Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05474
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Sachverhalt:
Die Anpassung des Teil 1 der Richtlinien wird notwendig in Anlehnung an die Richtlinienänderung des Teil 2 (Zuschüsse für Aktivitäten, Funktionsgegenstände und Investitionsmaßnahmen an die Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendförderung).
1.4.2Die Kategorien ergeben sich, indem der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen[1] mit folgenden Faktoren multipliziert wird, um so eine Bezugsgröße zu bilden:
- Teilnahmetage von Freizeiten Faktor 1
- Teilnahmetage von Internationalen Begegnungen Faktor 1,2
- Teilnahmetage von BildungsmaßnahmenFaktor 3,2
- Teilnahmetage von kleinen Bildungslehrgänge in Kooperationen Faktor 2
mit öffentlichen/allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen[2]
- Anzahl der großen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 60
- Anzahl der kleinen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 45
- Anzahl der großen VeranstaltungenFaktor 45.
- Anzahl der kleinen VeranstaltungenFaktor 30.
Für die Kategorien gelten folgende Bezugsgrößen:
- mind.2.000 bis 3.999= Kleine Jugendverbände
- von 4.000 bis 11.999= Mittelgroße Jugendverbände
- ab12.000 = Große Jugendverbände
Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
[1] [nach Ziffer II/1 bis II/3 und II/5 des Teils 2 dieser Richtlinien (Aktivitätszuschüsse)]
[2] Die Hervorhebung markiert die einzige zu beschließende Änderung unter Pkt. 1.4.2, Seite 5 der Anlage
Beschluss:
„Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) wird wie nachfolgend und in der Anlage dargestellt geändert.
Anlage/n: Richtlinien Teil 1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | RichtlinienTeil1 (203 KB) |