Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05566  

Betreff: Umsetzung des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:37-012
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Anhörung
17.10.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen Anhörung
19.10.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 224 ungeändert beschlossen   
Feuerwehrausschuss Vorberatung
25.10.2017 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
26.10.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Westerbergstraße
Lageplan und Gutachterbewertung Alternativstandort Nordwache
Lageplan FwH Timmerlah

- 1 -

 

Sachverhalt:

 

  1. Vorbemerkung

    In der Sitzung am 28.03.2017 hat der Rat der Stadt Braunschweig das Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfplans als zentrale Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen (Vorlage 17-04046 inkl. Änderungsantrag 17-04267). Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt, für die zweite Jahreshälfte 2017 Vorschläge für die Umsetzung der Gutachterempfehlungen vorzulegen.

 

  1. Maßnahmen zur dynamischen Verkehrsbeeinflussung

    Das bisherige System der Vorrangschaltung an Lichtsignalanlagen beruht auf einem statischen Prinzip, bei dem im Einsatzfall die Leitstelle bestimmte vorher festgelegte „Feuerwehr-Fahrstraßen“ bis zu 4 Min. und 15 Sek. für die Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge auf Grün schalten kann. Der Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan hat dargelegt, dass eine Ausweitung der Vorrangschaltung in Kombination mit der Einführung eines dynamischen Systems eine Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades um 2 – 3 % erbringen würde.

    Am Markt sind mehrere dynamische Vorrangschaltungssysteme verfügbar. Die Prüfung der Verwaltung unter Zuhilfenahme einer Fachexpertise des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat ergeben, dass diese Systeme bisher nicht in dem räumlichen Umfang einer Großstadt wie Braunschweig praktisch erprobt wurden. Weiter gibt es Bedenken, dass die Systeme bei kurz hintereinander angeordneten Lichtsignalanlagen den normalen Verkehr übermäßig beeinträchtigen.

    Die Verwaltung beteiligt sich deshalb gemeinsam mit dem DLR sowie weiteren Forschungspartnern aus der Industrie an dem Projekt „SIRENE“ (siehe auch Mitteilung 17-05296). In diesem Projekt sollen zwei mögliche technische Umsetzungswege zur dynamischen Verkehrslenkung erforscht werden. Neben einer zentralen Steuerung der Lichtsignalanlagen von der Leitstelle aus wird auch ein dezentraler Ansatz verfolgt, bei dem die Einsatzfahrzeuge die Ampeln direkt steuern. Damit werden eine höhere Effizienz sowie eine noch bessere technische Aussagekraft der Forschungsergebnisse erreicht. Die dreijährige Projektlaufzeit des Projektes „SIRENE“ soll Ende 2017 beginnen.

    Ende September hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Stadt den Zuwendungsbescheid über 159.692,00 € für den Zeitraum 2017 bis 2020 für dieses Projekt übersandt. Die Einnahmen sollen dazu dienen, die durch das Forschungsprojekt verursachten Kosten vollständig zu decken, so dass keine Haushaltsbelastung entsteht. Zur Haushaltslesung werden entsprechende Erträge und Aufwendungen nachgereicht.

    Die ersten Forschungsergebnisse sollen Ende des Jahres 2018 vorliegen. Die Verwaltung wird im Anschluss daran den städtischen Gremien berichten und ggf. konkrete Vorschläge unterbreiten, welche Lichtsignalanlagen in Braunschweig umgerüstet werden sollen, um die im Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan ausgewiesene Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades zu erreichen.

 

  1. Aufstockung des Personals der Berufsfeuerwehr

    Die Empfehlungen des Gutachters zum Feuerwehrbedarfsplan sowie zu der Organisation der Berufsfeuerwehr ergeben einen zusätzlichen Personalbedarf. Das Gutachten zur Organisation wurde inzwischen ausgewertet. Auch in diesem Fall decken sich die Empfehlungen mit den Einschätzungen der Verwaltung. Die empfohlenen Maßnahmen sollen deshalb sukzessive in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Diese Personalplanung ist mit der Personalvertretung abgestimmt.

