Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05564  

Betreff: Umsetzung und Finanzierung des Innovationsinkubators Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.10.2017 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Konzept Innovationsinkubator Braunschweig

Sachverhalt:

Am 7. August 2017 betitelt die Hannoversche Allgemeine „Start-ups machen einen Bogen um Niedersachsen“. Dies ergibt sich aus dem Start-up-Barometer Deutschland. Experten haben erfasst, wie viel Geld von Investoren in Neugründungen geflossen ist und wie viele Firmen finanziert wurden. Für das erste Halbjahr 2017 wurde festgestellt, dass sich die deutsche Start-up-Szene wieder sehr lebhaft entwickelt hat. Für Start-up-Investitionen wurde ein Rekordwert ermittelt.

 

Im Landesvergleich führt Berlin mit riesigem Abstand vor Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg. Wie schon im Vorjahr rangiert Niedersachsen weit hinten.

 

Die Studie weist darauf hin, dass eine gute Zusammenarbeit von Politik, Industrie, Universitäten, Medien und Finanzierern entscheidend ist, um Neugründungen an einem Standort zu fördern. Als Musterbeispiel für ein Start-up-freundliches Ökosystem wurde die Region Karlsruhe benannt. Aber auch Hannover weise gute Ansatzpunkte auf.

 

In Karlsruhe sind -neben den Beratungsangeboten der Wirtschaftsförderung und der örtlichen Netzwerke- auf Initiative der Stadt Karlsruhe, der IHK und der Handwerks­kammer im Stadtgebiet attraktive Gründerzentren entstanden. An guten Standorten und in repräsentativen Gebäuden werden jungen Unternehmerinnen und Unternehmern zu annehmbaren Preisen Gewerberäume zur Verfügung gestellt.

Gründerzentren in Karlsruhe:

 

Auch die Region Hannover hält eine breite Angebotspalette für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen bereit. In Peine wurde jüngst der Gigapark Ilsede eröffnet. Dieser stellt Büroräume mit Gigabit-Internetanschlüssen zur Verfügung. Wolfsburg ergänzt das vorhandene Angebot seit kurzem mit der Digitalen Mutterboden Agentur (DMA) im DigitalCube am Hauptbahnhof, einem Beratungs- und Treffpunkt für Gründungsinteressierte und entwickelt die Markthalle in der nördlichen Porschestraße zu einem Zentrum für Digitalisierung, CoCreation und Jugendförderung mit dem Arbeitstitel „Digital HUB@WOB“.

 

Der Wettbewerb um die Ansiedlung von innovativen Gründerteams hat landes- und bundesweit stark zugenommen.

 

Die gezielte Unterstützung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen steht auch im Fokus der Braunschweig Zukunft GmbH (BSZ). Letztlich ist es vor allem über Gründungen möglich, die Innovationspotentiale, die der Stadt durch die Vielzahl an Forschungseinrichtungen und Hochschulen gegeben sind, für den Erhalt bzw. die Steigerung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Stadt und Region auszuschöpfen. Der Bereich Gründerförderung der BSZ ist im Technologiepark im Gründerquartier verortet.

 

Rückmeldungen von Existenzgründerinnen und -gründern sowie etablierten Unternehmen in der Region haben ergeben, dass Braunschweig als Gründerstadt zurzeit in der Öffentlichkeit noch nicht ausreichend wahrgenommen wird. Aus der Innovationskraft der bestehenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen, der guten Infrastruktur, dem breiten Netzwerk unterstützender Institutionen (Allianz für die Region, IHK, HWK, AGV) sowie dem regionalen Mobilitätscluster mit über 250 High-Tech-Unternehmen kann jedoch ein hervorragendes Gründerklima in der Region entwickelt werden, das eine natürliche Attraktivität darstellen und eine hohe Anziehungskraft auf technologieaffine Start-ups ausüben würde.

 

Um Braunschweig als Gründungsstadt weiterzuentwickeln und die Sichtbarkeit zu erhöhen, sollte die Arbeit in diesem Handlungsfeld auf eine neue Stufe gehoben werden für

  • eine bessere öffentliche Sichtbarkeit der Angebote,
  • eine Ausweitung der Kommunikation und Netzwerke auf Landes- und Bundesebene,
  • den Aufbau neuer und die Weiterentwicklung bestehender Angebote,
  • die Errichtung eines Beteiligungsfonds mit Partnern aus der Wirtschaft.

 

Diese Ansätze können zurzeit mit den für die Gründungsförderung bei der BSZ vorhandenen personellen und monetären Ressourcen jedoch nicht realisiert werden. Die BSZ hat deshalb, ergänzend zu dem im April 2017 vorgestellten Innovationsinkubator-Konzept, in enger Abstimmung mit dem Entrepreneurship Center der Ostfalia Hochschule und der Technischen Universität Braunschweig einen Förderantrag für die Errichtung eines Start-up-Zentrums Mobilität und Innovation Braunschweig bei der NBank eingereicht. Die Zustimmung zu der geplanten Mittelbereitstellung in Höhe von bis zu 100.000 € in den Jahren 2018 und 2019 bei der Braunschweig Zukunft GmbH wurde in der Dezernentensitzung am 13. Juli 2017 erteilt. Am 28. September 2017 hat Wirtschaftsminister Olaf Lies Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth und dem Geschäftsführer der BSZ, Herrn Gerold Leppa, den Zuwendungsbescheid über 172.000 € für das Start-up-Zentrum Mobilität und Innovation Braunschweig überreicht. Das Projekt wird ab Januar 2018 in den Räumen des Technologieparks umgesetzt.

