Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05536  

Betreff: Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Sanierung eines Gebäudes für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt Anhörung
29.11.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221 ungeändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.12.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.12.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
19.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Lageplan

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG, wonach der Rat über die Aufstellung des Haushaltsplans entscheidet.
 

 

Vorbemerkung

 

Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 20, S. 577-616 vom

24. Mai 2017 ist die Förderrichtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ bekannt gemacht worden. Gemäß dieser Richtlinie sind eine Förderung baulicher Sanierungen und der Ausbau sowie der Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen möglich. Die Förderquote beträgt maximal 90 %; davon trägt der Bund 75 % und das Land 15 %; der städtische Eigenanteil liegt bei 10 %.

 

Entsprechend des Maßnahmeplans und der Bewilligung zum Neubau ist der „Campus Donauviertel“ ein besonders gut auf die Vorgaben der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ passendes Projekt.

 

Unter dem Punkt 2 der Richtlinie „Gegenstand der Förderung“ ist beschrieben, dass „Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts“ förderfähig sind. Vorrangig sollen die bauliche Sanierung und der Ausbau beantragt werden. In der Richtlinie wird weiter aufgezählt, dass „öffentliche Bildungs-einrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren (…) mit (…) Wirkung für die soziale Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier“ gefördert werden sollen. Der „Campus Donauviertel“ fällt somit exakt in die Liste der in der Richtlinie aufgeführten Vorhaben.

 

Mit Nachricht vom 28. September 2017 wurde der Stadt Braunschweig mitgeteilt, dass der erste Förderantrag für einen Neubau des Kinder- und Teeny-Klubs „Weiße Rose“ (KTK) inkl. des Außengeländes und einer Integrationsmanagerin/eines Integrationsmanagers über die Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ bewilligt wurde. Die Fördermittelhöhe beträgt 2,187 Mio. €. Der Rat hatte mit der Vorlage 17-05031, der Mitteilung 17-05031-01 sowie der Ergänzungsvorlage 17-05031-02 der Maßnahme „Campus Donauviertel – Neubau“ zugestimmt.

 

Der zweite Schritt zur Verwirklichung des „Campus Donauviertel“ stellt die Fördermittel-beantragung für die Sanierung des Bestandsgebäudes Ludwig-Winter-Straße 4 (Kulturpunkt West) dar. Die Sanierung war von vornherein als zweiter Bestandteil angekündigt und ist integraler Bestandteil des „Campus Donauviertel“.

 

Bei einer Bewilligung über den Investitionspakt auch für die Sanierung des Kulturpunktes West (KPW) würde das Projekt aus der Maßnahmenliste des Integrierten Entwicklungs-konzeptes „Soziale Stadt Donauviertel“ komplett herausgenommen.

 

Gemäß der Richtlinie ist eine Beschlussfassung der Kommune zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme Voraussetzung zur Förderung.

 

 

Projektbeschreibung

 

Inhalt des Förderantrages „Campus Donauviertel – Sanierung“ ist die Modernisierung und Sanierung des Bestandsgebäudes Ludwig-Winter-Straße 4. Entsprechend der Vorplanungen wurden Kosten in Höhe von 2,560 Mio. € für die Sanierung inklusive der Außenanlagen ermittelt. Für die weitere Nutzung des KPW ist eine Sanierung der Gebäudesubstanz zwingend erforderlich, da das Gebäude dringend sanierungs- und modernisierungsbedürftig ist.

 

Die durch den Neubau freiwerdenden Räume des KTK im Gebäude Ludwig-Winter-Straße 4 sollen durch den KPW einer neuen Nutzung zugeführt werden. Für den KPW besteht somit die Möglichkeit, weitere bereits geplante und von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Donauviertels nachgefragte Aktivitäten und Angebote zu realisieren.

 

Ebenso Inhalt des Förderantrags ist die Beschäftigung eines Integrationsmanagers für den Zeitraum eines Jahres mit Kosten in Höhe von 65.000 €.

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,625 Mio. €. Der städtische Anteil beträgt davon 357.000 . Dieser setzt sich zusammen aus nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 105.000 € und dem zehnprozentigen Eigenanteil der förderfähigen Kosten in Höhe von 252.000 €. Die restlichen Mittel in Höhe von 2,268 Mio. € werden aus Fördermitteln des Bundes und des Landes finanziert. In den oben genannten Gesamtkosten sind die Kosten für die Sanierung des KPW, die Anpassung der Außenanlagen sowie Kosten für eine Integrationsmanagerin/einen Integrationsmanager für ein Jahr enthalten.


 

Kostenaufstellung:

2.560.000 €

Sanierung Kulturpunkt West (inkl. Außenanlagen)

65.000 €

Integrationsmanager*in (für ein Jahr)

2.625.000 €

Gesamtkosten

Davon:  

2.268.000 €

Fördermittel (90 %)

252.000 €

Eigenanteil Stadt (10 %)

105.000 €

Nicht förderfähige Kosten (zu Lasten der Stadt BS)

 

Um die Förderkulisse nutzen zu können, werden die erforderlichen Haushaltsmittel durch haushaltsneutrale Budgetumschichtungen aus den Projekten „San.gebiet Soziale Stadt (4S.610039 und 4S.610009)“ des Teilhaushaltes des Fachbereich 61 bereitgestellt, unter Vorbehalt der Bewilligung der Förderung. Hierfür wird im Rahmen der Haushaltslesung 2018 zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung ein eigenes Projekt eingerichtet.

 

Der Rat wird voraussichtlich im Februar 2018 über den Haushalt / IP 2017-2021 entscheiden.

 

 

Schlussbemerkung

 

Mit Hilfe der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ könnte im Donauviertel mit dem Neubau des KTK und der Sanierung des KPW ein über die bisherigen Planungen hinausgehendes Projekt verwirklicht werden, das die im Quartier dringend benötigte soziale Integration in erheblichem Maße verbessern würde.

 

 

Hinweis

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft erhalten diese Vorlage im Nachgang als Mitteilung zur Kenntnis.

 

 

 


Beschluss:

 

„1. Der Sanierung des Bestandsgebäudes Ludwig-Winter-Straße 4 (Kulturpunkt West) als Bestandteil des Projektes „Campus Donauviertel“ über die Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“, Fördermittelbeantragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt 2. Januar 2018, wird vorbehaltlich der Förderung durch das Land zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2,625 Mio. € werden vorbehaltlich der Förderung durch das Land im Teilhaushalt 61 im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 budgetneutral zur Verfügung gestellt.“
 

 


Anlage/n:

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Lageplan (253 KB)    
Stammbaum:
17-05536   Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Sanierung eines Gebäudes für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
17-05536-01   Weststadt "Soziale Stadt - Donauviertel" - Sanierung eines Gebäudes für den "Campus Donauviertel" im Rahmen der Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration"   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Mitteilung

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