    3.1  Besetzung der Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge

    Bis zum Oktober 2017 rückten die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr mit einer Personalstärke von 5 Einsatzkräften aus. Dies reicht in Kombination mit dem Einsatzleitwagen (2 Einsatzkräfte) und der Drehleiter (2 Einsatzkräfte) nicht aus, um innerhalb der Hilfsfrist 1 die notwendige Funktionsstärke (10 Einsatzkräfte) einzuhalten. Das Schutzziel konnte bisher nur erreicht werden, wenn ein kompletter Löschzug (Einsatzleitwagen, 2 HLF, Drehleiter) rechtzeitig am Einsatzort eintraf. Aufgrund von Paralleleinsätzen (z.B. Türöffnungen, Rettungsdienstunterstützungen, Kleinbrände) ist jedoch häufig ein HLF gebunden und der Löschzug der zuständigen Wache steht nicht komplett zur Verfügung. Der Löschzug wird in diesen Fällen durch ein HLF der anderen Wache ergänzt; auf Grund der Fahrzeit trifft dies jedoch regelmäßig nicht innerhalb der Hilfsfrist 1 ein.

    Mit Blick auf die Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren („AGBF-Schutzziel“) hat der Gutachter empfohlen, die Besetzung der HLF von 5 auf 6 Einsatzkräfte (entspricht Staffelstärke) anzuheben. Nach Umsetzung dieser Maßnahme wird zur Erreichung der Funktionsstärke in der Hilfsfrist 1 neben Einsatzleitwagen und Drehleiter nur noch ein HLF benötigt. Paralleleinsätze, bei denen ein HLF gebunden ist, würden die Einhaltung des 1. Schutzziels in Zukunft nicht mehr beeinflussen, da auch ohne das zweite HLF 10 Einsatzkräfte zur Verfügung stünden.

    Nach der Neuorganisation des Flughafenbrandschutzes zum 16.10.2017 steht das bislang dort eingesetzte Personal der Berufsfeuerwehr für die Erhöhung der Personalstärke auf 3 von 4 HLF zur Verfügung. Für die Besetzung des vierten HLF werden 6 zusätzliche Planstellen benötigt, die im Stellenplan 2018 bereitzustellen sind.

    Die Empfehlungen des Gutachters zur Besetzung der HLF sind damit bereits ab Mitte Oktober 2017 in weiten Teilen umgesetzt.

    3.2  Personelle Verstärkung der Führungsebene

    Der Gutachter hat in der Organisationsuntersuchung festgestellt, dass die Struktur des Fachbereichs 37 mit 3 Abteilungen und heterogenen Aufgabenbereichen Defizite aufweist. Insbesondere die Anzahl der Führungskräfte ist für die Anzahl der Mitarbeiter und die wahrgenommenen Einsatzfunktionen unterdurchschnittlich. Dies führt dazu, dass für konzeptionelle Arbeiten (z.B. Feuerwehrbedarfsplanung, Einsatzkonzepte, Personalentwicklungskonzepte) nicht ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung steht.

    Der Gutachter empfiehlt daher die Neuorganisation der Berufsfeuerwehr in 5 Abteilungen mit einer entsprechenden Verbreiterung der Führung. Des Weiteren empfiehlt er die Einrichtung eines A-Dienstes (= ständige Erreichbarkeit eines Feuerwehrbeamten der Laufbahngruppe 2.2 (ehemals höherer Dienst)) in Rufbereitschaft für Großschadenslagen oder besonders kritische Einsätze, die einer erweiterten oder rückwärtigen Führungsstruktur bedürfen. Der A-Dienst soll der ständig erreichbare Vertreter des Leiters der Feuerwehr sein und gleichzeitig auch der Leiter einer einberufenen Gefahrenabwehrleitung der Stadt Braunschweig. Durch die Einrichtung des A-Dienstes würden der Fachbereichsleiter und die Abteilungsleiter auch nicht mehr im Regeldienstrhythmus des B-Dienstes 24-h-Schichten wahrnehmen und stünden in größerem Umfang als bisher zur Erledigung der notwendigen Verwaltungsaufgaben zur Verfügung.

    Bereits im Laufe des Jahres 2017 ist auf Basis dieser Empfehlungen die Abteilung 37.4 Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) neu geschaffen worden. In einem zweiten Schritt ist beabsichtigt, die Abteilung 37.3 Ausbildung und Technik zu bilden. Dafür ist im Stellenplan 2018 eine Abteilungsleiterstelle zu schaffen. Mit diesem zusätzlichen Dienstposten kann dann auch die Einrichtung eines A-Dienstes abgeschlossen werden.

