Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05627  

Betreff: Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021
• Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten
• Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
26.10.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Präsentation_BS_Ratsvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Einführung

 

Zurzeit hat die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (nachfolgend BSEnergy) als Bestandsunternehmen, an dem der Konzern Stadt Braunschweig einen Anteil von 25,1 % hält, aufgrund des bestehenden Konzessionsvertrages aus dem Jahr 2001 das Recht, im Stadtgebiet die öffentliche Versorgung mit Wasser sowie mit Elektrizität, Gas und Fernwärme zu betreiben.

 

Dieser Konzessionsvertrag läuft am 31. Dezember 2020 aus. Künftig ist aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben für jedes Medium ein separater Konzessionsvertrag erforderlich. In diesem Zusammenhang wird heute üblicherweise von Konzession gesprochen, wenn die jeweilige Kommune es einem Energieversorgungsunternehmen gestattet, die öffentlichen Verkehrswege für die Leitungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser zu nutzen. Ohne sachlichen Unterschied wird auch die Bezeichnung Wegenutzungsvertrag verwendet.

 

Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität der anstehenden Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ist eine frühzeitige inhaltliche Befassung sowohl in der Verwaltung als auch in den politischen Gremien erfolgt.

 

Die Ratsgremien wurden durch die Mitteilung vom 28. Januar 2016 (DS16-01453) „Auslaufen der Konzessionsverträge“ grundsätzlich über die Thematik informiert. Umgehend nach der letzten Kommunalwahl wurde dann eine Serie von aufeinander aufbauenden Informationsveranstaltungen abgehalten, um den Ratsmitgliedern frühzeitig und umfassend wichtige inhaltliche Grundlagen zu erschließen.

 

Es wurden Informationsveranstaltungen für die Ratsmitglieder zu den Themen „Entwicklung am Energiemarkt sowie die damit zusammenhängenden Chancen und Risiken“ durch Herrn Professor Grübel, „Rechtliche Rahmenbedingungen und grundsätzliche Optionen bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten in Verbindung mit Beteiligungsmodellen“ durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Lepique, sowie „Position des derzeitigen Konzessionärs“ durch den Vorstandsvorsitzenden von BSEnergy, Herrn Mounier, durchgeführt.

 

Offenkundig wurde hierbei, dass mit den deutlich veränderten Rahmenbedingungen eine wesentlich komplexer gewordene Rechts- und Marktlage auf den Energiemärkten mit erhöhten Risiken von Fehlentscheidungen einschließlich verpasster strategischer Weichenstellungen in den kommenden 10 bis 20 Jahren, u. a. Energiewende/Digitalisierung, einhergeht. Zugleich ist deutlich geworden, dass strategisch gut aufgestellte Stadtwerke nicht nur die Sicherung etlicher gut qualifizierter Arbeitsplätze in Braunschweig bedeuten, sondern auch ein zentraler Akteur für die Entwicklung des Wirtschafts-, Forschungs- und Verwaltungsstandortes sein können.

 

Die sehr komplexe Entscheidungssituation erforderte die Festlegung eines inhaltlich und zeitlich klar strukturierten Verfahrens und die Einbindung eines kompetenten Beraters. Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 (DS 17-04418) auf Grundlage seines Beschlusses zur Ausschreibung einer Beratungsleistung zur Erarbeitung und Bewertung der grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Braunschweig im Rahmen der Neuvergabe der Konzessionen für die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze (DS 17-03619) dem Beratungsunternehmen Rödl & Partner GbR, Köln, den Zuschlag erteilt. Nach diesem Konzept soll die Untersuchung von Rödl & Partner als Grundlage für die im November 2017 vorgesehene Grundsatzentscheidung des Rates (Stufe 1 des Konzessionsvergabeverfahrens) dienen, mit der die Handlungsoption festgelegt wird, die im weiteren Verfahren (Stufe 2 des Konzessionsvergabeverfahrens) zugrunde gelegt werden soll.

 

Zur Erleichterung der Lesbarkeit ist die Struktur dieser Vorlage in folgende Abschnitte gegliedert:

 

  • Ausgangslage in Braunschweig (Ziffer 2)
  • Analyse der grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten durch Rödl & Partner einschließlich der zugrundeliegenden Ergebnispräsentation (Anlage) (Ziffer 3)
  • Konsortialvertragliche Verhandlungen (Ziffer 4)
  • Erfahrungen in anderen Großstädten (Ziffer 5)
  • Entscheidungsvorschlag (Ziffer 6)

 

 

  1. Spezifische Ausgangslage in Braunschweig

 

Die spezielle Ausgangslage in Braunschweig umfasst vor allem folgende Aspekte:

 

BS|Energy als das mit dem Recht zum Betrieb der Netze Strom, Gas, Fernwärme und Wasser derzeit beauftragte Unternehmen ist weder ein vollständig oder mehrheitlich kommunal beherrschtes Unternehmen, noch ist es ein reines Privatunternehmen, das von der Stadt wirtschaftlich und rechtlich unabhängig ist. Es bestehen also gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Verbindungen zwischen dem Konzern Stadt Braunschweig und Veolia. Dementsprechend ist bei allen städtischen Entscheidungen mitzubedenken, wie sie sich auf das Bestandsunternehmen BS|Energy und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken.

 

Im Rahmen der Teilprivatisierung der BSEnergy wurden konsortialvertraglich langfristig erweiterte Rechte der SBBG/Stadt gesichert. Hierdurch besteht eine städtische Rechtsposition, die weit über eine mit 25,1 % der Unternehmensanteile verbundene gesellschaftsrechtliche Sperrminorität hinausgeht (u. a. Aufsichtsratsvorsitz durch den Oberbürgermeister, Vorschlagsrecht für ein Vorstandsmitglied, Vorkaufsrechte, Standortgarantie). Mit einer Sperrminorität könnten ansonsten nur insbesondere grundlegende Satzungsänderungen abgewehrt werden.

 

Die SBBG fungiert als Holding, auf deren Ebene der so genannte steuerliche Querverbund sichergestellt wird. Dabei dürfen insbesondere die auf die SBBG entfallenden Gewinnanteile von BS|Energy mit im Verkehrsbereich entstehenden Verlusten verrechnet werden. Dadurch wird eine Belastung dieses Gewinnanteils mit Körperschaftsteuer vermieden, und dieser Gewinnanteil fließt der SBBG ohne Körperschaftsteuerabzug zu.

 

BSEnergy verfügt über ein überdurchschnittlich großes Fernwärmenetz. Insbesondere im Bereich der Wärmeproduktion besteht ein sehr hoher Investitionsbedarf. BSEnergy hat plausibel und presseöffentlich dargelegt, dass für die erforderlichen Investitionen wegen befristeter erheblicher Bundesförderung ein enges Zeitfenster besteht.

 

Die Marke „BSEnergy“ ist etabliert und erfährt eine bemerkenswerte Identifikation der Bevölkerung mit dem Unternehmen sowie eine damit einhergehende bislang hohe Kundenbindung, die der klassischer kommunaler Stadtwerke weitgehend entspricht.

