Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04845-01  

Betreff: Haushaltsvollzug 2016
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17-04845
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
10.08.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.08.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
22.08.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Finanzhaushalt

 

7. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 28Erwerb von Finanzvermögensanlagen

Projekt5E.100001 Aufstockung Pensionsfond

Sachkonto785310 Erwerb von Beteiligungen sonst. Anteilsrechte

Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.261.800,80 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2016:3.980.000,00

überplanmäßig bereits bereitgestellt:254.236,67 €

überplanmäßig beantragt: 1.261.800,80

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:5.496.037,47

 

 

Gemäß § 3 Abs.1 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" i. V. m. § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung zum Pensionsfonds bestimmt sich die Höhe der jährlichen Zuführungen nach den Vomhundertsätzen der jeweiligen Besoldungsausgaben, unter Beachtung eines versicherungsmathematischen Gutachtens zur Dotierung des Sondervermögens auf Basis eines durchschnittlichen Realzinses in Höhe von 2,5 %. Bei Anwendung der im versicherungsmathematischen Gutachten zum Stichtag 31.12.2016 ausgewiesenen Prämiensätze (einschl. Sonderzuführung) ergibt sich für den stichtagsbezogenen Bestand eine Gesamtzuführung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 5.496.037,47 EUR (inklusiv Versorgungslastenteilung in Höhe von 554.236,67 €). Aufgrund der bestehenden Haushaltsrate konnten für das Jahr 2016 bisher lediglich 4.234.236,67 EUR zugeführt werden. Die erhöhte Gesamtzuführung in Höhe von 1.261.800,80 € begründet sich insbesondere dadurch, dass im Jahr 2016 insgesamt 53 Beamtenverhältnisse neu begründet wurden. Unter Berücksichtigung der beendeten Beamtenverhältnisse aufgrund von Dienstherrnwechseln, waren nunmehr zum Jahresende 457 (Vorjahr 416) Beamtenverhältnisse bei der Spitzabrechnung zu berücksichtigen. Die Gesamthöhe der zu berücksichtigenden Beamtenverhältnisse war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht vorhersehbar. 

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minderaufwendungen

Zeile 13 / verschiedene Teilhaushalte 401210

Entgelt / Tariflich Beschäftigte

1.261.800,80


 

 


Beschluss:

„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG

wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
17-04845   Haushaltsvollzug 2016 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
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