 

Die sich aus der Förderrichtlinie der NBank ergebenden Fördervoraussetzungen für die Errichtung eines Start-up-Zentrums korrespondieren nur ansatzweise mit dem erarbeiteten, in der Wirtschaftsausschusssitzung am 7. April 2017 präsentierten Innovationsinkubator-Konzept. Dieses setzt in einer späteren Entwicklungsphase der Unternehmen an, während das Start-up-Zentrum die Frühgründungsphase begleiten soll. Darüber hinaus sollen sich die Angebote des Start-up-Zentrums vorwiegend an Gründungen richten, die der Mobilitätsbranche zuzuordnen sind. Das Inkubator-Konzept ist in diesem Punkt breiter aufgestellt und adressiert Gründungen aus allen Innovationsfeldern, die insbesondere an den Braunschweiger Forschungseinrichtungen und Hochschulen etabliert sind oder werden.

 

Eine Übersicht über die Konzeptinhalte zum Innovationsinkubator ist als Anlage beigefügt.

 

Beide Projekte bauen sinnvoll aufeinander auf und sollen synchron umgesetzt werden. Es ist geplant, das Start-up-Zentrum und den Innovationsinkubator auf den vorhandenen Flächen im Technologiepark, Rebenring 33, zu verorten.

 

Für die anteilige Finanzierung des Innovationsinkubators ist die Bereitstellung von städtischen Mitteln in Höhe von jährlich 140.000 € erforderlich. Diese sollen der Braunschweig Zukunft GmbH aus den von der Stabsstelle 0800 verwalteten Haushaltsansätzen wie nachstehend abgebildet zur Verfügung gestellt werden. Die Braunschweig Zukunft GmbH erhält dafür einen um diese Mittel erhöhten jährlichen Verlustausgleich.

 

Bezeichnung

Ansatz 2018

Mitteleinsatz für den Innovationsinkubator

Existenzgründerfonds

94.000 €

94.000 €

Kofinanzierung von Projekten der Wirtschaftsförderung und Fachkräfteentwicklung

100.700 €

26.000 €

Kultur- und Kreativwirtschaft

94.000 €

20.000 €

Summe

 

140.000 €

 

Die Bereitstellung dieser Summe ist überwiegend aus Mitteln des Existenzgründerfonds in Höhe von 94.000 € geplant. Dafür sollen die Zuschüsse für Existenzgründungen in Braunschweig, die in den letzten Jahren nur noch in einem reduzierten Umfang in Anspruch genommen worden sind, zunächst für drei Jahre deaktiviert werden. Der Existenzgründerfonds wurde im Juli 2007 auf Vorschlag der BSZ eingerichtet. Diverse Gründungen in Braunschweig konnten seither mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 € gefördert werden. In den vergangenen Jahren wurde die Gründungsförderung sowohl bundes- als auch landespolitisch verstärkt und neue Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer, wie zum Beispiel der MikroSTARTer der NBank sowie Beteiligungsfonds ins Leben gerufen. Außerdem vergeben Banken in Zinsniedrig-Phasen vermehrt auch eigene Hauskredite an Gründerinnen und Gründer, so dass städtische Existenzgründerzuschüsse immer seltener in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung unterbreitet daher den Vorschlag, individuelle Existenzgründerzuschüsse zunächst für drei Jahre ruhend zu stellen und die Mittel aus dem Existenzgründerfonds für die anteilige Finanzierung des Innovationsinkubators einzusetzen. Nach drei Jahren sollen die Arbeitsergebnisse und Erfolge des Inkubators ausgewertet und den städtischen Gremien mit einer Empfehlung zur künftigen Verwendung des Existenzgründerfonds vorgestellt werden.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu einer dreijährigen Deaktivierung von Zuschüssen für Existenzgründungen in Braunschweig und der Verwendung der Mittel aus dem Existenzgründerfonds für die anteilige Finanzierung des Innovationsinkubators in den Jahren 2018 bis 2020.

 


Beschluss:

Der in der Vorlage vorgeschlagenen Umsetzung und der Finanzierung des Innovationsinkubators Braunschweig in den Jahren 2018 bis 2020 aus Mitteln des Existenzgründerfonds, der Kofinanzierung von Projekten der Wirtschaftsförderung und Fachkräfteentwicklung und der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie einer dreijährigen Deaktivierung von Zuschüssen für Existenzgründungen in Braunschweig wird zugestimmt.
 

 


Anlage/n:

Innovationsinkubator Braunschweig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Konzept Innovationsinkubator Braunschweig (52 KB)    
Stammbaum:
17-05564   Umsetzung und Finanzierung des Innovationsinkubators Braunschweig   DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat   Beschlussvorlage
17-05564-01   Umsetzung und Finanzierung des Innovationsinkubators Braunschweig   DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat   Beschlussvorlage

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