 

Die Untersuchung der bestehenden Handlungsoptionen durch Rödl & Partner sollte daher auch die spezielle Braunschweiger Ausgangslage berücksichtigen.

 


 

  1. Strategische Analyse grundsätzlicher Handlungsmöglichkeiten durch Rödl & Partner

 

Rödl & Partner hat nach der Auftragserteilung am 10. Mai 2017 umgehend die Untersuchung eingeleitet und am 21. Juni 2017 den Ratsmitgliedern im Rahmen einer Präsentation den Zwischenstand des Beratungsprojektes erläutert. Das vorläufige Ergebnis wurde den Ratsmitgliedern durch Rödl & Partner in einer Informationsveranstaltung am 26. September 2017 präsentiert. Die Endfassung der Präsentation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

3.1         Untersuchungsgegenstand

 

Im Rahmen der Erarbeitung und Bewertung der grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten sind neben der reinen Konzessionsvergabe an Dritte durch die Stadt, die Beteiligung der Stadt durch einen Eigenbetrieb oder eine kommunale Netzgesellschaft, die Beteiligung einer gemeinsam von der Stadt und einem (privaten) Dritten getragenen (bestehenden) Netzgesellschaft und weitere in der Praxis erprobte und in der Braunschweiger Ausgangslage aussichtsreiche Handlungsmöglichkeiten betrachtet worden.

 

Die für die Untersuchung zwingend erforderlichen Daten wurden durch BSEnergy frühzeitig zur Verfügung gestellt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Bereitstellung der Netzdaten hätte ansonsten erst zum Ende des Jahres 2017 und nur in Bezug auf das Strom- und Gasnetz bestanden. Durch die Kooperationsbereitschaft von BS|Energy war es Rödl & Partner möglich, eine intensive Analyse der Netze vorzunehmen. Zudem konnten weitere im Verlauf der Untersuchung aufgetretene Fragestellungen kooperativ zwischen BSEnergy und Rödl & Partner geklärt werden.

 

Neben den rechtlichen Grundlagen und der Analyse der vorhandenen Netze sind die identifizierten Modelle wirtschaftlich und qualitativ bewertet worden, etwaige Gestaltungsmöglichkeiten wurden dargestellt und die rechtlich berücksichtigungsfähigen städtischen Ziele für die Gestaltung der Auswahlkriterien für das Vergabeverfahren wurden grundsätzlich einbezogen.

 

3.2         Rechtliche Fragestellungen

 

In rechtlicher Hinsicht wurden zwei Fragestellungen bezogen auf die einzelnen Sparten untersucht, um zu klären, welche Handlungsmöglichkeiten der Stadt Braunschweig zur Verfügung stehen, nämlich

 

  1. Besteht eine Ausschreibungspflicht der Wegenutzungsverträge oder kommt eine Direktvergabe in Betracht?

 

  1. Besteht ein Anspruch auf Übereignung und Herausgabe der betreffenden Versorgungsnetze gegenüber dem bisherigen Netzeigentümer?

 

Die Rechtslage für die Sparten Strom und Gas ist insoweit klar. Gemäß § 46 EnWG sind Wegenutzungsverträge für die Verlegung und den Betrieb der Strom- und Gasnetze der allgemeinen Versorgung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren öffentlich auszuschreiben. Dies gilt gemäß § 46 Abs. 6 EnWG auch für den Fall eines Vertragsschlusses mit einem kommunalen Eigenbetrieb, so dass eine sog. Inhouse-Vergabe ausgeschlossen ist. Der Neukonzessionär hat einen gesetzlichen Anspruch auf Übereignung des Strom- bzw. des Gasnetzes gegen den bisher Nutzungsberechtigten Zug um Zug gegen Zahlung einer Vergütung in Höhe des objektivierten Ertragswertes des Netzes (vgl. § 46 Abs. 2 EnWG).

 


Für die Sparten Fernwärme und Wasser ist die Rechtslage im Vergleich zu den Sparten Strom und Gas nicht eindeutig. Spezialgesetzliche Regelungen existieren nicht. Auch § 46 EnWG ist nach ganz herrschender Meinung weder auf Wegenutzungsverträge für Wärme noch auf solche für Wasser anwendbar. Auch der derzeit mit BS|Energy bestehende Konzessionsvertrag begründet nach seinem Wortlaut keinen Anspruch der Stadt Braunschweig auf Übereignung der Netze, sondern trifft lediglich Regelungen für den Fall, dass ein solcher Anspruch besteht. Gefestigte Rechtsprechung zur Frage der Netzübereignungspflicht auf Grundlage allgemeiner gesetzlicher Grundlagen besteht nicht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen solchen Übereignungsanspruch für ein Fernwärmenetz in Berlin jüngst abgelehnt und unter anderem festgestellt, das Land Berlin habe keinen Anspruch auf Übereignung von Fernwärmeverteilungsanlagen aus analoger Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen. Ferner gebiete es nach Auffassung des Gerichts auch das Recht der Europäischen Union zur Förderung des Wettbewerbs nicht, dass ein Unternehmer, der Investitionen getätigt hat, das Ergebnis dieser Investitionen an den Staat gibt, damit es dieser an ihn und seine Konkurrenten zur Bewirtschaftung ausschreibt. Auch unter diesem Gesichtspunkt scheidet ein Netzherausgabeanspruch aus.

 

Für die Sparte Wasser kann mit Blick auf die Ausprägung der öffentlichen Trinkwasserversorgung als gesetzliche Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge eine andere rechtliche Beurteilung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings liegt einschlägige Rechtsprechung auch insoweit nicht vor, so dass nicht einfach von einem Netzübereignungsanspruch der Stadt Braunschweig betreffend die Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet ausgegangen werden kann. Unbeschadet dessen kann eine ordnungsgemäße Wasserversorgung jederzeit mit den Mitteln des öffentlichen Rechts, z. B. durch Anordnung der zuständigen Behörden, durchgesetzt werden.

 

Für die Frage der Ausschreibungspflicht ergibt sich folgendes: Kann wie vorstehend dargelegt von einem Zugriff der Stadt Braunschweig auf das Fernwärme- und das Wassernetz nicht ausgegangen werden, so kann deren Betrieb grundsätzlich auch nicht im Rahmen entsprechender Ausschreibungen dem Wettbewerb zugänglich gemacht werden. Demgemäß ist für die Sparten Fernwärme und Wasser überwiegend anerkannt, dass das Netzeigentum als exklusives Recht eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht begründet und exklusive Verhandlungen mit dem Eigentümer ohne vorherigen Wettbewerb rechtfertigen kann.

 

3.3         Untersuchte Modelle

 

Rödl & Partner hat im Detail die folgenden typisierten Handlungsmöglichkeiten, abgeleitet aus der Ausgangslage in Braunschweig sowie der eigenen Kenntnis kommunaler Handlungsoptionen untersucht und bewertet:

 

  • Reine Konzessionsvergabe (Modell 1)
  • Kommunale Netzgesellschaft Strom/Gas (Modell 2)
  • Netzgesellschaft mit einem Dritten Strom/Gas (Modell 3)
  • Große Netzgesellschaft BS|Netz (Modell 4)
  • Netzeigentumsgesellschaft (Modell 4a)
  • Aufstockung der Beteiligung an der BSEnergy auf > 50 % durch den Konzern Stadt Braunschweig (Modell 5)
  • Aufstockung der Beteiligung an der BSEnergy auf < 50 % durch den Konzern Stadt Braunschweig (Modell 5a)
  • Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an BSEnergy (Modell 5b)

 

Für alle Beteiligungsmodelle (Modelle 2 bis 5b) gilt, dass zusätzlich eine Konzessionsvergabe für Strom und Gas durchzuführen ist.

