Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05478
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr hat den Obengenannten als Stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrecht-lichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes.
Beschluss:
„Das nachstehend aufgeführte Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr. | Ortsfeuerwehr
| Funktion | Name, Vorname |
1 | Waggum | Stellv. Ortsbrandmeister | Stahr, Marcus |
Anlage/n:
keine