Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05461  

Betreff: Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen (SEP): Teil I zu weiterführenden Schulen und Grundschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
20.10.2017 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Strategische Ziele SEP
Anlage 2 Szenario Entwicklung Gymnasien
Anlage 3 zu 17-05461
Anlage 4 zu 17-05461

Sachverhalt:

 

Mit einem umfangreichen Partizipationsverfahren wurde die Grundlage für eine qualitativ neue Herangehensweise in der Schulentwicklungsplanung der Stadt Braunschweig gelegt. Die Ergebnisse der vielen geführten Gespräche mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren/innen fließen in die Handlungsempfehlungen der Verwaltung ein. Sukzessive werden nun – gemäß dem prozesshaften Charakter der Planung – die einzelnen Teile des SEP zur Beschlussfassung an den Rat übergeben. Die obenstehenden Beschlussvorschläge markieren den I. Teil des SEP, hier mit Schwerpunkt auf dem Ausbau der gymnasialen Kapazitäten.

 

zu 1.: Strategische Ziele:

Die bereits 2016 gemeinsam von Politik und Verwaltung erarbeiteten „Strategischen Ziele einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (Ds 16-02713) sind als

Anlage 1 beigefügt. Die Ziele bilden den Handlungsrahmen für den SEP und den Auftakt zu einer integrierten und verzahnten Planung.

 

zu 2.: Gymnasien:

Ursächlich für den steigenden Bedarf an den Gymnasien sind – wie bereits in der Anlage zur Ds 17-04534 benannt – zukünftig steigende Schülerzahlen insgesamt, geändertes Wahlverhalten der Eltern und die Rückkehr zum G 9, dem Abitur nach 13 Jahren. Dies ist ausführlich in der Anlage 2 „Szenario: Entwicklung der Gymnasien“ dargestellt. Die Entscheidung für die dargestellten 5 Züge ist jetzt zu treffen, da entsprechende Mittel für die Bestellung von Schulraumcontainern für das kommende Jahr noch in den Haushalt eingestellt werden müssen.

 

zu 3.: IGS:

Die im Beschluss genannten drei Möglichkeiten beschreiben die Varianten eines Szenarios zum „Ausbau der IGS-Kapazitäten“, das sich aktuell in der Bearbeitung befindet. Hintergrund ist die Anzahl der Ablehnungen der Aufnahmen (seit Errichtung der 5. IGS in Heidberg pro Schuljahr durchschnittlich über 200) an den bestehenden fünf IGS im 5. Schuljahrgang, die zeigt, dass weiterhin ein beträchtlicher Bedarf an IGS-Plätzen gemäß dem Elternwillen besteht.

 

Ursprünglich sollte sich das Szenario in Anlehnung an die mehrfach geführte politische Diskussion mit dem Thema „6. IGS“ auseinandersetzen. Die Verwaltung hält es jedoch für angemessen beim Szenario „Ausbau der IGS-Kapazitäten auch die Möglichkeit der Erweiterung von bestehenden IGSen einzubeziehen bzw. die Errichtung an einem Haupt- bzw. Realschulstandort. Ursächlich hierfür ist auch, dass es schwierig ist ein passendes Grundstück in geeigneter Lage zu finden. Es ist geplant, bis zu fünf Züge als zusätzliche Kapazitäten vorzuschlagen. Grundsätzlich ist auf die Zusammensetzung der Schülerschaft zu achten. Die Übergänge von den Grundschulen sind zudem entscheidend für die schülerzahlbezogene Entlastung der anderen Schulformen.

 

Derzeit werden die Gespräche mit den Schulleitungen aller IGSen und Hauptschulen sowie Realschulen ausgewertet. Einige der Haupt- und Realschulen haben bereits ihr grundsätzliches Interesse an einer Umwandlung zu einer IGS erklärt. Bei den IGSen werden Erweiterungsmöglichkeiten geprüft.