 

Die reine Konzessionsvergabe (Modell 1) wurde nicht bewertet, da es sich um die Vergleichsvariante (Status Quo) handelt.

 

Die Bepunktung erfolgte so, dass je positiver/vorteilhafter/besser für den Konzern Stadt Braunschweig, desto mehr Punkte wurden vergeben:

 

1 = niedrig/negativ; 5 = hoch/positiv

 

Die Punktwertung 1 entspricht der Minimalpunktzahl, die Punktwertung 5 der Maximalpunktzahl.

 

Alle Kriterien wurden rechnerisch gleichrangig berücksichtigt ohne eine inhaltliche Wertung oder Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Damit wird deutlich, dass die schematisch ermittelte Durchschnittsbepunktung lediglich einen ersten Orientierungswert darstellen kann. Hinzu kommt, dass typisierte Handlungsoptionen bepunktet wurden, keine konkreten Verhandlungsergebnisse wie das zwischenzeitlich auf der konsortialvertraglichen Ebene ausgehandelte Vertragsangebot von Veolia.

 

Außerdem wurde eine sog. SWOT-Analyse für die zu betrachtenden Modelle erarbeitet, um die wesentlichen Charakteristika der jeweiligen Modelle zusammenzufassen. Diese ist der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Präsentation von Rödl & Partner zu entnehmen.

 

3.4         Bewertungskriterien

 

Zur Bewertung der Modelle wurden diese Kriteriengruppen mit den folgenden Einzelkriterien analysiert:

 

  • Allgemeine Rahmenbedingungen: Rechtsanspruch/Sicherheit der Umsetzbarkeit, Beteiligungsquote, Synergien zwischen den Netzsparten sowie zwischen Netz und sonstigen Aktivitäten
  • Wertschöpfungsstufen: Erzeugung, Netz, Vertrieb
  • Netzsparten: Strom, Gas, Wasser, Fernwärme
  • Wirtschaftlichkeit: Interner Zinsfuß, einzusetzendes Gesamtkapital, Finanzierung, Kapitalstruktur, Transaktionsaufwand, wettbewerbliches Auswahlverfahren
  • Steuerliche Effekte: Steuerlicher Querverbund, Aufdeckung stiller Reserven
  • Verteilung von Chancen und Risiken: Chancen, Risiken
  • Zukunftsthemen: Innovation, Digitalisierung
  • Stadtentwicklung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Klimabilanz, Stadt- und Quartiersentwicklung, Ausbau erneuerbarer Energien, Ausbau Wärmeversorgung, Ausbau E-Mobilität
  • Soziales und Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze, Betriebs- und Personalübergang, Unternehmensstandort Braunschweig (Lokale Wertschöpfung, Standortsicherheit)

 

Im Folgenden wird die Auswertung für die einzelnen Modelle übersichtsartig erläutert. Details dazu sind der als Anlage beigefügten Präsentation von Rödl & Partner zu entnehmen.

 

In Bezug auf die allgemeinen Rahmenbedingungen ist festzustellen, dass die Modelle mit Veolia/BSEnergy (Modell 4, 4a, 5, 5a, 5b) von deren Bereitschaft abhängen, Anteile zu veräußern. Demgegenüber können die Modelle 2 und 3 als Konkurrenzmodelle zu BS|Energy für das Strom- und Gasnetz in Braunschweig aufgrund der gesetzlichen Grundlage (§ 46 EnWG) grundsätzlich unabhängig von Veolia bzw. BS|Energy umgesetzt werden.

 

Die Beteiligungsquoten für den Konzern Stadt Braunschweig variieren zwischen 100 % (Modell 2: kommunale Netzgesellschaft) und einer Minderheitsbeteiligung (Modell 5a: Aufstockung der Beteiligung an BS|Energy auf unter 50 %, Modell 5b: unveränderte Beteiligungshöhe).

 


Der Umfang der Synergien zwischen den Netzen und den sonstigen Sparten hängt von den umfassten Wertschöpfungsstufen und den Netzsparten ab. Die Konkurrenzmodelle 2 und 3 ermöglichen nur Synergien zwischen den Sparten Strom- und Gasnetz. Zu anderen Netzsparten und zu anderen Wertschöpfungsstufen im typisierten Grundmodell sind Synergien nicht realisierbar, außer wenn diese zusätzlichen Aktivitäten neu aufgebaut werden. Für die Modelle 4, 4a, 5, 5a und 5b bleiben die Synergien zwischen den Netzsparten und zu anderen Wertschöpfungsstufen vollständig oder weitgehend erhalten.

 

Der Konzern Stadt Braunschweig bzw. ein kommunales Unternehmen beteiligt sich nur im Modell 5, 5a und 5b an allen energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufen. Bei den übrigen Modellen steht nur das Netz im Fokus. Zusätzliche Wertschöpfungsstufen könnten in den Modellen 2 und 3 grundsätzlich ebenfalls aufgebaut werden, sind aber im hier dargestellten typisierten Grundmodell nicht enthalten.

 

Für die Konkurrenzmodelle 2 und 3 kann im Fall einer erfolgreichen Konzessionsbewerbung davon ausgegangen werden, dass die Strom- und Gasnetze sicher übernommen werden können. Für alle einvernehmlich mit Veolia bzw. BS|Energy vereinbarten Modelle (4, 4a, 5, 5a, 5b) kann davon ausgegangen werden, dass alle vier Netze Strom, Gas, Wasser und Fernwärme bewirtschaftet werden. Nur in Modell 4a beteiligt sich die Stadt Braunschweig ausschließlich am Netzeigentum und nicht am Netzbetrieb.

 

Die Wirtschaftlichkeit der Modelle hängt vom Kaufpreis der Netze bzw. Anteile, vom Transaktionsaufwand und vom einzusetzenden Kapital ab.

 

Die erzielbare Rendite (interner Zinsfuß) variiert zwischen ca. 3,5 % und 6,5 %. Während diese für die Konkurrenzmodelle zu BS|Energy aufgrund des Kaufpreisaufschlags eher niedriger (3,5 bis 4,5 %) anzusetzen sind, kann für die Beteiligungsmodelle an der BS|Energy (Modell 5, 5a, 5b) von einer höheren Rendite (ca. 6,0 bis 6,5 %) ausgegangen werden, allerdings nur im Fall eines Erwerbs ohne wesentlichen strategischen Aufpreis. Hintergrund für diese höheren Renditen ist, dass neben den risikoarmen Netzaktivitäten hier auch die Beteiligung an den Erzeugungs- und Vertriebsaktivitäten mit mehr Risiken aufgestockt wird.