    Im Rahmen der Neuorganisation des Fachbereichs soll im Rettungsdienst die Trennung der Trägeraufgaben (zukünftig in der Abteilung Verwaltung) von den operativen Aufgaben umgesetzt werden. Dazu wird eine Sachbearbeiterstelle für einen Verwaltungsbeamten benötigt. Diese Personalaufwendungen sollen über die Kostenträger der Rettungsdienste abgerechnet werden.

    3.3  Schaffung von Planstellen für einsatzdienstuntaugliche Beamte

    Im Fachbereich 37 sind aktuell mehrere Beamte beschäftigt, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen keinen Einsatzdienst in der Wachabteilung mehr versehen können (einsatzdienstuntaugliche Beamte). Diese Mitarbeiter verrichten ihren Dienst z.B. in den Werkstätten, in der Telefonzentrale oder als Kuriere. Sie nehmen in diesen Funktionen für den Betrieb der Feuerwehr wichtige Aufgaben wahr, die auch vom Gutachter als notwendig bestätigt wurden.

    Im Stellenplan 2017 werden sie allerdings noch auf Planstellen der Wachabteilungen geführt, die somit nicht für einsatztaugliche Feuerwehrbeamte zur Verfügung stehen. Dies führt zu einer entsprechend höheren Arbeitsbelastung in den Wachabteilungen; die Einsatzfähigkeit der Berufsfeuerwehr muss durch die Anordnung von Überstunden sichergestellt werden bzw. notwendige Aus- und Fortbildungen können nicht im notwendigen Maß realisiert werden.

    Der Gutachter stellt in diesem Zusammenhang in der Organisationsuntersuchung fest, dass der Einsatz von Wachabteilungspersonal für Randaufgaben wie Werkstatttätigkeiten nur bedingt sinnvoll ist. Er empfiehlt für die „Grundlast“ in den Werkstätten den Einsatz von technischen Angestellten oder einsatzdienstuntauglichen Beamten im Tagesdienst, die bei Bedarf von Wachabteilungspersonal unterstützt werden.

    Zum Stellenplan 2018 sind daher 6 neue Planstellen in der Laufbahngruppe 1.2 für einsatzdienstuntaugliche Beamte zu schaffen, damit die vorhandenen Planstellen mit einsatzdiensttauglichen Beamtinnen und Beamten besetzt werden können.

    3.4  Ausbau der Wachausbildung

    Der Gutachter empfiehlt ferner, den Bereich der laufenden Aus- und Fortbildung (Wachausbildung) auszubauen und zu intensivieren. Er sieht für jede Einsatzkraft einen Fortbildungsbedarf von 150 Stunden je Mitarbeiter und Jahr als notwendig an. Dieser Ausbildungsaufwand ist erforderlich, damit die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr ihr Fachwissen in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung, Gefahrgut und Rettungsdienst auf dem aktuellen Stand halten können.

    Mit dem Stellenplan 2017 wurden bereits drei Planstellen für die Koordination und Durchführung der Wachausbildung geschaffen. Aufgrund des hohen Personalbedarfs insbesondere in der Laufbahngruppe 2 konnten die Stellen jedoch noch nicht besetzt werden. Es ist vorgesehen, diese Stellen nach öffentlicher Ausschreibung zum Jahresende 2017 zu besetzen und ab 2018 die Wachausbildung deutlich zu intensivieren.

    Um die sachgerechte Wachausbildung während des Alarmdienstes sicherzustellen, empfiehlt der Gutachter weiter, das Einsatzpersonal von einfachen, nicht feuerwehrspezifischen Arbeiten (z. B. Kleiderkammer, Desinfektion) zu entlasten. In den Stellenplan 2018 sind deshalb zwei Planstellen der Entgeltgruppen E 3 und E 5 für technische Beschäftigte einzustellen. Die Mitarbeiter sollen in den Bereichen Desinfektion und Kleiderkammer eingesetzt werden.

