Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05219-01  

Betreff: Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05219
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
19.09.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
26.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 23.08.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit ist mit einer hohen politischen Erwartung beschlossen worden.

 

Es soll einen Impuls zum Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung in Niedersachsen geben und arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei Kommunen und sozialen Betrieben im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes integrieren.

 

Nicht im Zusammenhang mit dem Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit steht der Hinweis des oben genannten Antrags auf 33 geplante Eintritte im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 e SGB II, unter Bezug auf den Jahresbericht 2016 des Jobcenters Braunschweig. Die Darstellung, dass dabei lediglich 7 FAV bis zum 31. Dezember 2016 mit dem dort genannten Finanzvolumen realisiert worden sein sollen ist jedoch irritierend. Noch im Jahr 2015 sind 24 Förderfälle und im Jahr 2016 nochmals 7 Förderfälle eingetreten, so dass von den geplanten 33 Eintritten tatsächlich 31 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 446.085,57 € in dem betreffenden Zeitraum realisiert werden konnten.

 

Die Forderung zur Umsetzung von mindestens 100 FAV im Bereich des Jobcenters Braunschweig ist auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des SGB II sowie im Rahmen der Mittelsituation des Eingliederungstitels nicht realisierbar. Insbesondere wirkt das zur Verfügung gestellte virtuelle Budget durch die NBank restriktiv. Hier wurde dem Jobcenter Braunschweig eine 1. Tranche in Höhe von 175.038,61 € in Aussicht gestellt, eine zweite Tranche in annähernd gleicher Höhe wird Mitte des nächsten Jahres erwartet. Diese Fördermittel dienen zur Finanzierung der gesamten Projektlaufzeit.

 

Von diesen Fördermitteln müssen die Personalkosten für das Coaching (flankierendes Coaching ist ein Kernelement des Landesprogramms) sowie individuelle Teilnehmerkosten für die Gesundheitsorientierung finanziert werden.

 

Bei einer Umsetzung der Förderung von 100 Stellen ergibt sich folgende Kostendarstellung (Annahmen: Beginn 01.01. für die Dauer von 12 Monaten bei Grundlage

TVÖD Entgeltgruppe 2 / AG-Brutto):

 

 

 

75% Lohnzuschuss EGT Jobcenter Braunschweig

1.622.400,00 €

Arbeitsplatzprämie Land Niedersachsen

     700.00,00 €

(Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr)

Personalkosten Coaching Land Niedersachsen

(Nds.  Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

    771.531,00 €

5% personenbezogene Sachkosten Jobcenter BS

      38.576,55 €

Gesamtkosten für 100 Plätze

3.132.507,55 €

 

Diese Annahmen erfordern Landesmittel allein für einen Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro. Die weiteren aus dem EGT des Jobcenters zu bestreitenden Mittel in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro jährlich stehen dort nicht vollumfänglich zur Verfügung, zumal nach § 46 Abs. 2 SGB II die Mittel zur Umsetzung der §§ 16 e (FAV), 16 f (freie Förderung) und 16 h SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) insgesamt einen Anteil in Höhe von 20% des EGT nicht überschreiten dürfen.

 

Aufgrund der leicht entspannten Mittelsituation im Eingliederungstitel soll deshalb das Landesprogramm im Jobcenter Braunschweig im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durchgeführt werden.

 

Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • 7000,- € p.a. für die Einrichtung von zusätzlichen Arbeitsplätzen bei Arbeitgebern durch das Land
  • Basisfinanzierung durch Jobcenter über Förderung nach §16e SGB II (FAV) -  Eingliederungstitel
  • Zuschuss bis 75 % als Minderleistungsausgleich für max. 2 Jahre

 

  • Begleitung und Betreuung der Arbeit nehmenden im Programm durch Coaches

 

 

Geplante Umsetzung im Jobcenter Braunschweig: 

 

Antragstellung:    21.08.2017

 

geplanter Start:   01.11.2017       10 Arbeitsverhältnisse

                            01.02.2018       10 Arbeitsverhältnisse

 

Dauer:               - 31.12.2019

 

Die Anzahl der förderbaren Arbeitsverhältnisse pro Jobcenter bestimmt sich jeweils nach einem virtuellen Budget. Die virtuellen Budgets werden gebildet, indem die für das Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Gesamtsumme von 5 Millionen Euro auf die einzelnen Jobcenter im Verhältnis zur Anzahl der Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB II im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aufgeteilt wird. Berechnungsgrundlage sind die Jahresdurchschnittszahlen an Langzeitarbeitslosen in der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit des Jahres 2016.

 

Die Zuwendung für das Jobcenter Braunschweig beträgt 175.038,61 €.

Vorgegeben ist der Betreuungsschlüssel 1:10. Es ergibt sich daraus die Möglichkeit, 20 Arbeitsverhältnisse zu fördern.

 

Die Beginntermine resultieren aus den Möglichkeiten der Basisfinanzierung durch das Jobcenter über eine Förderung nach §16e SGB II (FAV) aus dem Eingliederungstitel.

 

Die Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig hat in der Sitzung am 04.09.2017 einer entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt.

 


Anlage/n:

Keine

 

Stammbaum:
17-05219   Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05219-01   Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Stellungnahme
17-05219-02   Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Stellungnahme
17-05464   Änderungsantrag zu 17-05219 Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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