 

Das für einen Netzerwerb durch den Konzern Stadt Braunschweig einzusetzende Gesamtkapital variiert zwischen ca. 50 und 100 Mio. €. Der Kapitaleinsatz hängt vom Umfang der einzubeziehenden Netze, der Beteiligungsquote, aber auch vom Kaufpreisaufschlag und der Bewertungsmethode ab. In den Konkurrenzmodellen 2 und 3 müssen die Kaufpreise für das Strom- und Gasnetz gemäß § 46 EnWG als wirtschaftlich angemessene Vergütung auf Basis eines objektivierten Ertragswertes verhandelt werden. Dabei bilden die zugehörigen kalkulatorischen Restwerte die wesentliche Wertbasis für die zukünftigen Erträge. In den einvernehmlichen Modellen mit Veolia/BS|Energy (Modell 4, 4a, 5, 5a und 5b) sind die Kaufpreise frei verhandelbar, orientieren sich aber ebenfalls an den jeweiligen Ertragspotenzialen.

 

Der Kaufpreis für zusätzliche Unternehmensanteile an BS|Energy ist im Rahmen einer noch durchzuführenden qualifizierten Unternehmensbewertung zu ermitteln.

 

Zur Finanzierung gilt, dass bis auf Modell 5b (keine Darlehensaufnahme des Konzerns Stadt Braunschweig) jeweils eine erhebliche Darlehensaufnahme des Konzerns Stadt Braunschweig erforderlich sein dürfte. Die Höhe der Darlehensaufnahme hängt vom einzusetzenden Gesamtkapital und ggf. von der Kapitalstruktur des Unternehmens ab. Die Kapitalstruktur der Strom- und Gasnetzsparte des Unternehmens sollte sich jeweils an der regulatorisch optimierten Kapitalstruktur mit einer kalkulatorischen Eigenkapitalquote von mindestens 40 % orientieren.

 


Für alle Beteiligungsmodelle fällt Transaktionsaufwand an. Dieser reicht von der Durchführung einer qualifizierten Unternehmensbewertung (Modell 5, 5a und 5b), über konzerninterne Umstrukturierungen bei BS|Energy (Modell 4 und 4a) bis zum Aufwand für die Gründung und den Aufbau einer kommunalen Netzgesellschaft (Modell 2) und zusätzlich der Durchführung eines strategischen Partnerwahlverfahrens (Modell 3). Ein wettbewerbliches Auswahlverfahren eines strategischen Partners wird nur in Modell 3 durchgeführt.

 

Die Reichweite eines steuerlichen Querverbunds ist für den Konzern Stadt Braunschweig von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. In Modell 5 und 5a wird der Umfang eines steuerlichen Querverbundes durch Erhöhung des zu verrechnenden Gewinns ausgeweitet, ohne dass strukturelle Anpassungen erforderlich sind. Auch in Modell 2 ist zu erwarten, dass dieser vollumfänglich realisiert werden kann. Für Modell 3 und 4 ist zu erwarten, dass dieser – abhängig von der Strukturierung – grundsätzlich erreicht werden kann, dieser aber voraussichtlich nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft (KG) und teilweise realisierbar ist. Im Verpachtungsmodell (Modell 4a) gilt, dass dieser nur zusammen mit Vertrieb möglich ist.

 

In Modell 5b bleibt der steuerliche Querverbund im jetzigen Umfang erhalten, weil aus der Modellbetrachtung heraus kein zusätzlicher Gewinn für den Konzern Stadt Braunschweig anfällt. Eine verbesserte mittel- bis langfristige Ertragskraft des Unternehmens würde jedoch über erhöhte jährliche Gewinne den steuerlichen Querverbund perspektivisch ausweiten.

 

Für die Verteilung von Chancen und Risiken gilt festzuhalten, dass in Modell 5 und 5a die meisten Chancen, aber auch die meisten Risiken aus allen Wertschöpfungsstufen der energiewirtschaftlichen Betätigung realisiert werden. In Modell 5b ist zusätzliches Knowhow eines kommunalen Unternehmens verfügbar und es fallen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen oder Risiken für den Konzern Stadt Braunschweig an, aber aus der Gesellschafterperspektive auch keine unmittelbar quantifizierbaren Vorteile. In den übrigen Modellen konzentrieren sich die Chancen auf die Ergebnisbeiträge aus der Netzbewirtschaftung (Modell 2, 3 und 4) bzw. aus dem Netzeigentum (Modell 4a). Für Modell 2 und 3 sind die Transaktionsrisiken (insbesondere Kaufpreisrisiko) hervorzuheben. In Modell 4 beteiligt sich der Konzern Stadt Braunschweig zusätzlich an den operativen Risiken eines Netzbetreibers. Für Modell 4a ist das regulatorische Risiko der Kapitalverzinsung eines Netzbetreibers wesentlich.

 

In Bezug auf die Zukunftsthemen Innovation und Digitalisierung ist für die Modelle 2, 3, 4 und 4a festzustellen, dass die typisierten Grundmodelle (Beschränkung auf Netzaktivitäten) nur eine sehr beschränkte Einflussnahme auf netzbezogene Aktivitäten ermöglichen. Da diese Themen vielmehr Bezug zu Vertrieb und anderen energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufen haben, sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Modell 5 und 5a aufgrund der Breite der Geschäftsaktivitäten umfassender. Für Modell 5b ist die Erwartung, dass der kommunale Partner hier neue Geschäftsfelder erschließt und somit zur positiven Entwicklung des gemeinschaftlichen Unternehmens BSEnergy beiträgt.

 

Im Zusammenhang mit Stadtentwicklung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit gilt Ähnliches. Während in den Modellen 5 und 5a die Einflussnahme, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen, recht weitgehend ist, sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Klimaschutz, Stadt- und Quartiersentwicklung, Ausbau erneuerbarer Energien, Ausbau der Wärmeversorgung sowie Ausbau der E-Mobilität für die Modelle mit alleinigem Netzbezug (Modell 2, 3, 4 und 4a) sehr beschränkt. In Modell 5b wird davon ausgegangen, dass der kommunale Partner zusätzliches Knowhow und Ideen mitbringt und sich dies wie oben beschrieben positiv auf die Entwicklung und weitere Etablierung des Unternehmens am Markt auswirkt.

 


Die geringsten Auswirkungen auf Arbeitsplätze sind für die Modelle 5, 5a und 5b zu erwarten, weil weder ein Betriebsübergang noch die Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb des BS|Energy- Konzerns erforderlich sind. In Modell 4 und 4a kann es zur Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb des BS|Energy- Konzerns kommen. Die umfangreichsten Auswirkungen auf die Arbeitsplätze sind für die Konkurrenzmodelle 2 und 3 zu erwarten. Hier sind Personal- und Betriebsübergänge nach § 613a BGB zu erwarten.

 

Während die Standortentwicklung in Modell 5 und mit Abstrichen in 5a am umfassendsten beeinflusst werden kann, reduziert sich die Einflussnahme in Modell 2, 3, 4 und mit Einschränkungen in Modell 4a auf netzbezogene Aktivitäten. Für Modell 5b wird erwartet, dass der kommunale Partner – wie auch in den o. g. Feldern – durch zusätzliche Initiativen zur Standortentwicklung in Braunschweig beiträgt.