    3.5  Aufnahme des Personalbedarfs in den Stellenplan 2018

    Im Stellenplan 2018 sind somit folgende neue Planstellen für den Fachbereich 37 geschaffen:

    1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14
    1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10
    3 xGruppenführer(in)A 9 Z
    3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8
    3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7
    2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8
    1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8
    1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8
    1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8
    1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9
    1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3
    1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5

    Die Stellen mit dem kw-1-Vermerk sind für einsatzdienstuntaugliche Mitarbeiter vorgesehen und werden beim Ausscheiden dieser Mitarbeiter nicht nachbesetzt.

 

  1. Neue Standorte

    Um längerfristig den Schutzzielerreichungsgrad von 90 % zu erreichen, empfiehlt der Gutachter mittelfristig zwei zusätzliche Feuerwachen für die Berufsfeuerwehr zu bauen. Im Südwesten der Stadt soll eine Grundschutzwache gebaut werden, von der auch die Weststadt innerhalb der Hilfsfrist 1 erreicht werden kann. Im Norden der Stadt empfiehlt er eine Kombination aus Staffel- und Ausbildungswache.

    Die Verwaltung schlägt aus feuerwehrtaktischer Sicht vor, zuerst die Südwestwache zu realisieren, um möglichst schnell die baulich verdichteten Bereiche der Weststadt innerhalb des Schutzziels 1 erreichen zu können.

    4.1  Neubau einer Südwestwache

    Der Gutachter hat als optimalen Standort für die Errichtung einer Südwestwache ein Grundstück an der Westerbergstraße (Anlage 1) empfohlen.

    Dorthin sollen 10 Einsatzkräfte von der Feuerwache Süd (Dessaustraße) mit Einsatzleitwagen, Drehleiter und Hilfeleistungslöschfahrzeug verlegt werden, so dass für diesen Standort kein weiteres Personal und keine zusätzlichen Fahrzeuge benötigt werden.

    Mit diesem neuen Standort werden – ohne Personalzuwachs -  nach der Prognose des Gutachters der Schutzzielerreichungsgrad um 7 % gesteigert und insbesondere auch die bisher innerhalb der Hilfsfrist 1 nicht rechtzeitig erreichten Gebiete in der Weststadt abgedeckt.

    Der vorgeschlagene Standort hat für Diskussionen gesorgt. Die Verwaltung hat deshalb einen möglichen alternativen Standort in der Weststadt intensiv geprüft.

    In Betracht kämen grundsätzlich Flächen an der Ludwig-Winter-Straße. Dieser Standort ist zwar verkehrsgünstig gelegen. Bei Realisierung einer Westwache an diesem Standort könnte jedoch aufgrund der größeren Distanz zur bestehenden Südwache in der Dessaustraße nicht das aktuelle Personal aufgeteilt werden, da sich die Feuerwachen nicht mehr so schnell unterstützen können. Es müssten dann an jedem Standort 10 Funktionen (für die Hilfsfrist 1) vorgehalten werden. Dies wären 4 Funktionen (entspricht ca. 22 Planstellen) mehr als bei der empfohlenen Realisierung der Südwestwache.

    Der Bau einer Westwache hätte erhebliche Überschneidungen in der Innenstadt, die teilweise von allen drei Wachen innerhalb der Hilfsfrist 1 erreicht werden würde, zur Folge. Die Abdeckung der südwestlichen Stadtteile wäre hingegen schlechter.

    Somit sind die Flächen an der Westerbergstraße der optimale Standort für eine zusätzliche Wache im Hinblick auf eine möglichst großflächige Abdeckung des Stadtgebietes und einer möglichst wirtschaftlichen Vorhaltung von Feuerwehreinsatzkräften.

    Auch aus städtebaulicher Sicht ist der angestrebte Standort geeignet.

    Das Baugrundstück befindet sich zwar noch nicht im Eigentum der Stadt; der derzeitige Eigentümer ist jedoch grundsätzlich verkaufsbereit. Die notwendigen Finanzmittel für den Kauf des Grundstücks müssen aus dem allgemeinen Ansatz für Grunderwerb bereitgestellt werden. Es ist beabsichtigt, parallel zur Aufstellung der Bauleitpläne ein Raumprogramm für die Südwestwache zu entwickeln und den Gremien zuzuleiten.

