Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05423
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Sachverhalt:
Die Verwaltung hat am 27. September 2017 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haushaltsplanentwurf an den Rat der Stadt versandt. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird zur Entwicklung der Abfallgebühren 2018 eine Steigerung zwischen 1,0 % und 1,5 % für die Rest- und Bioabfallbehälter prognostiziert. Dies hat sich bei der endgültigen Gebührenkalkulation bestätigt.
Im Einzelnen:
1Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2018
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Gebührensätze kurz dargestellt.
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt, die vollständige Übersicht inkl.
Vergleich zum Vorjahr findet sich in der Synopse zum Gebührentarif der Satzung in
Anlage 3.
| Gebühr | Bisherige | Veränderung | Erläuterung (s. Anlage 1) |
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Restabfallbehälter | 6,50 €/100 l | 6,43 €/100 l | 1,1 % | 2.3.1 |
Bioabfallbehälter | 4,01 €/100 l | 3,96 €/100 l | 1,2 % | 2.3.2 |
Restabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Grünabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Sperrmüll inkl. Altgeräte | 15,00 € | 15,00 € | 0,0 % | 2.3.4 |
Gebühr bei Änderung des Behältervolumens | 20,00 € | 20,00 € | 0,0 % | 2.3.5 |
Pauschalgebühr für nicht gewerbliche Einzelanlieferung von Kleinmengen bis 3 m³ a) Restabfall b) Grünabfall |
15,00 € 10,00 € |
15,00 € 10,00 € |
0,0 % 0,0 % |
2.2.3 2.2.2.2.6 |
Für einige häufig verwendete Behälter ergeben sich folgende Gebühren:
Restabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
wöchentliche Leerung |
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550 Liter | 154,88 € | 153,20 € |
770 Liter | 216,84 € | 214,48 € |
1 100 Liter | 309,77 € | 306,40 € |
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zweiwöchentliche Leerung |
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40 Liter | 5,63 € | 5,58 € |
60 Liter | 8,45 € | 8,36 € |
80 Liter | 11,26 € | 11,15 € |
120 Liter | 16,90 € | 16,72 € |
240 Liter | 33,79 € | 33,43 € |
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vierwöchentliche Leerung |
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40 Liter | 2,82 € | 2,79 € |
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Bioabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
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60 Liter | 7,81 € | 7,72 € |
120 Liter | 15,62 € | 15,44 € |
Die Pauschalgebühren für private Kleinanlieferungen bis 3 m³ pro Anlieferung bleiben konstant. Auch bei den weiteren Pauschalen gibt es keine Anpassungen (s. 2.2.3). Für Direktanlieferungen von Restabfall am Abfallentsorgungszentrum, die nach Gewicht abgerechnet werden (rd. 10 t; in der Regel gewerbliche Anlieferungen), erhöht sich die Gebühr um 1,6 % auf 235,02 €/t (s. 2.2.1). Für Direktanlieferungen von Grünabfall, die nach Gewicht abgerechnet werden, bleibt die Gebühr bei 35,00 €/t (s. 2.2.2.2.6). Die Gebühr für die Annahme von Straßenbauabfällen (insbesondere aus städtischen Baumaßnahmen) erhöht sich um 10,4 % auf 34,48 €/t (s. 2.2.4).
2 Zusammenfassende Darstellung
Die Gebühren für die Restabfallbehälter steigen um 1,1%. Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd; „(-)“ gebührenmindernd):
(+) Höhere Aufwendungen für die an die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA-BS) zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung (rd. 324.000 €)
(+) Einbeziehung einer geringeren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 270.000 €)
(+) Anstieg der Aufwendungen für die Sickerwasserreinigung durch den Abwasserverband Braunschweig (AVB) (67.700 €)
(-) Geringere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund der rückläufigen Mengen und der Vereinbarung, dass für 2018 keine Indexanpassung erfolgt (252.600 €)
(-) Steigerung des Behältervolumens um 0,7% (entspricht rd. 160.000 €)
Bei den Bioabfallbehältern ergibt sich eine Steigerung um 1,2%. Dies resultiert aus folgenden Gegebenheiten:
(+) Einbeziehung einer geringeren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 285.000 €)
(+) Erhöhung des an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgeltes für die Einsammlung des Bioabfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung und des höheren Behältervolumens (158.800 €)
(+) Erhöhung des an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgeltes für die Verwertung des Bioabfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung (82.300 €)
(-) Steigerung des Behältervolumens um 8,5% im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung des Bioabfalls (zusätzliche Sommerleerung, Überprüfung der Eigenkompostierung) auf Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes (entspricht rd. 473.000 €)
Die in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich im
Wesentlichen aus dem mit der Remondis GmbH & Co. KG Region Nord (REMONDIS)
geschlossenen Vertrag zur thermischen Restabfallbehandlung sowie aus dem mit der
ALBA-BS abgeschlossenen Leistungsvertrag II (Abfall) bzw. aus der dazugehörigen Ergänzungsvereinbarung vom 19. Mai 2004. Zudem werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Transportkosten, der Erfassung von Elektroaltgeräten, der Sperrmüllsortierung sowie der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011 und zum 1. Januar 2016 berücksichtigt.
Des Weiteren werden in die Kalkulation die vertragsgemäß von der Stadt für die
Entsorgung des Bio- und Grünabfalls zu entrichtenden Entgelte aus dem Entsorgungsvertrag zwischen ALBA-BS und der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH (ALBA-NA; ehem. Braunschweiger Kompost GmbH) einbezogen.
Aufgrund der Einführung der Wertstofftonne werden darüber hinaus die Aufwendungen für die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils an der Wertstofftonne in der Kalkulation der Restabfallbehälter gesondert mit berücksichtigt.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr.
Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb von 3 Jahren nach Feststellung der Ergebnisse auszugleichen. Bei der Kalkulation für das Jahr 2018 werden daher die noch nicht in die Kalkulation der Vorjahre einbezogenen Ergebnisse des Jahres 2014 berücksichtigt. Zudem werden die Ergebnisse des Jahres 2015 weitgehend und die des Jahres 2016 teilweise berücksichtigt. Die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2015 werden dann in der Kalkulation 2019, die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2016 in der Kalkulation 2019 oder 2020 berücksichtigt (vgl. hierzu die Ausführungen zu den einzelnen Gebührentatbeständen, z. B. Ziffer 2.3.1.13 für die Restabfallbehälter).
Es wird eine aufgrund von § 12 Abs. 5 des Nds. Abfallgesetzes (NAbfG) zulässige Quersubventionierung der Bioabfallbehälter durch die Restabfallbehälter vorgenommen, damit die Gebühren für diese beiden Leistungsbereiche in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Damit soll ein Anreiz zur sortenreinen Abfalltrennung geschaffen werden. Im Bereich der Grünabfallentsorgung wird ebenfalls eine Quersubventionierung durch die Restabfallbehälter vorgenommen.
Für die Einlagerung von belasteten Straßenbauabfällen schlägt die Verwaltung eine Anhebung der derzeitigen Gebühr vor.
Beschluss:
„Die als Anlage 2 beigefügte Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebühren-
satzung) wird beschlossen.“
Anlagen:
1. Gebührenkalkulation einschließlich Erläuterungen zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
2. Zwölfte Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
3. Synopse zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vorlage Abfgebsatz 2018 Anlagen (196 KB) |