Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04887  

Betreff: Ertragsbericht 1. Halbjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss zur Kenntnis
10.08.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ertragsbericht 1. Halbjahr 2017

Sachverhalt:


Für 2017 sieht der Haushalt ordentliche Erträge von 787 Mio. € vor. Der Vorbericht enthält zwei Kennzahlen zu den ordentlichen Erträgen, die Steuerquote und die Zuwendungsquote. Die Steuerquote setzt die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben ins Verhältnis zu den ordentlichen Erträgen und beträgt 46% für das Jahr 2017. Die Zuwendungsquote ermittelt den Anteil der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen an den ordentlichen Erträgen und beträgt 21%. Diese beiden Positionen machen also 67 % der ordentlichen Erträge aus.

 

Die Hauptertragsarten in diesen beiden Positionen sind die „Grundsteuer B“, die „Gewerbesteuer“, der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“, der „Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer“, die „Schlüsselzuweisungen aus dem kommunen Finanzausgleich vom Land“ und die „allgemeinen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich vom Land für den übertragenen Wirkungskreis“. Für das Jahr 2017 ergeben die Ansätze dieser Ertragsarten zusammen rd. 481 Mio. € und damit 61 % der ordentlichen Erträge.

 

Der als Anlage beigefügte Ertragsbericht 1. Halbjahr 2017 enthält unter anderem das Ist per 30.06.2017 und eine Prognose für das Jahr 2017. Insgesamt zeichnet sich ab, dass diese Erträge im Jahr 2017 rd. 49 Mio. € über dem Ansatz liegen könnten. Hohe einmalige Nachzahlungen im laufenden Jahr führen bei der Gewerbesteuer zu wesentlich höheren Erträgen als ursprünglich erwartet wurden. Geringe Mehrerträge ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Wesentlichen aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und des damit einhergehenden hohen Beschäftigungsgrades.  Die Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich entsteht vor allem aus der Spitzabrechnung des Jahres 2016, die über die diesjährigen Zuweisungen ausgezahlt wird.

 

Die prozentuale Ausschöpfung der Ansätze zum 30.06.2017 erscheint bei der Grundsteuer B und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer geringer, da die Mehrzahl der Fälligkeiten im zweiten Halbjahr liegt.

 

Aus der erhöhten Erwartung für die Gewerbesteuer ergibt sich auch ein erhöhter Aufwand für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von rd. 6 Mio. €.


Aus der Ertragserwartung ergäbe sich eine Verbesserung des Ergebnisses in Höhe von rd. 43 Mio. €. Damit kann rechnerisch statt eines Jahresfehlbetrages in Höhe von rd. 31,4 Mio. € ein Jahresüberschuss im zweistelligen Millionenbereich erwartet werden.

Das verbesserte Jahresergebnis soll dazu verwendet werden statt, der geplanten Entnahme aus den Überschussrücklagen eine Zuführung zu den Überschussrücklagen vorzusehen.

 


Anlage/n:

Ertragsbericht 1. Halbjahr 2017
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ertragsbericht 1. Halbjahr 2017 (98 KB)    

Erläuterungen und Hinweise