 

Unter Anwendung der Bepunktung zwischen 1 (niedrig/negativ) und 5 (hoch/positiv) ergibt sich das folgende Gesamtbild:

 

 

Modell 2

Modell 3

Modell 4

Modell 4a

Modell 5

Modell 5a

Modell 5b

 

Kommunale Netzgesellschaft Strom/ Gas

Netzgesellschaft mit einem Dritten Strom/ Gas

Große Netzgesellschaft BS|Netz

Netzeigentumsgesellschaft

Aufstockung der Beteiligung an BS|Energy auf > 50 % durch den Konzern Stadt Braunschweig

Aufstockung der Beteiligung an BS|Energy auf < 50 % durch den Konzern Stadt Braunschweig

Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an BSEnergy

Rahmenbedingungen

3,3

3,0

2,7

2,7

3,3

3,0

3,0

Wertschöpfungsstufen

3,0

3,0

3,0

3,0

5,0

5,0

5,0

Netzsparten

3,0

3,0

5,0

4,0

5,0

5,0

5,0

Wirtschaftlichkeit

2,5

3,5

2,6

2,5

3,3

3,3

3,0

Steuerliche Effekte

3,0

2,0

3,0

2,0

5,0

5,0

3,0

Verteilung von Chancen und Risiken

3,0

3,5

3,5

2,5

3,0

3,0

4,0

Zukunftsthemen

3,0

3,0

3,0

2,0

5,0

4,0

4,0

Stadtentwicklung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

2,4

2,0

2,4

1,8

5,0

4,0

3,8

Soziales und Arbeitsmarkt

2,3

2,3

3,0

3,3

4,7

4,3

4,0

insgesamt

2,8

2,8

3,1

2,6

4,4

4,1

3,9

 

 

 

3.5         Bewertungsergebnisse

 

Damit ergeben sich für die einzelnen typisierten Modelle die folgenden Bewertungsergebnisse (Durchschnitt über alle Kriterien, ohne Gewichtung einzelner Kriterien):

 

Modell 1 (Status Quo) wurde hier als Vergleichsszenario betrachtet, so dass die Beteiligungsmodelle relativ dazu ins Verhältnis gesetzt werden können. Eine eigene Bewertung von Modell 1 erfolgte daher nicht.

 

Modell 2 (Kommunale Netzgesellschaft) ergibt eine durchschnittliche Bewertung von 2,8. Die Rendite ist insbesondere aufgrund eines ggf. anfallenden Kaufpreisaufschlags vergleichsweise niedrig. Demgegenüber kann der Konzern Stadt Braunschweig hier ohne Einflussnahme eines Partners lediglich über die Netzbewirtschaftung der Strom- und Gasnetze in Braunschweig bestimmen.

 

Modell 3 (Netzgesellschaft mit einem Dritten) ergibt ebenfalls eine durchschnittliche Punktebewertung von 2,8. Insgesamt sind die Renditen und die Gestaltungsmöglichkeiten ähnlich wie beim Modell der kommunalen Netzgesellschaft. Hier steht allerdings ein Knowhow-Träger an der Seite des Konzerns Stadt Braunschweig, mit dem Chancen und Risiken geteilt werden.

 

Modell 4 (Große Netzgesellschaft mit BSEnergy) erzielt eine durchschnittliche Bewertung von 3,1. Die Rendite ist tendenziell höher als bei einem streitigen Netzübergang. Vorteilhaft ist im Vergleich zu Modell 2 und 3 insbesondere die Einbeziehung aller netzbezogenen Sparten (Strom/Gas/Wasser/Wärme).

 

Für Modell 4a (Netzeigentumsgesellschaft) ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 2,6. Dies ist die niedrigste aller betrachteten Modelle. Die Wirtschaftlichkeit ist hier vom Pachtvertrag bestimmt und die Einflussnahme beschränkt sich auf netzeigentumsbezogene Themen.

 

Modell 5 (Aufstockung der Beteiligung der Stadt Braunschweig an der BS|Energy auf über 50 %) bietet die insgesamt höchsten durchschnittlichen Bewertungspunkte (4,4), allerdings nur sofern der Anteilserwerb ohne wesentlichen strategischen Aufpreis möglich ist. Es kann bei einem Anteilserwerb ohne strategischen Aufpreis die höchste Rendite erwartet werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Konzerns Stadt Braunschweig sind über alle Wertschöpfungsstufen und alle Sparten am umfassendsten. Allerdings sind hier die Risiken eines integrierten Versorgungsunternehmens in Bezug auf die Sparten Erzeugung und Vertrieb am höchsten.

 

Modell 5a (Aufstockung der Beteiligung der Stadt Braunschweig an der BS|Energy auf max. 49,9 %) bietet die zweithöchsten durchschnittlichen Bewertungspunkte (4,1). Die Gestaltungsmöglichkeiten des Konzerns Stadt Braunschweig werden aufgrund der fehlenden Mehrheit gegenüber Modell 5 deutlich geringer.

 

Modell 5b (Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an der BS|Energy) ergibt eine Gesamtpunktzahl von 3,9. Es bietet den Vorteil, dass ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Konzern Stadt Braunschweig zusätzliches Knowhow und Synergien verfügbar sind, um mit einem kommunalen Unternehmen als strategischem Partner die Transformation in die „neue Energiewelt“ zu gestalten. Wirtschaftlich ergeben sich keine unmittelbar quantifizierbaren Vorteile für den Konzern Stadt Braunschweig, es können jedoch Skaleneffekte aus der Zusammenarbeit erwartet werden.

 


Für die Entscheidungsfindung der Stadt Braunschweig ergibt sich somit, sofern nur die typisierten Optionen ohne Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien betrachtet werden, zunächst folgendes Bild:

 

Wenn die wirtschaftlichen Aspekte für den Konzern Stadt Braunschweig im Vordergrund stehen, bietet Modell 5 (Aufstockung der Beteiligung des Konzerns Stadt Braunschweig an der BS|Energy auf über 50 %) die meisten Vorteile, sofern ein Anteilserwerb ohne wesentlichen strategischen Aufpreis möglich ist. Dies schlägt sich auch in der höchsten durchschnittlichen Punktebewertung nieder. Es bietet grundsätzlich die umfangreichsten Gestaltungsmöglichkeiten für den Konzern Stadt Braunschweig in Bezug auf alle Bereiche der Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Nachhaltigkeit. Es ist die höchste Rendite (interner Zinsfuß) im Vergleich zu den anderen Modellen bei einem Anteilserwerb ohne wesentlichen strategischen Aufpreis zu erwarten. Wesentlich für die angemessene Risikobewertung ist die vorherige Durchführung einer qualifizierten Unternehmensbewertung. Dieses Modell kann aber nur bei entsprechender Verhandlungsbereitschaft von Veolia umgesetzt werden.

