Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04869  

Betreff: Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung einer Bundeszuwendung zugunsten der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
10.08.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.08.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
22.08.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Bundeszuwendung dient der Finanzierung von Ersatzinvestitionen in die Gleisanlagen des Hafens Braunschweig (Oberbauerneuerung von zwei Gleisen und Erneuerung von zwei Weichen). Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan 2017 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH enthalten.

 

Mit Schreiben vom 7. Juni 2017 hat das Eisenbahn-Bundesamt der Gesellschaft eine entsprechende Bundeszuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 142.195,00 € als nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss bewilligt. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel des Bundes.

 

Die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die Stadt Braunschweig ist zwingende Voraussetzung, damit die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH den Zuwendungsbetrag in Anspruch nehmen kann.

 

Anmerkung:

Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich Beihilfen (insbesondere die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind für den vorliegenden Fall unbeachtlich, da der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29. Januar 2014 (DS 16580/14) die Betrauung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH ab dem 1. Februar 2014 beschlossen hat. Im Rahmen dieser Betrauung sind Bürgschaftsübernahmen ohne Verletzung des Europarechts möglich.

 


Beschluss:

Die von der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH beantragte Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zur Absicherung einer Bundeszuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 142.195,00 € einschließlich Zinsen und Kosten wird beschlossen.

 


Anlage/n:
keine

 

Erläuterungen und Hinweise