Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05209
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 20. August 2013 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig den Beschluss gefasst, für das Stadtgebiet zwischen Otto-Bögeholz-Straße und Bahnstrecke Braunschweig–Wendeburg/Harvesse den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“, WT 54, aufzustellen.
Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände von Watenbüttel zwischen der Otto-Bögeholz-Straße und der Bahnstrecke. Hier befand sich in den letzten Jahren ein Verpackungsbetrieb. Dieser wurde mittlerweile aufgegeben. Der Eigentümer strebt eine Entwicklung als Wohngebiet an. Eine Wohnbebauung fügt sich gut in die angrenzende bestehende Wohnbebauung ein und ist städtebaulich verträglicher als der bisherige Verpackungsbetrieb. Mit dem geplanten kleinen Neubaugebiet kann der Ortsteil Watenbüttel in diesem Bereich arrondiert werden. Es sind ca. 20 Wohneinheiten in Form einer Reihen- und Doppelhausbebauung vorgesehen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 10. Januar 2017 bis 10. Februar 2017 durchgeführt. Das Eisenbahnbundesamt gab Hinweise zum Freistellungsverfahren von Bahnbetriebsflächen, die im weiteren Verlauf erfüllt wurden. Die Leitungsträger machten Angaben zur leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung. Die Stellungnahmen wurden bereits zum Auslegungsbeschluss berücksichtigt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 13. Juni 2017 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 18. Juli 2017 bis 18. August 2017 durchgeführt.
Mehrere Anwohner im Bereich des geplanten Baugebietes haben verschiedene Bedenken gegen die Planung geäußert, u. a. in Bezug auf die Verkehrs- und Parkplatzsituation, die Höhe von Gebäuden, die Entwässerung, die Bodenbelastungen, die Schallimmissionen, den Verlust von Baumbeständen, den Verlust von Lebensraum von Tieren, die Folgekosten sowie Beeinträchtigungen von Einfriedungen/Böschungen an Grundstücksgrenzen. Die Stellungnahmen haben nicht zu einer Änderung der Planung geführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss
Die Festsetzungen des Bebauungsplans WT 54 wurden nach derm Auslegungsbeschluss nicht geändert. In der Begründung wurden die Rechtsgrundlagen angepasst sowie der jeweilige Sachstand zu den Themen Bahnflächen/Freistellung (Kap. 5.5.4), Gestattungsvertrag (Kap. 8.1) und städtebaulicher Vertrag (Kap. 8.3) akualisiert. Die Aktualisierungen sind in der Begründung markiert.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“, WT 54; als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 zu behandeln.
- Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Otto-Bögeholz-Straße“, WT 54, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
- Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
Anlagen
Anlage 1:Übersichtskarte
Anlage 2:Nutzungsbeispiel
Anlage 3 a:Zeichnerische Festsetzungen
Anlage 3 bPlanzeichenerklärung
Anlage 4:Textliche Festsetzungen und Hinweise
Anlage 5:Begründung mit Umweltbericht
Anlage 6:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Anlage 7:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | WT 54_Anlage 1_Uebersichtskarte_R (631 KB) | |||
2 | WT 54_Anlage 2_Nutzungsbeispiel (4004 KB) | |||
3 | WT 54_Anlage 3a_zeichn. Festsetzungen (1742 KB) | |||
4 | WT 54_Anlage 3b_Planzeichen (298 KB) | |||
5 | WT 54_Anlage 4_Textl.Festsetzungen_§10(1) (66 KB) | |||
6 | WT 54_Anlage 5_Begründung_§10(1) (275 KB) | |||
7 | WT 54_Anlage 6_Behandlung Stellungnahmen_§4(2) (85 KB) | |||
8 | WT 54_Anlage 7_Behandlung_Stellungnahmen_§3(2) (191 KB) |