Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04889  

Betreff: Braunschweiger Verkehrs-GmbH - Vorziehen von Gleissanierungsmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
10.08.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BSVG Anlage 1
BSVG Anlage 2

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27. Mai 2014 (s. DS 16855/14) wurde die Braunschweiger Verkehrs-AG mit Wirkung der Handelsregistereintragung vom 28. Juli 2014 in eine GmbH umgewandelt und firmiert seitdem unter Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft (SBBG) gehalten.

 

Finanzmittel für die Sanierung des Streckenabschnitts zwischen Steinweg und Hagenmarkt

sind nach der geltenden Mittelfristigen Finanzplanung auf Basis des Wirtschaftsplans 2017 der BSVG bisher im Jahr 2018 im Umfang von 1.042 T€ vorgesehen.

 

Aufgrund von aktuellen Vorkommnissen wurden Detailuntersuchungen an der Gleisanlage vorgenommenen, In deren Folge sind die Schienen in beiden Fahrtrichtungen auf der kompletten Länge von 200 Metern umgehend zu erneuern. Die zunächst für möglich gehaltenen punktuellen Instandsetzungen mit Aufschweißungen der Schienen sind aufgrund neuester Erkenntnisse nicht mehr zielführend. Einige Schadensbilder sind dieser Vorlage angefügt. Ein Unterlassen der komplexen Erneuerungsarbeiten noch in diesem Jahr hätte Geschwindigkeitsreduzierungen (5 - 10 km/h) über einen langen Zeitraum zur Folge, der den Stadtbahnbetrieb stark beeinträchtigen würde.

 

Die Maßnahme soll bereits in den Herbstferien 2017 teilweise in Nachtarbeit umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, den Stadtbahnbetrieb während der Baumaßnahme zumindest im Tagesverkehr aufrecht zu erhalten.

 


Die neuen Schienen sollen als Verbesserung zum Bestand isoliert und elastisch gelagert verbaut werden. Die Investitionssumme für diese Eilmaßnahme beschränkt sich auf die Erneuerung der Schienen in diesem Korridor und beträgt ca.500 T€. Die ursprünglich vorgesehene Maßnahme im Umfang von 1.042 T€ umfasste auch eine veränderte Trassierung für einen möglichen späteren RegioStadtBahn-Betrieb, für die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich geworden wäre. Das verwendete Material kann bei einem späteren umfassenden Ausbau des Bohlwegs in Kombination mit dem Hagenmarkt wiederverwendet werden.

 

Eine Beschlussfassung über die Wirtschaftsplanung 2018 kann aus den dargelegten Gründen nicht abgewartet werden. Hiermit wird eine Festlegung für die Wirtschaftsplanung 2017 der Gesellschaft getroffen, über die gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG die Gesellschafterversammlung der BSVG entscheidet.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss

 

 

 


Beschluss:

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Schienenauswechselung und dem Vorziehen diese Leistungsteils der Gleisertüchtigungsmaßnahme zwischen Steinweg und Hagenmarkt (Bohlweg-Nord) - auf das Wirtschaftsjahr 2017 wird zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

BSVG Anlage 1
BSVG Anlage 2
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BSVG Anlage 1 (629 KB)    
Anlage 2 2 BSVG Anlage 2 (627 KB)    

Erläuterungen und Hinweise