Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05071
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Begründung:
Die Höhe der Gebühren lässt sich nur dann sinnvoll beurteilen, wenn die damit bezahlten Leistungen und die dadurch entstehenden Aufwendungen bekannt sind. Die wesentlichen Bestandteile der Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung des Restabfalls sind:
- Grundentgelt Direktanlieferung Restabfall
- Sperrmüllsortierung aus Direktanlieferung
- ggf. Transport zur Müllverbrennung
- Restmüllverbrennung
- ggf. Deponiekosten
Die wesentlichen Bestandteile der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr des Restabfalls sind:
- Sammlung des Restabfalls
- Sammlung des Sperrmülls
- Sortierung des Sperrmülls
- Sammlung "Wilden Mülls"
- Sonderabfallzwischenlagerentgelte
- Wertstoffsammlung (kommunaler Anteil Wertstofftonne)
- Anlieferungsgebühren (AEZ) und Verbrennung
- ggf. Quersubventionierung Bioabfall, Grünabfall
Da die Gebührenbedarfsberechnung Bestandteil einer öffentlichen Beschlussvorlage ist, müsste sie auch in den anderen Gebietskörperschaften leicht verfügbar sein und zum Vergleich herangezogen werden können.
Dem Beschlussvorschlag der Linksfraktion wird folgender Text angefügt:
Für den Bereich der Restabfallgebühren sind zum Vergleich die wesentlichen Aufwendungen, die zur Gebührenhöhe führen, darzustellen und ins Verhältnis zu a) der Gesamtmasse des Restabfalls (€/t), b) zur EinwohnerInnenzahl der Gebietskörperschaft und c) zum insgesamt bereitgestellten Behältervolumen zu setzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2015
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Gebuehrenbedarfsberechnung_2015 (196 KB) |
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