 

Die Modelle 5a und 5b weisen in ihrer Bewertung gegenüber Modell 5 insbesondere bei den Gestaltungsmöglichkeiten durch den Konzern Stadt Braunschweig bzw. den kommunalen Partner eine etwas geringere Punktzahl auf, die konsortialvertraglich geregelten Vorteile bleiben aber bestehen. Dabei ist Modell 5a durch ähnlich hohe wirtschaftliche Vorteile und steuerliche Effekte wie Modell 5 geprägt.

 

Das Modell 5b (Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an BSEnergy) liegt gegenüber Modell 5a in der erreichten Wirtschaftlichkeit und bei den steuerlichen Effekten etwas ungünstiger, da sich eine wirtschaftlich stärkere Aufstellung des Unternehmens in Bezug auf erhöhte künftige Ertragschancen nicht unmittelbar quantifizieren lässt. Es bietet jedoch insbesondere den Vorteil, dass zusätzliches Knowhow über die deutsche Energiewirtschaft sowie Synergiemöglichkeiten im Zusammenspiel mit einem kommunalen Energiekonzern verfügbar sind. Wirtschaftlich bieten sich für den Konzern Stadt Braunschweig keine unmittelbar quantifizierbaren positiven Effekte, Skaleneffekte können aber erwartet werden.

 

Wenn mit Veolia keine einvernehmliche und marktgerechte Lösung für Modell 5, 5a oder 5b erzielt werden kann, sollte die eigene Konzessionsbewerbung vorangetrieben werden. Hierfür ergeben sich für beide Modelle „kommunale Netzgesellschaft“ und „Netzgesellschaft mit einem Dritten“ ähnliche Bewertungen, so dass keine eindeutige Präferenz festzustellen ist. Der Fokus kann daher nur auf den Strom- und Gasnetzen liegen. Sofern keine eindeutige städtische Präferenz besteht, könnte es sich unter dem Aspekt verfügbaren Knowhows sowie im Rahmen des Wettbewerbs empfehlen, einen strategischen Partner gemäß Modell 3 zu suchen.

 

 

  1. Konsortialvertragliche Verhandlungen

 

Steht die Stärkung des Bestandsunternehmens BSEnergy im Vordergrund, nicht der Aufbau einer konkurrierenden Bewerbung um die Strom- und Gasnetzkonzessionen, ergeben sich Gestaltungsspielräume - über Veränderungen im Anteils- oder Netzeigentum hinaus - auch auf konsortialvertraglicher Ebene.

 

Die SBBG ist mit 25,1 % an BSEnergy beteiligt. Durch den Konsortialvertrag werden insbesondere die Rechte der SBBG als Minderheitsgesellschafterin und die Grundlagen der Zusammenarbeit der Gesellschafter geregelt.

 


Bereits im Zusammenhang mit der von Veolia im Jahr 2014/2015 angestrebten Umstrukturierung im Veolia-Konzern wurde insbesondere über die Notwendigkeit der Präzisierung konsortialvertraglicher Regelungen und die Festlegung von Verfahrens- und Informationspflichten (s. DS 14128/14) grundsätzliches Einvernehmen erzielt. Vor diesem Hintergrund wurden unter Einbeziehung der Stadt Braunschweig als Gesellschafterin der SBBG und der Veolia-Muttergesellschaften die konsortialvertraglichen Gespräche in loser Folge wiederaufgenommen. Im Rahmen eines von der SBBG durchgeführten Vergabeverfahrens wurde als fachkundige Beratung die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Lepique, ausgewählt.

 

Im Zuge der beginnenden Diskussionen um die Konzessionsvergabe ab dem Jahr 2021 hatte der Vorstandsvorsitzende von BS|Energy, Herr Mounier, bereits in der unter Ziffer 1 genannten Informationsveranstaltung angekündigt, dass sich BSEnergy erneut um die Konzessionen bewerben wird. Diese Aussage wurde durch verschiedene Presseveröffentlichungen der Gesellschaft bekräftigt. Als Gesellschafterin obliegt der SBBG eine besondere unternehmerische und soziale Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Auch unter Berücksichtigung der ersten Zwischenergebnisse aus der Untersuchung von Rödl & Partner erfolgten dann zwischen den Gesellschafterinnen SBBG und Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH weitere Kontakte, in denen Veolia die ausdrückliche Bereitschaft zu einer konstruktiven und partnerschaftlichen Fortsetzung der Zusammenarbeit bekräftigte.

 

Konsortialvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten können allerdings nur im Verhandlungswege zwischen dem Konzern Stadt Braunschweig sowie dem Veolia-Konzern genutzt werden. Möglichkeiten seitens der Stadt, einseitig Anpassungen in dem Vertragswerk vorzunehmen oder die Verträge zu kündigen, bestehen nicht. Die Verhandlungsmöglichkeiten zur Fortentwicklung der kommunalwirtschaftlichen Daseinsvorsorge in Braunschweig wurde in den vergangenen Monaten intensiv ausgelotet.

 

4.1         Inhalte und Ergebnisse der konsortialvertraglichen Verhandlungen

 

Mit Veolia (Veolia Deutschland GmbH sowie Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteililgungs-GmbH) wurden schließlich umfassende Verhandlungen über die strategische Ausrichtung und die zukünftige Entwicklung von BS|Energy geführt mit der Absicht, diverse städtische Zielsetzungen verbindlich zu verankern.

 

Im Ergebnis wurden im Sinne einer Gesamteinigung insbesondere folgende Punkte einvernehmlich festgelegt:

 

  • Zeitnaher Ausstieg aus der Steinkohleverbrennung und Dekarbonisierungsstrategie (siehe Ziffer 4.2)
  • Zukunftsinvestitionen in die Energieerzeugung (Fernwärme) unter Einbindung erheblicher staatlicher Fördermittel (siehe Ziffer 4.2)
  • Ausrichtung des Unternehmens als Treiber für die moderne Stadtentwicklung und Digitalisierung (siehe Ziffer 4.2)
  • Standort- und Beschäftigtenkonzept sowie weitere Ergänzungen des Konsortialvertrages (siehe Ziffer 4.5)
  • Reduktion der Anteile von Veolia an der BS|Energy auf eine Beteiligungsquote von bis 50,1% zugunsten eines kommunalnahen Partners, der Kompetenz und Synergien in die BS|Energy einbringen kann, bzw. hilfsweise der SBBG (siehe Ziffer 4.3)
  • Bereitschaft die neu zu vereinbarenden Endschaftsregelungen zur Herausgabe der Anlagen bei Beendigung der Konzessionen Fernwärme und Wasser und sonstige Modernisierungen mitzutragen, wenn und soweit die beiden Konzessionen wieder an BS|Energy vergeben werden (siehe Ziffer 4.4).

 

Es liegt ein Angebot für einen „Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy vor, der zwischen der Stadt Braunschweig, der SBBG, der Veolia Deutschland GmbH und der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH (VSBB) abgeschlossen werden soll. Anlage zu diesem Vertrag ist ein Strategisches Konzept zur Entwicklung von BSEnergy als Knowhow-Träger u. a. in den Bereichen Digitalisierung, moderne Stadtquartiere, Mobilität. Hierzu wird auf die gleichlautende Vorlage DS 17-05628 im nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung verwiesen, der sowohl der Vorvertrag als auch das Strategische Konzept beigefügt sind.