 

Abhängig von der vorgeschlagenen Option werden gleichzeitig die Auswirkungen auf die anderen weiterführenden Schulformen, also Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zu untersuchen sein. Im Fall einer Umwandlung von bestehenden Hauptschulen bzw. Realschulen muss sichergestellt werden, dass auch weiterhin genügend HS- bzw. RS-Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Eine Stellungnahme der IGS-Schulleitungen zur geplanten Errichtung einer weiteren IGS bzw. Erweiterung der Kapazitäten ist in Anlage 3 beigefügt.

 

zu 4.: Grundschulen:

Im Themenkatalog der Ds 17-04534 wurde das Szenario für die Grundschulen bereits erwähnt. Neben der Umsetzung der Prioritätenliste für den Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschulen (s. Ds 17-05080-01) und der Entwicklung eines Standardraumprogramms ist hierbei die Thematik der Aufhebung bzw. teilweisen Zusammenlegung von Grundschulbezirken relevant. Die Leitungen der Grundschulen wurden hierüber am 29. August 2017 informiert. Es wurde vereinbart, dass es einen kontinuierlichen Austausch in dieser Fragestellung von den Grundschulen selbst benannten Sprecherinnen und Sprechern geben wird.

 

In der Vergangenheit wurden bereits die GS-Bezirke der GHS Rüningen und der GS Gartenstadt zusammengelegt, um eine flexible Lösung zu finden, die den Wünschen aller Akteure möglichst gerecht wird. Der Stadtelternrat begrüßt die freie Wahl von Grundschulen in seiner Stellungnahme (s. Anlage 4) ebenfalls.

 

An den Grundschulen Melverode und Stöckheim gibt es ebenfalls Handlungsbedarf. Durch die neuen Wohnbaugebiete im Norden Stöckheims wachsen die beiden Stadtteile mehr zusammen. An der GS Stöckheim, in deren Bezirk die Baugebiete liegen, reichen die Kapazitäten für eine Beschulung aller Kinder nicht aus, während es an der GS Melverode seit der Aufhebung der Heinrich-Kielhorn-Schule, Förderschule Lernen, zum Schj. 2017/2018 ungenutzte Raumressourcen gibt.

 

Im Innenstadtbereich gibt es mehrere Grundschulen, die in sehr naher Entfernung zueinander liegen, so dass es recht schwierig ist, GS-Bezirke klar voneinander abzugrenzen. Da die Schulen zudem stark ausgelastet sind, bietet sich hier ebenfalls an, Bezirke zusammenzufassen und die Eltern frei wählen zu lassen.

 

Im Westlichen Ringgebiet sorgen steigende Schülerzahlen und die weitere Wohnbaugebietsentwicklung für dringenden Handlungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die GS Diesterwegstraße, die ohne eine Zusammenlegung von Bezirken in wenigen Jahren deutlich über die von Landesseite zulässige 4-Zügigkeit hinauswachsen würde. Durch die Zusammenlegung mit Schulbezirken benachbarter Schulen könnte anstatt einer neu zu errichtenden vierzügigen Grundschule eine zweizügige Grundschule im Westlichen Ringgebiet den Bedarf abdecken.

 

Darüber hinaus wird geprüft, ob es weitere Anwendungsfälle für gemeinsame Schulbezirke gibt. Grundsätzlich sollen bei der Zusammenlegung von GS-Bezirken Zügigkeiten aller Grundschulen festgelegt werden, wie dies bereits in Rüningen und Gartenstadt über eine Änderung der Schulbezirkssatzung geschehen ist. Mit einer Zusammenlegung bzw. Aufhebung der GS-Bezirke muss das Portfolio der pädagogischen Programme an Grundschulen erweitert werden. Hier sieht sich die Stadt Braunschweig in der Pflicht Maßnahmen zu erarbeiten, Schulen die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, Angebote zu unterbreiten. Es ist beabsichtigt, Schülerströme auszuwerten, um einem etwaigen „Schultourismus“ vorzubeugen. Weiterhin soll „kurze Beine - kurze Wege“ das Leitkriterium bei der Schulwahl bleiben.

