Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05364-01  

Betreff: Schwimmunterricht an der Grundschule Hondelage
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05364
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage zur Kenntnis
18.03.2019 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 113 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 113 Hondelage

(17-05364) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Die Grundschule Hondelage erteilt ihren Schwimmunterricht bisher immer im 4. Schuljahrgang. Sie erhält in der Wasserwelt die Bahnenstunden in der von ihr beantragten Anzahl, ggf. auch über die curricularen Vorgaben hinaus. Eine Nutzung der Bahnenstunden zu den von der Schule gewünschten Zeiten kann aber weder in der Wasserwelt noch in den anderen zur Verfügung stehenden Schwimmbädern garantiert werden.

 

Im Rahmen einer separaten Busbeförderung werden die Schülerinnen und Schüler zum Schwimmunterricht gebracht. Der Schwimmunterricht findet zurzeit in der 4. und 5. Stunde statt, sodass die Zeiten der „kleinen Pause und Hofpause“ in die An- und Abfahrt einbezogen werden können und die Schule ausreichend Schwimmzeit in der Wasserwelt hat. Die Fahrtzeit beträgt zwischen 20-25 Minuten pro Strecke.

 

Zu 2.:

Bisher kann das Bad Gliesmarode von sechs Schulen - den Grundschulen Comeniusstraße, Gliesmarode und Heinrichstraße, der IGS Franzsches Feld sowie den Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule - für das Schulschwimmen genutzt werden. Die

Verwaltung erörtert mit dem Badbetreiber regelmäßig vor Beginn eines Schulhalbjahres die Ausweitung des Schulschwimmens im Bad Gliesmarode auf weitere vier Schulen - die Grundschulen Hondelage und Volkmarode sowie die IGS Querum, Standort Essener Straße, und die Sally-Perel-Gesamtschule (vormals IGS Volkmarode). Bislang ist eine Nutzung des Bades Gliesmarode allerdings immer nur für die derzeit berücksichtigten sechs Schulen möglich gewesen.

 

Mittlerweile kann sich der Badbetreiber des Bades Gliesmarode vorstellen, dass neben den sechs vertraglich festgelegten Schulen grundsätzlich auch die vier weiteren Schulen (die Verfügbarkeit entsprechender Bahnenstunden nach konkreter Prüfung vorausgesetzt) das Schwimmbad nutzen könnten.

 

Voraussetzung für die Nutzung des Bades Gliesmarode für das Schulschwimmen war und ist u. a., dass durch die Nutzung von Schulen Kosten in der Schülerbeförderung eingespart werden. Daher nutzen zurzeit nur die Schulen das Bad Gliesmarode, die dieses fußläufig erreichen können. In diesem Zusammenhang ist das Budget, das für das Schulschwimmen dieser sechs Schulen im Bad Gliesmarode zur Verfügung steht, in der Höhe der eingesparten Schülerbeförderungskosten gedeckelt und auf dieser Basis der aktuell von der Stadt an den Betreiber des Bades Gliesmarode gezahlte Bahnenstundensatz in Höhe von 25,46 € festgelegt worden. Eine Bahnstunde in einem für die vier Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellten Zeitkontingent würde 55,00 € kosten. Der erhöhte Preis wird gefordert, da laut Aussage des Betreibers die Ausweitung des Schulschwimmens das Angebot des Badbetreibers an profitableren Schwimmkursen entsprechend verringern würde.

 

Durch eine Verlagerung des Schulschwimmens der Grundschule Hondelage von der Wasserwelt in das Bad Gliesmarode ergibt sich nur eine geringe Fahrzeitersparnis und die Kosten für die Schülerbeförderung sinken nur geringfügig. Diese geringe Kostenersparnis steht in keinem Verhältnis zu dem vom Betreiber des Bades Gliesmarode geforderten Bahnenstundensatz, sodass nicht beabsichtigt ist, weiteren Schulen das Schulschwimmen im Bad Gliesmarode zu ermöglichen.

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
17-05364   Schwimmunterricht an der Grundschule Hondelage   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
17-05364-01   Schwimmunterricht an der Grundschule Hondelage   40 Fachbereich Schule   Stellungnahme

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