Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04922
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BS-Energy betreibt an der Uferstraße ein kohlebetriebenes Heizwerk mit einer Leistung von 183 MW.
Eine Akteneinsicht der BIBS-Fraktion in die Messdaten der letzten fünf Jahre nach Umweltinformationsgesetz (UIG) ergab, dass die entstehenden Luft-Schadstoffe nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.
Die vorgeschriebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe können insbesondere bei den Stäuben und bei den Stickoxiden immer weniger eingehalten werden. Die Anlagen in der bestehenden Form dürfen deshalb nur noch längstens bis 2023 unter Anwendung von Übergangsregelungen betrieben werden.
Daher fragen wir:
- Die Schadstoff-Grenzwerte beruhen auf EU-Vorgaben von 2001 und wurden bereits im Jahre 2013 in nationales Recht übernommen; waren den Gesellschaftern von BS-Energy diese Vorgaben bei den Planungen der Wärmeversorgung unter schonenden Umweltbedingungen nicht bekannt?
- Wie viele Betriebsstunden ist das Heizwerk seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb gewesen?
Feinstäube: Großfeuerungsanlagen tragen in Deutschland erheblich zur Luft- und zur Feinstaubbelastung bei (siehe Durchführungsverordnung für Großfeuerungsanlagen http://www.bzl.info/de/sites/default/files/ReS_4_2012_4-11.pdf ). Welche kurzfristigeren Lösungen zur drastischen Schadstoff-Reduzierung für die Großfeuerungsanlage von BS-Energy in den nächsten 5 Jahren sieht die Stadtverwaltung?
Anlagen:
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