 

Über das datenbasierte Bildungsmanagement im Bildungsbüro des Fachbereichs Schule wird ein Modell erarbeitet, wie eine bedarfsorientierte Zuweisung von (sächlichen und personellen) Ressourcen an die Schulen über Sozialindizes erfolgen kann. Dieser Prozess soll möglichst über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

 

An den Grundschulen Bültenweg und Gliesmarode werden aufgrund der Wohnbaugebietsentwicklungen (Bültenweg: Mittelweg-Südwest (anteilig zu 1/2), Langer Kamp, Wilhelmstraße Nord; Gliesmarode: Kurzekampstraße, Baumschule Ost)

höhere Bedarfszahlen erwartet. Diese können durch eine Auflösung der Außenstellen des Gymnasiums Neue Oberschule und des Gymnasiums Ricarda-Huch-Schule abdeckt werden. Dies hat zur Folge, dass an den Hauptstandorten der beiden Gymnasien eine Kapazitätserweiterung vorgenommen werden muss.

 

Zu 5.: Bürgerbefragung:

 

Am 20. Juni 2017 hat der Rat der Stadt die Rahmenbedingungen für die Vorgehensweise und den Partizipationsprozess in der Schulentwicklungsplanung beschlossen

(s. Ds 17-04534 und 17-04534-01). Seitdem haben zahlreiche Gespräche und Informations- sowie Beteiligungsformate stattgefunden.

 

Informationsveranstaltungen:

31.05: Stadtelternrat/ Stadtschülerrat

20.06.:Sprecherkreis der Schulleitungen

12.07.: Nds. Landesschulbehörde (NLSchB)

29.08.: Grundschulleitungen

31.08.: Schulleitungen weiterführende Schulen

 

Arbeitsgruppe SEP

06.09.: 1. Konstituierende Sitzung AG SEP

18.10.: 2. Sitzung AG SEP

 

Weiterführende Gespräche mit Schulen

12.09: Schulleitungen aller IGS

20.09. / 26.09.: Schulleitungen aller Hauptschulen und Realschulen

27.09.: Schulleitungen aller Gymnasien

 

Öffentliche Veranstaltungen (in der Neuen Oberschule, in der IGS Heidberg und im Lessinggymnasium)

07.09.2017: Gute Beschulung für alle Kinder – Entwicklungen im Grundschulbereich

11.09.2017: Qualität und Vielfalt –  Neue Herausforderungen in der Schulentwicklungsplanung

20.09.2017: Vielfalt und individuelle Förderung – (Schulische) Inklusion in Braunschweig

 

Nach Einschätzung der Verwaltung wurden mit der Durchführung einer Elternbefragung in den 3. und 4. Klassen im Jahr 2016 sowie dem beschriebenen umfangreichen Beteiligungsprozess, in den sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Braunschweig einbringen konnten, mehr Erkenntnisse gewonnen als dies mit einer Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG möglich wäre. Gem. Ratsbeschluss 2011 betraf dies eine damals angestrebte Fortschreibung des SEP. Aus Verwaltungssicht ist dieses Instrument für den prozesshaften Charakter der deutlich ausgedehnten aktuellen Form einer Schulentwicklungsplanung nicht zielführend.

 

Weitere Schwerpunkte im SEP

Die Verwaltung sieht die in den Beschlüssen genannten Themen als prioritär für den SEP an. Darüber hinaus werden jedoch die folgenden weiteren Punkte bearbeitet:

 

- Formulierung von beschlussfähigen Standardraumprogrammen für Grundschulen (zeitlich zuerst) und weiterführende Schulen, die als bindende Grundlage bei umfangreichen Erweiterungen (Ausbau der Kapazitäten, Umwandlung in Ganztagsschulen) oder Neubauten bzw. Errichtung von Schulen dienen sollen.