 

Der Vorvertrag würde bei Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung den bestehenden Konsortialvertrag ergänzen. Er legt einerseits die notwendigen weiteren gesellschaftsrechtlichen Schritte sowie das Miteinander unter den Gesellschaftern und andererseits die strategischen und investiven Maßnahmen bezogen auf BS|Energy fest. Zudem treffen die Parteien Regelungen zum Umgang mit den Konzessionen. Die wesentlichen Regelungen des Vorvertrags werden nachfolgend einzeln erläutert:

 

4.2         Investitionskonzept/Dekarbonisierung

 

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass der Ausstieg aus der Kohle als Energieträger spätestens bis zum Jahr 2022 umgesetzt werden soll. Ebenso stellen die Digitalisierung und die Elektromobilität wichtige zukünftige Geschäftsfelder für BS|Energy dar. In den nächsten 5 Jahren (2018 bis 2022) sollen daher im Rahmen des im Folgenden dargestellten Konzeptes bis zu 335 Mio. Euro investiert werden, u. a. für die Umsetzung der neuen Erzeugungsstrategie.

 

Veolia verpflichtet sich für den Fall der Verlängerung bzw. des Neuabschlusses der Konzessionsverträge für Fernwärme und Wasser die nachfolgend näher erläuterten Investitionen bei BS|Energy mitzutragen.

 

Investitionskonzept

Die Grundlage für die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy bilden umfangreiche Investitionen am Standort Braunschweig.

 

Die nachstehend exemplarisch aufgeführten Bereiche sehen die Investitionen vor, die Veolia unterstützen wird. Neben den herkömmlichen Investitionen in die Energie- und Wasserversorgung umfasst dies insbesondere auch finanzielle Mittel für die Umsetzung der folgenden Zukunftsprojekte:

 

  1. Wesentliche strategische Neuerung: das Erzeugungskonzept und der Ausstieg aus der Kohle

 

Die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Erzeugung folgt den politischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Es sind daher umfassende Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionen bzgl. der bestehenden Anlagen in den nächsten Jahren erforderlich. BS|Energy-eigene Erzeugungsanlagen werden zukünftig den steigenden Anforderungen an eine Dekarbonisierung nicht mehr gerecht. Die Fördermöglichkeiten für die Umstellung von kohlebasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Anlagen auf Basis von Erdgas, Biomasse oder Abwärme im Zuge der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind von Veolia im Rahmen mehrerer Szenarien geprüft worden.


 

Nachstehend sind die identifizierten Szenarien zusammengestellt und bewertet worden:

 

Szenario 1

Vergleichsszenario

Szenario 2

Biomasse + Gasturbine

Szenario 3a

Abwärme + Gasturbine

Szenario 3b

Abwärme + Biomasse

-Modernisierung der kohlebasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage zur Grundlastabdeckung

-Demontage der übrigen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Heizkraftwerk (HKW) Nord und HKW Mitte; Ersatz durch Anlagen zur Spitzenlastabdeckung

 

-Ersatz der kohlebasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage durch eine altholzbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage zur Grundlastabdeckung

-Zusätzlich Installation einer flexibel einsetzbaren Gasturbine zur Spitzenlastabdeckung

 

-Ersatz der kohlebasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage durch den Bezug von Abwärme von der Salzgitter Flachstahl AG zur Grundlastabdeckung

-Zusätzlich Installation einer flexibel einsetzbaren Gasturbine zur Spitzenlastabdeckung

 

-Ersatz der kohlebasierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage durch den Bezug von Abwärme von der Salzgitter Flachstahl AG zur Grundlastabdeckung sowie eine altholzbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

 

▲Geringes technisches Risiko und hohe planerische Sicherheit

▲Geringer Investitionsbedarf

▲Flexibilität durch differenziertes Spektrum eingesetzter Brennstoffe

▼Hohe CO2-Emissionen

▼Hohe Fixkosten

▼Keine Nutzung staatlicher Fördermittel

▲Geringe CO2-Emissionen

▲Nutzung erheblicher staatlicher Fördermittel

▼Beschaffungsrisiko bzgl. Altholz

▼Umweltrechtliche Genehmigungen

▼Zukünftige Strom- und Brennstoffpreisentwicklung

 

▲Abwärme als günstige Variante zu Absicherung der Grundlast

Nutzung erheblicher staatlicher Fördermittel

▲Geringe CO2-Emissionen

▼Abhängigkeit von der Salzgitter Flachstahl AG

 

▲Abwärme als günstige Variante zu Absicherung der Grundlast

▲Geringere CO2-Emissionen

▲Flexibilität durch differenziertes Spektrum eingesetzter Brennstoffe

▼Abhängigkeit von der Salzgitter Flachstahl AG

▼Geringe Nutzung staatlicher Fördermittel

▼Hohe, vom Unternehmen selbst zu tragende, Investitionskosten

Zurzeit wird die Umsetzung der oben genannten Szenarien (2, 3a und 3b) im Detail geprüft, um eine endgültige Entscheidung für einen der alternativen Ansätze treffen zu können. Insbesondere wird aktuell die technische Machbarkeit der einzelnen Szenarien bewertet und der noch im Gesetzgebungsprozess befindliche Regulierungsrahmen kontinuierlich ausgewertet.

Voraussetzung dafür, dass Veolia die dargestellten Investitionen der Szenarien 2, 3a und 3b mitträgt, ist nicht nur die Auswahl der im Ergebnis rentabelsten dieser Varianten, sondern auch die zukünftige Ausgestaltung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Beteiligungsstruktur sowie die Einhaltung der entsprechenden Vereinbarungen zwischen Veolia und der Stadt Braunschweig.

Veolia verpflichtet sich auf dieser Basis, den Investitionen im Rahmen der hier vorgestellten Dekarbonisierungsszenarien bis zu der maximal vorgesehenen Höhe von 176 Mio. Euro, die aus heutiger Sicht die Realisierung aller skizzierten Kohleausstiegsszenarien (2, 3a, 3b) erlaubt, seine Zustimmung zu erteilen.

 

  1. Ausbau der Energie- und Wasserversorgung in den neu zu erschließenden Wohngebieten in Braunschweig

 

In Braunschweig werden in den kommenden 5 Jahren 18 Neubaugebiete erschlossen. BS|Energy wird diese an das Fernwärmenetz anschließen und hierfür Investitionsmittel in Höhe von 15 Mio. Euro bereitstellen. Die Aktivitäten im Wärmebereich sind für BS|Energy dabei zum einen mit stabilen Renditen verbunden; zum anderen besteht auch auf Seiten der Privat-, Gewerbe- und Industriekunden ein hohes Interesse an der Wärme als umweltfreundliche und technisch einfach umzusetzende Versorgungsform.

 

  1. Errichtung dezentraler Erzeugungsanlagen im Rahmen von Eco-Quartieren auf Basis von Wärme und erneuerbaren Energien

 

Auf dem Gelände der HDL-Kaserne soll im Nordosten ein großes Rechenzentrum eines lokal ansässigen Finanzdienstleisters entstehen. In einer Kooperationserklärung zwischen allen Projektpartnern wurde vereinbart, die bei dem Betrieb des Rechenzentrums durch die erforderliche Kühlleistung entstehende Wärme in das geplante Wärmenetz einzuspeisen.