    Der Gutachter empfiehlt den Neubau der Südwestwache als Technik- und Logistikwache zu konzipieren und an diesem Standort auch die Werkstätten (u.a. Kfz-Werkstatt, Gerätewerkstatt, Lagerflächen für Reserve- und Nachschubmaterial) zu realisieren. Dies würde den engen Standort der Hauptfeuerwache weiter entlasten und die Sanierung bzw. den Neubau der Hauptfeuerwache vereinfachen. Die Verwaltung empfiehlt in Abstimmung mit dem Gutachter, auch die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr (Wechselladerfahrzeuge, Kran, Ölspurbeseitigungsfahrzeug) von der Hauptfeuerwache an diesen neuen Standort zu verlegen. Das Personal dieser niedrig frequentierten Fahrzeuge könnte in den Werkstätten unterstützen und die Fahrzeuge hätten eine enge Anbindung an die Werkstätten. Dies wäre insbesondere für den Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz und die Atemschutzwerkstatt sinnvoll.  Die dezentrale Lage der Südwestwache gegenüber der Hauptfeuerwache ist auch aus Sicht des Gutachters kein Problem, da die Fahrzeuge nicht innerhalb der Hilfsfrist 1 benötigt werden. Auch diese Maßnahme entlastet die Liegenschaft der Hauptfeuerwache.

    Der Zeitplan für die Realisierung der Südwestwache und die benötigten Investitionsmittel müssen noch ermittelt werden. Im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 – 2021 ist das Projekt deshalb nicht enthalten.

    Die Anregung des Stadtbezirksrates Weststadt, eine Ortsfeuerwehr Weststadt zu gründen, wird aufgegriffen und auf ihre Machbarkeit geprüft. Dazu soll es mit möglichen Kooperationspartnern (u.a. Ortsfeuerwehr Innenstadt, THW, Johanniter) Gespräche geben. Aus Sicht der Verwaltung ist weiter zu untersuchen, ob das neue Katastrophenschutzzentrum mit an dem Standort in der Weststadt realisiert werden kann. Die Verwaltung wird den Gremien im Jahr 2018 über den Planungsstand berichten.

    4.2  Neubau einer Nordwache

    Als weiteren Standort für eine Feuerwache empfiehlt der Gutachter eine Nordwache, um den Schutzzielerreichungsgrad im Norden der Stadt zu verbessern. Mit einem optimalen Standort und der Indienststellung eines weiteren HLF der Berufsfeuerwehr sowie entsprechendem zusätzlichen Personal für die Staffelbesatzung (6 Einsatzkräfte, ca. 32 Planstellen) werden nach der Prognose des Gutachters der Schutzzielerreichungsgrad im Zusammenwirken mit den Ortsfeuerwehren im Norden um 11 % gesteigert und insbesondere auch die Bereiche nördlich der Bundesautobahn A 2 innerhalb der Hilfsfrist 1 erreicht.

    Der Standort an der Hermann-Blenk-Straße kann nicht realisiert werden, da er im Bereich des „Avionik-Clusters“ liegt. Da dieses Gebiet mit erheblichen Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes erschlossen wurde, sind dort nur flughafenaffine Betriebe und Einrichtungen zugelassen. Die Verwaltung hat daraufhin Alternativstandorte geprüft. Im Hinblick auf eine maximale Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades hat sich das Eckgrundstück zwischen der Bienroder Straße und der Grundschule Waggum am östlichen Ortsausgang Bienrodes herauskristallisiert. Dieses wurde vom Gutachter bewertet und ist ebenfalls gut geeignet (Anlage 2). Der Schutzzielerreichungsgrad wird von dem Standort aus nach Berechnung des Gutachters um 9 % (statt 11 % beim optimalen Standort) gesteigert.

    Auch aus städtebaulicher Sicht ist der angestrebte Standort geeignet.

    Zwei Drittel der Fläche befinden sich im städtischen Eigentum, ein Drittel muss noch erworben werden. Der derzeitige Eigentümer ist grundsätzlich verkaufsbereit. Die notwendigen Finanzmittel für den Kauf des Grundstücks müssen aus dem allgemeinen Ansatz für Grunderwerb bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird parallel zur Aufstellung der Bauleitpläne ein Raumprogramm für die Nordwache entwickeln und den politischen Gremien zuleiten.

