Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05439  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
26.10.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Erste Änderung der Entgeltordnung Tierkörpersammelstelle

Sachverhalt:


Kadaver von Fundtieren auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet werden von der Stadt als Trägerin der Straßenbaulast durch die Berufsfeuerwehr Braunschweig beseitigt. Deshalb ist gemäß § 3 S. 2 der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig die Anlieferung von Fundtierkadavern durch die Berufsfeuerwehr Braunschweig entgeltfrei.

 

Nicht anders ist die Anlieferung von Wildtieren, die bei Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr zu Tode gekommen sind (Unfallwild), durch den Jagdausübungsberechtigten zu beurteilen. Üblicherweise benachrichtigt die Polizei bei Wildunfällen den betroffenen Revierin­haber, weil das Wild seinem Aneignungsrecht als Jagdausübungsberechtigtem unterliegt
(§ 1 Abs. 1 Nr. 3 des Nds. Jagdgesetzes). Verzichtet er auf sein Aneignungsrecht, sammelt die Berufsfeuerwehr Braunschweig den Tierkörper ein und transportiert diesen zur Tier­körpersammelstelle. Falls der Jagdausübungsberechtigte dieses der Einfachheit halber im Einzelfall selbst übernimmt, ist es gerechtfertigt und geboten, auch ihm gegenüber auf ein Entgelt zu verzichten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, § 3 S. 2 der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig entsprechend zu ändern.
 

 


Beschluss:

 

Die erste Änderung der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
 

 


Anlage/n:

- Erste Änderung der Entgeltordnung über die Tierkörpersammelstelle Braunschweig vom 18.12.2014
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Erste Änderung der Entgeltordnung Tierkörpersammelstelle (67 KB)    

Erläuterungen und Hinweise