Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05309  

Betreff: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Marktverkehr in der Stadt Braunschweig (Marktgebührenordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
26.10.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1
Anlage 2

Sachverhalt:

 

1.  Überblick

 

Die Stadt Braunschweig betreibt als öffentliche Einrichtung auf 12 Märkten wöchentlich 17 Marktveranstaltungen.

 

Die Märkte werden im Haushaltsplan im Teilhaushalt „Wirtschaftsförderung und Tourismus, Allgemeine Einrichtungen“ für das Produkt 1.57.5733.02 – Wochenmärkte – gemäß § 30 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geführt. Die entstehenden Kosten werden ausschließlich durch Gebühreneinnahmen gedeckt.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) werden auf den Wochenmärkten Benutzungsgebühren erhoben. Hierbei handelt es sich um Stand-, Stromverbrauchs-, Reinigungs- und Winterdienstgebühren.

 

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

 

 

2.  Beabsichtigte Gebührentarife

 

Seitens der Verwaltung werden mit Wirkung zum 1. Januar 2018 folgende Gebührenanpassungen vorgeschlagen:

 

Bisher betrug die Standgebühr einheitlich 0,70 Euro/m². Da die Wochenmärkte in den Wintermonaten (November bis März) von den Marktbeschickern weniger frequentiert werden als in den Sommermonaten (April bis Oktober), soll nunmehr die Standgebühr differenziert betrachtet werden. Sie soll zukünftig für Dauerzuweisungen 0,90 Euro/m² in der Sommerzeit und 0,60 Euro/m² in der Winterzeit betragen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass die Auslastung der Wochenmärkte in den Wintermonaten wieder steigen wird und sich dadurch die Attraktivität und das äußere Erscheinungsbild der Wochenmärkte in den Wintermonaten wieder erhöhen wird. Darüber hinaus soll die Standgebühr für Tages-/Saisonzuweisungen 1,10/m² Euro betragen, da diese Platzzuweisungen einen höheren Zeitaufwand verursachen.

 

Die Stromverbrauchsgebühr wird aufgrund der Überdeckung in 2015 um 0,10 Euro/kW/h auf 0,50 Euro/kW/h gesenkt.

 

Die Reinigungsgebühr muss durch die Unterdeckungen der Jahre 2013 bis 2015 um 0,20 Euro/m² erhöht werden.

 

Die Winterdienstgebühr (1. November bis 31. März) wird um 0,15 Euro/m² auf 0,25 Euro/m² gesenkt.

 

Als Berechnungsgrundlage für die Gebührenkalkulation 2018 wurden vorwiegend die Jahre 2014 bis 2016 zu Grunde gelegt.

 

2012 ist das letzte Jahr, das noch nicht in der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt wurde. Die Unterdeckung des Jahres 2012 ist durch die Überdeckung 2014 und durch einen Teilbetrag der Überdeckung 2015 abgedeckt. Der Restbetrag der Überdeckung 2015 wird mit der Unterdeckung 2013 verrechnet. Die Betriebsabrechnung 2016 liegt noch nicht vor. Gemäß § 5 Abs. 2 (NKAG) ist die Kostenüberdeckung innerhalb der auf ihre Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen; eine Kostenunterdeckung soll innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.

 

Die Verwaltung hat auf die vorgesehene Gebührenanpassung in einer am 18. September 2017 erfolgten Anhörung des Bezirksverbandes Braunschweig der Marktkaufleute e. V. hingewiesen und unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes die Erforderlichkeit dieser Anpassung erläutert.

 

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 soll folgende Gebührenanpassung vorgenommen werden:

 

Gebühren

Bisher

Euro / m2 bzw. kW/h

 

Neu

Euro / m2 bzw. kW/h

 

Erhöhung/ Senkung

Euro / m2 bzw. kW/h

Prozentuale Erhöhung/ Senkung

 

Standgebühr

bisher einheitlich

neu:

Dauerzuweisung Sommerzeit

Dauerzuweisung Winterzeit

Tages-/Saisonzuweisung

 

 

 

 

0,70

 

 

 

 

0,90

0,60

1,10

 

 

 

 

+ 0,20

-  0,10

+ 0,40

 

 

 

 

+ 28,57 %

- 14,29 %

+ 57,14 %

 

 

Stromverbrauchsgebühr

 

0,60

 

0,50

 

- 0,10

 

- 16,67 %

 

Reinigungsgebühr

 

0,20

 

0,40

 

+ 0,20

 

+ 100 %

 

Winterdienstgebühr

 

0,40

 

0,25

 

- 0,15

 

- 37,5 %

 

 

Mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Gebührentarife kann bei den Wochenmärkten insgesamt für das Jahr 2018 voraussichtlich Kostendeckung erzielt werden.

 

 

3.  Zuständigkeit des Rates

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 sowie Ziffer 7 NKomVG.
 

 


Beschluss:

 

Die der Vorlage beigefügte Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Marktverkehr in der Stadt Braunschweig (Marktgebührenordnung) wird beschlossen.

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Marktgebührenordnung

Anlage 2: Gebührenrelevante Aufwendungen und Erträge des Marktwesens
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 (299 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (129 KB)    

Erläuterungen und Hinweise