fluchttreppen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HA132_Anl-1_Uebersicht-A (6735 KB)    
Anlage 2 2 HA132_Anl-1-1_Uebersicht-B (3539 KB)    
Anlage 3 3 HA132, Anl-2-1_VEPL_R (418 KB)    
Anlage 4 4 HA132_Anl-2-2_Ansichten-1_R (483 KB)    
Anlage 5 5 HA132_Anl-2-3_Ansichten-2_R (2255 KB)    
Anlage 6 6 HA132_Anl-2-4_Ansichten-3_R (1995 KB)    
Anlage 7 7 HA132_Anl-2-5_Ansichten-4_R (396 KB)    
Anlage 8 8 HA132_Anl-2-6_Werbekonzept-1_R (1606 KB)    
Anlage 9 9 HA132_Anl-2-7_Werbekonzept-2_R (1647 KB)    
Anlage 10 10 HA132_Anl-2-8_Werbekonzept-3_R (1393 KB)    
Anlage 11 11 HA132_Anl-2-9_Vorhabenbeschreibung (69 KB)    
Anlage 12 12 HA132_Anl-3-1_Zeichn-Fests-A_R (2060 KB)    
Anlage 13 13 HA132_Anl-3-2_Planzeichenerklaerungen (758 KB)    
Anlage 14 14 HA132_Anl-3-3_Zeichn-Fests-B_R (1228 KB)    
Anlage 15 15 HA132_Anl-4_Textl-Fests (65 KB)    
Anlage 16 16 HA132_Anl-5_Abgrenzung des Vertragsgebietes im Geltungsbereich B (282 KB)    
Anlage 17 17 HA132_Anl-6_Entwurf des Straßenausbauplans für den öffentlichen Fuß- und Radweg (447 KB)    
Anlage 18 18 HA132_Anl-8_Entwurf des Entwässerungskonzeptes (1087 KB)    
Anlage 19 19 HA132_Anl-9_Einverständniserklärung der Stadt (2439 KB)    
Anlage 20 20 HA132_Anl-10_Abgrenzung der drei Bauabschnitte bei Realiserung des Vorhabens (748 KB)    
Anlage 21 21 HA132_Anl-11_Umgestaltung der drei Fluchttreppen (759 KB)    

Erläuterungen und Hinweise