Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05474  

Betreff: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig; Teil 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51.4
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.10.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
RichtlinienTeil1

Sachverhalt:

Die Anpassung des Teil 1 der Richtlinien wird notwendig in Anlehnung an die Richtlinienänderung des Teil 2 (Zuschüsse für Aktivitäten, Funktionsgegenstände und Investitionsmaßnahmen an die Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendförderung).

 

1.4.2Die Kategorien ergeben sich, indem der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen[1] mit folgenden Faktoren multipliziert wird, um so eine Bezugsgröße zu bilden:

 

  • Teilnahmetage von Freizeiten Faktor 1
  • Teilnahmetage von Internationalen Begegnungen                                 Faktor 1,2
  • Teilnahmetage von BildungsmaßnahmenFaktor 3,2
  • Teilnahmetage von kleinen Bildungslehrgänge in Kooperationen Faktor 2

mit öffentlichen/allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen[2]

  • Anzahl der großen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 60
  • Anzahl der kleinen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 45
  • Anzahl der großen VeranstaltungenFaktor 45.
  • Anzahl der kleinen VeranstaltungenFaktor 30.

 

Für die Kategorien gelten folgende Bezugsgrößen:

 

  • mind.2.000 bis 3.999= Kleine Jugendverbände
  • von 4.000 bis 11.999= Mittelgroße Jugendverbände
  • ab12.000              = Große Jugendverbände

 

Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.

 


[1] [nach Ziffer II/1 bis II/3 und II/5 des Teils 2 dieser Richtlinien (Aktivitätszuschüsse)]

[2] Die Hervorhebung markiert die einzige zu beschließende Änderung unter Pkt. 1.4.2, Seite 5 der Anlage


Beschluss:

„Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) wird wie nachfolgend und in der Anlage dargestellt geändert.

 


Anlage/n:  Richtlinien Teil 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RichtlinienTeil1 (203 KB)    

Erläuterungen und Hinweise