    Der Gutachter empfiehlt die Nordwache als Ausbildungswache zu errichten. Neben der Ausbildung des diensthabenden Personals der Berufsfeuerwehr soll an diesem Standort auch die Laufbahnausbildung der Berufsfeuerwehr sowie die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr stattfinden. Die Ausbildung soll sowohl in geeigneten Lehrsälen als auch an Übungsobjekten auf einem Freigelände möglich sein.

    In ersten Gesprächen hat die Führung der Ortsfeuerwehr Bienrode Interesse gezeigt, ebenfalls auf diese Liegenschaft zu ziehen. Dies wird die Verwaltung bei der weiteren Planung berücksichtigen.

    Der Zeitplan für die Realisierung der Nordwache und die benötigten Investitionsmittel müssen noch ermittelt werden. Im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 – 2021 ist das Projekt deshalb nicht enthalten.

    Mit der Indienstnahme der Nordwache muss bei der Berufsfeuerwehr das Personal für eine weitere Staffel (6 Funktionen, ca. 32 Planstellen) vorhanden und entsprechend ausgebildet sein.
     
  2. Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses in Timmerlah

    Der Gutachter hat alle Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren begangen und ihren Zustand bewertet. In seine Bewertung hat er auch die Mängelberichte der Begehungen durch die Feuerwehrunfallkasse (FUK) einfließen lassen. Für drei Feuerwehrhäuser hält der Gutachter Neubauten für unumgänglich, für 12 Häuser sieht er den Bedarf, an- und umzubauen (z.B. Feuerwehrhaus Stöckheim).

    In Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr wird auf Basis der Gutachterempfehlungen der Neubau eines Feuerwehrhauses in Timmerlah vorgeschlagen. Diese Baumaßnahme ist dringend notwendig, da sich das aktuelle Feuerwehrhaus baulich in einem mangelhaften Zustand befindet und nicht über die notwendigen Flächen verfügt. Das Löschfahrzeug der Ortsfeuerwehr Timmerlah ist überaltert. Eine adäquate Ersatzbeschaffung ist aber derzeit nicht möglich, da moderne Feuerwehrfahrzeuge nicht in das Feuerwehrhaus passen.

    Ein geeignetes Grundstück ist bereits im städtischen Besitz, die notwendigen Bauleitpläne sind erstellt.

    Die benötigten Finanzmittel für den Neubau des Feuerwehrhauses in Timmerlah in Höhe von 1.500.000,- € in den Jahren 2018/2019 sind im Haushaltsplanentwurf 2018 enthalten.
     
  3. Überarbeitung der Alarm- und Ausrückeordnung für die Ortsfeuerwehren

    In den Stellungnahmen der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan gab es eine Reihe von Hinweisen, wie der Einsatz der Ortsfeuerwehren optimiert werden könnte.

    Im September 2017 hat eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr zusammensetzt, die Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsgruppe wird konkrete Vorschläge erarbeiten, um den Einsatz der Ortsfeuerwehren zu optimieren. Dabei wird u.a. geprüft, wie das erfolgreiche Einsatzmodell „Alarmverbund“ (d.h. zusätzlich zu der zuständigen Ortsfeuerwehr wird auch eine Nachbarfeuerwehr mitalarmiert) und die Ausrückebereiche der Ortsfeuerwehren ausgeweitet werden können. Dabei soll insbesondere die Alarmierung von Ortsfeuerwehren in Bereichen, die aktuell keiner Ortsfeuerwehr zugeordnet sind, und die Ausweitung der Alarmierung der Ortsfeuerwehren zu weiteren Einsatzarten (z.B. Verkehrsunfälle ohne eingeklemmte Personen) geprüft werden.

    Die Arbeitsgruppe wird bis zum Jahresende 2017 die Arbeit abschließen, so dass die Änderungen Anfang 2018 im Einsatzleitrechner umgesetzt werden können.

    Die Verwaltung wird über die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung für die Ortsfeuerwehren im Feuerwehrausschuss berichten.

 

  1. Umsetzung des Fahrzeug- und Ausstattungskonzeptes

    Die Empfehlungen des Gutachters zur Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen orientieren sich an der vorhandenen Bebauung und den feuerwehrtechnischen Risiken in den Ortsteilen. Im Wesentlichen sieht der Gutachter die aktuelle Vorhaltung als sachgerecht an. Bei der Vorhaltung von taktischen Fahrzeugen gibt es geringe Änderungen (u.a. weniger Tanklöschfahrzeuge, mehr Löschfahrzeuge statt Tragkraftspritzenfahrzeuge).

