Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05200-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 21.08.2017 (DS 17-05200) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Diese Frage kann kurzfristig nicht beantwortet werden. Aktuell wurde seitens des Fachbereiches Stadtgrün und Sport eine Umfrage bei allen städtischen Gesellschaften gestartet. Das Ergebnis kann voraussichtlich in der nächsten Sitzung des GA vorgestellt werden.
Zu Frage 2:
Im Rahmen des Förderprogramms "Schaufenster Elektromobilität" hat die Stadt Braunschweig an dem Schaufenster-Projekt „Kommunen für Elektromobilität“ teilgenommen. Innerhalb dieses Projektes wurden bereits in der Zeit von Anfang November 2013 bis Ende Dezember 2015 neun VW e-up! in den städtischen Fachbereichen und Gesellschaften eingesetzt. Diese Fahrzeuge standen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zur Verfügung und dienten der Erprobung dieser Mobilitätsform im alltäglichen Einsatz.
Nach Ablauf des Förderprogramms „Schaufenster Elektromobilität“ und der positiven Einschätzung dieser Fahrzeuge im täglichen Gebrauch hat die Stadt Braunschweig an dem Förderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ teilgenommen. Im Rahmen dieses Programms werden vier Elektrofahrzeuge für den städtischen Fuhrpark beschafft, bei denen 50% der Investitionsmehrkosten durch das BMVI gefördert werden. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde ein Auftrag zur Lieferung von vier VW e-up! erteilt, die im vierten Quartal dieses Jahres geliefert werden sollen. Diese Elektrofahrzeuge werden jetzt reguläre Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen und sollen helfen, den Schadstoffausstoß des städtischen Fuhrparks zu reduzieren.
Es handelt sich hierbei um keine wirtschaftlich motivierte Beschaffungsentscheidung, sondern um einen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der Stadt Braunschweig.
Für die Umweltabteilung des Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz wurde bereits im Juni 2016 ein Elektrofahrzeug beschafft. Dieses ist aktuell das einzige Elektrofahrzeug, das in der Verwaltung der Stadt Braunschweig zum Einsatz kommt.
Zu Frage 3:
Ende Januar dieses Jahrs hat der Fachbereich Stadtgrün und Sport einen Förderantrag im Rahmen der Projektförderung Elektromobilität des BMVI gestellt. Ziel des Antrags „BS-Elektromobil“ ist es, die dienstliche Mobilität des Konzern Stadt Braunschweig umweltfreundlich, wirtschaftlich und mitarbeiterfreundlich zu gestalten. Durch das Konzept soll erreicht werden, dass künftig weniger Fahrzeuge, die jedoch hoch ausgelastet werden, zur Verfügung stehen. Dadurch soll die Umweltbelastung gegenüber dem bestehenden Fuhrparkmodell deutlich minimiert werden.
Nachdem der Förderantrag positiv beschieden wurde, kann die Erstellung des Mobilitätskonzeptes jetzt öffentlich ausgeschrieben werden. Dabei soll der künftige Fuhrpark ein zentral gesteuertes System werden, um ein umfassendes Controlling und eine direkte Steuerung der Umweltwirkungen zu ermöglichen. Es ist das Ziel, möglichst nur so viele Elektro-Fahrzeuge wie nötig einzusetzen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz und Ökologie (Reduzierung Schadstoff- und CO2-Ausstoß) sowie eine hohe Mitarbeiterorientierung (Akzeptanz, Synergieeffekte zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern, Gesundheit, Sicherheit) zu erreichen. Durch ein solches in sich geschlossenes E-Mobilitätskonzept werden auch die politischen Ziele des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung unterstützt.
Bei der Erstellung des Konzeptes soll auch ein innovatives Sharing-System untersucht werden, welches zur Senkung der Betriebskosten beiträgt und zusätzlich ein nachhaltiges und innovatives Mobilitätsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schlechten ÖPNV- Verbindungen darstellen kann.
Das für die Konzepterstellung zu beauftragende Unternehmen soll unter partizipativer Beteiligung aller Dezernate, Fachbereiche und der städtischen Gesellschaften eine gemeinsame Mobilitätsstrategie entwickeln und mit allen Beteiligten abstimmen. Die zu erarbeitende Mobilitätsstrategie soll alle dienstlichen Belange hinreichend berücksichtigen und ein ausgewogenes Verhältnis von Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz und Ökologie sicherstellen sowie die Mitarbeiterinteressen berücksichtigen
Anlage/n:
keine
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