Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04845-01
|
|
Finanzhaushalt
7. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 28Erwerb von Finanzvermögensanlagen
Projekt5E.100001 Aufstockung Pensionsfond
Sachkonto785310 Erwerb von Beteiligungen sonst. Anteilsrechte
Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.261.800,80 € beantragt.
Haushaltsansatz 2016:3.980.000,00 €
überplanmäßig bereits bereitgestellt:254.236,67 €
überplanmäßig beantragt: 1.261.800,80 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:5.496.037,47 €
Gemäß § 3 Abs.1 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" i. V. m. § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung zum Pensionsfonds bestimmt sich die Höhe der jährlichen Zuführungen nach den Vomhundertsätzen der jeweiligen Besoldungsausgaben, unter Beachtung eines versicherungsmathematischen Gutachtens zur Dotierung des Sondervermögens auf Basis eines durchschnittlichen Realzinses in Höhe von 2,5 %. Bei Anwendung der im versicherungsmathematischen Gutachten zum Stichtag 31.12.2016 ausgewiesenen Prämiensätze (einschl. Sonderzuführung) ergibt sich für den stichtagsbezogenen Bestand eine Gesamtzuführung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 5.496.037,47 EUR (inklusiv Versorgungslastenteilung in Höhe von 554.236,67 €). Aufgrund der bestehenden Haushaltsrate konnten für das Jahr 2016 bisher lediglich 4.234.236,67 EUR zugeführt werden. Die erhöhte Gesamtzuführung in Höhe von 1.261.800,80 € begründet sich insbesondere dadurch, dass im Jahr 2016 insgesamt 53 Beamtenverhältnisse neu begründet wurden. Unter Berücksichtigung der beendeten Beamtenverhältnisse aufgrund von Dienstherrnwechseln, waren nunmehr zum Jahresende 457 (Vorjahr 416) Beamtenverhältnisse bei der Spitzabrechnung zu berücksichtigen. Die Gesamthöhe der zu berücksichtigenden Beamtenverhältnisse war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht vorhersehbar.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | Zeile 13 / verschiedene Teilhaushalte 401210 | Entgelt / Tariflich Beschäftigte | 1.261.800,80 € |
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG
wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
Anlage/n:
keine
|