    Der Gutachter empfiehlt ausdrücklich, für eine bessere Kinder- und Jugendarbeit mittelfristig alle Ortsfeuerwehren mit einem Mannschaftstransportfahrzeug auszustatten. Für einen sicheren Atemschutzeinsatz im Innenangriff und zum schnelleren Auffinden vermisster Personen in verrauchten Bereichen sollen alle Ortsfeuerwehren mit einer Wärmebildkamera ausgerüstet werden, die bei der Berufsfeuerwehr bereits Standard ist.

    Des Weiteren empfiehlt der Gutachter Laufzeiten für die einzelnen Fahrzeugtypen, die sich an der Belastung der Fahrzeuge und an spezifischen Erfahrungswerten orientieren. Für die hochfrequentierten Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr betragen die Laufzeiten 10 Jahre, für sonstige Großfahrzeuge (Sonderfahrzeuge, Fahrzeuge der Ortsfeuerwehren) 20 Jahre. Für die Fahrzeuge, die erst bei der Berufsfeuerwehr und anschließend bei einer Ortsfeuerwehr genutzt werden (sog. Rotationsfahrzeuge) sieht der Gutachter eine jeweils 8-jährige Nutzung bei der Berufsfeuerwehr und einer Ortsfeuerwehr vor (= 16 Jahren Gesamtnutzungsdauer).

    Um die Umstellung auf das empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept des Gutachters mittelfristig realisieren zu können, benötigt die Feuerwehr im Investitionsprogramm jährlich durchschnittlich 915.000 € zusätzlich gegenüber der aktuellen Finanzplanung.

    Im Haushaltsplanentwurf 2018 und im Entwurf für das Investitionsprogramm 2017 – 2021 stehen folgende Beträge zur Verfügung:

    2018:2.288.500,- €
    2019:2.213.900,- €
    2020:2.712.900,- €
    2021:3.250.900,- €

 

  1. Zusammenfassung und Ausblick

    Der Gutachter hat im Rahmen seiner Untersuchungen einen aktuellen Schutzzielerreichungsgrad für die Hilfsfrist 1 von 64,8 % ermittelt. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hält indes einen Schutzzielerreichungsgrad für die Hilfsfrist 1 von 90 % für erforderlich.

    Die Verwaltung schlägt die in dieser Beschlussvorlage dargestellten Maßnahmen zur (mittelfristig) deutlichen Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades vor.

    Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
     
  • Mit Unterstützung eines geförderten Forschungsvorhabens soll die Verkehrsbeeinflussung dynamisiert und verbessert werden. Dafür bekommt die Stadt Fördergelder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bei einem optimalen Ausbau der Verkehrsbeeinflussung kann der Schutzzielerreichungsgrad mittelfristig um ca. 2 – 3 % verbessert werden.
     
  • Durch die Aufstockung des Personals auf den Hilfeleistungslöschfahrzeugen der Berufsfeuerwehr von 5 auf 6 Einsatzkräfte wird der Schutzzielerreichungsgrad in zwei Stufen ab 16.Oktober 2017 und ab  Anfang 2018 von 64,8 % um insgesamt 7,6 % auf 72,4 % gesteigert.
  • Auf Basis der Empfehlungen des Gutachters zur Organisation der Berufsfeuerwehr werden zusätzliche Stellen mit dem Schwerpunkt Werkstattaufgaben, Entlastung der Einsatzkräfte der Wachabteilungen geschaffen, um die notwenige Aus- und Fortbildung zu optimieren. Die Führungsstruktur des FB 37 wird an die wahrzunehmenden Aufgaben angepasst.
     
  • Um den angestrebten Schutzzielerreichungsgrad von 90 % zu erreichen, müssen zwei weitere Standorte für die Berufsfeuerwehr realisiert werden. Die Verwaltung empfiehlt, das vorstehend genannte Grundstück im Südwesten und das ebenfalls vorstehend genannte Grundstück im Norden zu erwerben und notwendige Bauleitpläne zu erstellen, damit mittelfristig diese Standorte realisiert werden können.
     