 

- Entwicklung eines neuen Konzepts zur Umsetzung der schulischen Inklusion Verwaltung gemeinsam mit der Steuerungsgruppe Inklusion und dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) der NLSchB in Braunschweig. Die Elternbefragung, viele Gespräche mit den Schulleitungen, die Informationsveranstaltungen und auch die öffentliche Veranstaltung zum Thema am 20. September 2017 haben eine Vielzahl von Problemen aufgezeigt, die jedoch oft in Landesverantwortung liegen, so dass hier ein besonderer Handlungsbedarf besteht.

 


 

 

Beschluss:

 

1. Die „Strategischen Ziele einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ (s. Anlage 1) sind Bestandteil des SEP.

 

2. Um die zusätzlichen Bedarfe durch den Wechsel von G8 zu G9 und steigenden Schülerzahlen an den Gymnasien zu decken, werden in einem ersten Schritt weitere Kapazitäten im Umfang von bis zu fünf Zügen an den Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule sowie durch zusätzliche mobile Raumeinheiten am Lessinggymnasium geschaffen. Es wird kontinuierlich überprüft, wie sich die Bedarfe an den Gymnasien insgesamt weiterentwickeln. Sollten die zusätzlichen Kapazitäten nicht ausreichen, um die Beschulung zu gewährleisten, wird rechtzeitig zu entscheiden sein, welche weiteren bis dahin zu erarbeitenden Optionen umgesetzt werden sollen.

 

3. Für die Errichtung weiterer IGS-Kapazitäten (mindestens 4 Züge) ergeben sich 3 Optionen, die auf der Grundlage der Prüfung von Gesprächsergebnissen mit allen Realschulen, Hauptschulen und Integrierten Gesamtschulen weiter verfolgt werden bis zur Beschlussreife. Die Optionen sind der „Ausbau der Kapazitäten an den vorhandenen IGSen“, die „Wandlung eines vorhandenen Haupt- bzw. Realschulstandorts“ bzw. der „Neubau einer 6. IGS“.

 

Die Umwandlung eines Gymnasialstandorts in eine IGS ist schon aufgrund der Kapazitätsprobleme an den Gymnasien keine Option.

 

4. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen im Grundschulbereich und des weiterhin hohen Bedarfs an Ganztagsplätzen wird die Verwaltung in einem ersten Schritt in Abstimmung mit den Stadtbezirksräten und den betroffenen Grundschulen konkret die Zusammenlegung der Grundschulbezirke für die Grundschulen Stöckheim/Melverode, der Grundschulbezirke für die Grundschulen Diesterwegstraße, Hohestieg und Bürgerstraße prüfen. Ggf. werden auch die Möglichkeiten einer Zusammenlegung der Bezirke der Grundschulen im innerstädtischen Bereich geprüft. Die Ergebnisse werden die Grundlage für eine Beschlussvorlage an den Rat im 1.Quartal 2018 sein. Die Aufhebung der Grundschulbezirke insgesamt wird parallel geprüft, auch unter Einbezug der Argumentation der Grundschulleitungen. 

 

Aufgrund der Wohnbaugebietsentwicklungen werden die Außenstellen des Gymnasiums Neue Oberschule an der GS Bültenweg und des Gymnasiums Ricarda-Huch-Schule an der GS Gliesmarode aufgelöst. So werden an beiden Standorten die erforderlichen Kapazitäten für die Grundschülerinnen und Grundschüler geschaffen.

 

5. Auf eine Bürgerbefragung zum SEP gemäß Ratsbeschluss vom 8. November                             2011 wird verzichtet, da aufgrund der intensiven Beteiligung den relevanten                             Akteuren genügend Gelegenheit gegeben wurde, sich in den Prozess aktiv                             einbringen zu können.

 


Anlage/n:

Anlage 1 Strategische Ziele

Anlage 2 Szenario Entwicklung der Gymnasien

Anlage 3 Stellungnahme der IGS-Schulleitungen

Anlage 4 Stellungnahme des Stadtelternrates vom 1. Juni 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Strategische Ziele SEP (34 KB)    
Anlage 4 2 Anlage 2 Szenario Entwicklung Gymnasien (554 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 3 zu 17-05461 (440 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 4 zu 17-05461 (76 KB)    

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