  • Für die Ortsfeuerwehr Timmerlah muss in den Jahren 2018 und 2019 ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden.
     
  • Für einen besseren Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr wird die Alarm- und Ausrückeordnung optimiert. Die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Änderungen sollen ab Anfang 2018 umgesetzt werden.
     
  • Das vom Gutachter vorgeschlagene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept soll mittelfristig umgesetzt werden.

 

Mit der Umsetzung dieser Vorschläge steigt das Sicherheitsniveau in Braunschweig in den nächsten Jahren signifikant an. Die Verwaltung wird die politischen Gremien jährlich über den Fortgang der Umsetzung unterrichten und die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren.

 

Im Jahr 2020 soll der Feuerwehrbedarfsplan evaluiert und fortgeschrieben werden.

 

 


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Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für die Einführung einer möglichst umfangreichen dynamischen Verkehrsbeeinflussung („Feuerwehrampelschaltung“) zu erarbeiten und den städtischen Gremien Ende 2018 nach Vorliegen der Forschungsergebnisse einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Die bewilligten Fördermittel, die in Höhe von rund 159.600 € als Vollfinanzierung für das Forschungsvorhaben bewilligt wurden, sind in den Haushaltsplan aufzunehmen. Eine korrespondierende Ausgabeposition ist in gleicher Höhe zu veranschlagen.
     
  2. Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr sind zukünftig mit 6 statt 5 Einsatzkräften zu besetzen.
     
  3. Aufgrund der Empfehlungen des Gutachters für den Feuerwehrbedarfsplan sowie der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung werden im Stellenplan 2018 folgende Planstellen im Fachbereich 37 neu geschaffen:

    1 xAbteilungsleiter(in) 37.3 (Ausbildung und Technik)A 14
    1 xSachbearbeiter(in) Trägeraufgaben RettungsdienstA 10
    3 xGruppenführer(in)A 9 Z
    3 xOberbrandmeister(in) WachabteilungA 8
    3 xBrandmeister(in) Wachabteilung A 7
    2 xOberbrandmeister(in) (kw 1)A 8
    1 xMelder(in) B-Dienst (kw 1)A 8
    1 xOberbrandmeister(in) Kleiderkammer (kw 1)A 8
    1 xOberbrandmeister(in) Gerätewerkstatt (kw 1)A 8
    1 xWerkstattleiter(in) Gerätebeschaffungen (kw 1)A 9
    1 xSachbearbeiter(in) DesinfektionE 3
    1 xSachbearbeiter(in) KleiderkammerE 5

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bau von zwei neuen Feuerwehrstandorten im Südwesten und im Norden des Stadtgebietes die liegenschaftlichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

    a)
    Die neue Südwestwache soll auf der Fläche nördlich der Westerbergstraße (Anlage 1) als Technik- und Logistikwache und Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr entstehen.

    b)
    Die neue Nordwache soll auf dem Eckgrundstück Claudiusstraße/Bienroder Straße (Anlage 2) als Ausbildungswache entstehen.
     
  2. In Timmerlah wird ein neues Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr auf dem bereits vorhandenen städtischen Grundstück (Anlage 3) errichtet.  Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € werden in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant.
     
  3. Die Alarm- und Ausrückeordnung der Ortsfeuerwehren wird bis Ende 2017 überarbeitet. Dabei sind die Anregungen des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr zum Gutachten für den Feuerwehrbedarfsplan zu berücksichtigen.
     
  4. Das vom Gutachter für den Feuerwehrbedarfsplan empfohlene Fahrzeug- und Ausstattungskonzept wird mittelfristig umgesetzt. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 mit den folgenden Jahresraten aufzunehmen:

    2018:2.288.500,- €
    2019:2.213.900,- €
    2020:2.712.900,- €
    2021:3.250.900,- €

 

 


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Anlage/n:

Anlage 1:Lageplan Westerbergstraße

Anlage 2:Lageplan und Gutachterbewertung Alternativstandort Nordwache

Anlage 3:Lageplan FwH Timmerlah

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Westerbergstraße (139 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan und Gutachterbewertung Alternativstandort Nordwache (1213 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan FwH Timmerlah (611 KB)    

Erläuterungen und Hinweise