BSEnergy bietet hierbei das gesamte Spektrum seiner Energieversorgungs- und Effizienzdienstleistungen an. Hierzu gehören auch die Planung und die Umsetzung sogenannter Energie-Effizienz-Quartiere (EEQ), durch welche sich eine besonders ressourcenschonende und damit umweltbewusste Versorgung mit Energie realisieren lässt. Ebenso wird BS|Energy für eine Anbindung des Quartiers an das Glasfasernetz sorgen und den Anwohnern Smart-Home-Lösungen anbieten.

 

  1. Ausbau der Infrastruktur zur Elektrifizierung des Verkehrssektors

 

Braunschweig ist im Hinblick auf die Elektromobilität einer der führenden Standorte in Niedersachsen. BS|Energy wird die Stadt Brauschweig auch weiterhin dabei unterstützen, diese Position zu halten und auszubauen. Zu diesem Zweck wird BS|Energy für die Elektrifizierung des Verkehrssektors Investitionsmittel in Höhe von 2 Mio. Euro in den nächsten 5 Jahren bereitstellen, insbesondere auch um den seiner Stadtwerkeidentität entsprechenden Status als Kompetenzträger bezüglich der Elektromobilität zu erhalten. Veolia unterstützt als Förderer nachhaltiger urbaner Infrastrukturen diesen innovativen Ansatz.

 

  1. Ausbau des Glasfasernetzes als Grundlage der Digitalisierung

 

BS|Energy setzt sich als integriertes Stadtwerk dafür ein, die Infrastruktur für die Digitalisierung vor Ort in Braunschweig zu schaffen. Beispielsweise ist eine schnelle, volumenstarke und störungsfreie Internetanbindung ein zunehmend entscheidender Standortfaktor. Um die Attraktivität und den Wert der Immobilien in Braunschweig zu erhöhen, wird BS|Energy Mittel in Höhe von 8 Mio. Euro in den nächsten 5 Jahren in den Ausbau des Glasfasernetzes (Fibre to the home, FTTH) in den neuen Wohn- und Gewerbegebieten investieren. Zum einen ermöglicht die Vermietung der Glasfaserstrecken stabile Renditen, zum anderen ermöglicht das Betreiben eines eigenen Telekommunikationsnetzes das Angebot konkurrenzfähiger Telekommunikationsprodukte.

 

  1. Flächendeckende Installation von intelligenten Messeinrichtungen und Anpassung der betrieblichen Prozesse und Systeme

 

Bezogen auf das Netzgebiet Braunschweig stellt sich BS|Energy der Aufgabe, innerhalb der nächsten sechs Jahre bis zu 60.000 Kunden mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Der zugehörige Investitionsbedarf resultiert dabei nicht nur aus der zu beschaffenden Messtechnik, sondern auch aus der Schaffung der notwendigen betrieblichen Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf die benötigten IT-Systeme.

 

  1. Implementierung innovativer IT-Systeme und -Lösungen bei BS|Energy als Kompetenzzentrum innerhalb der Veolia-Gruppe und für die städtischen Gesellschaften

 

Intern werden die Digitalisierung der Betriebsprozesse bei BS|Energy weiter vorangetrieben sowie die notwendigen Investitionen in Höhe von 14 Mio. Euro in die IT-Systeme in den nächsten 5 Jahren bereitgestellt. Somit schafft BS|Energy die internen Voraussetzungen für die nächsten Jahrzehnte und kann IT-Fachkräften attraktive Arbeitsplätze anbieten. Auch Veolia hat bezüglich der Umsetzung digitaler Lösungen für seine betrieblichen Prozesse bereits wichtige Fortschritte erzielt und wird hier neben der Freigabe der benötigten Investitionen sein Knowhow einbringen.

 

Die weiteren Ausführungen zum Investitionskonzept sind Teil des Strategischen Konzepts. Dies ist als Anlage der nichtöffentlichen Vorlage (s. o.) beigefügt.

 

4.3         Strategische Partnerschaft und Einbeziehung eines kommunalnahen Partners in die BS|Energy

 

In den geführten Gesprächen hat die Veolia-Führung ihr Bestreben deutlich gemacht, die langjährige und erfolgreiche Partnerschaft mit dem Konzern Stadt Braunschweig vor dem Hintergrund der großen zukünftigen Herausforderungen weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck ist Veolia zur gesellschaftsrechtlichen und konsortialvertraglichen Fortentwicklung der Zusammenarbeit bereit, hat dabei allerdings eindeutig erklärt, auch weiterhin die operative Führung bei BS|Energy ausüben zu wollen. Die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung ist demnach weder für den Konzern Stadt Braunschweig noch für einen kommunalnahen Partner möglich.

 

Im Ergebnis ist in den Gesprächen Übereinstimmung zwischen Veolia und dem Konzern Stadt Braunschweig erreicht worden, dass eine Veräußerung von Anteilen an BS|Energy vor allem mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit von BS|Energy vorgenommen werden sollte.

 

Konkret sieht Veolia den Verkauf eines Anteils an BS|Energy in Höhe von 24,8 % aus seinem derzeitigen Anteil in Höhe von 74,9 % vor. Die detaillierte Veräußerungsstruktur wird auch vor dem Hintergrund gesellschafts- und steuerrechtlicher Fragestellungen noch einvernehmlich festgelegt.

 

In den Ausführungen zu Ziffer 3, die auf der Untersuchung von Rödl & Partner beruhen, ist deutlich herausgearbeitet worden, dass die zukünftigen Herausforderungen im Energiemarkt hinsichtlich der notwendigen Innovationen und der Digitalisierung eine Stärkung der vorhandenen Ressourcen und des Knowhows erfordern. Naheliegend ist in diesem Zusammenhang eine breitere Aufstellung durch einen weiteren marktkundigen Gesellschafter. Zeitgleich soll der kommunale Einfluss in diesem entscheidenden Bereich der Daseinsvorsorge erhalten und möglichst gestärkt werden.

 

Daher haben Veolia und der Konzern Stadt Braunschweig vereinbart, dass in einem strukturierten Verfahren primär ein weiterer kommunalnaher Partner gesucht werden soll. Um das Ziel der Ressourcenstärkung sowie des Knowhow-Ausbaus für BS|Energy auch operativ effektiv und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von BS|Energy umsetzen zu können, sieht das Verhandlungsergebnis neben den gesellschaftsrechtlichen Details insbesondere auch vor, dass einem neuen Partner das Recht eingeräumt wird, jeweils ein weiteres Mitglied für den Vorstand und den Aufsichtsrat von BS|Energy zu benennen. Das gemeinsame Verständnis wird dabei zudem durch den Beitritt des neuen Partners zum bestehenden Konsortialvertrag dokumentiert.


 

Die gesellschaftsrechtliche Struktur zur Aufnahme eines weiteren Kompetenzträgers bei BS|Energy könnte zukünftig wie folgt aussehen:

 

 

 

Der Konzern Stadt Braunschweig und Veolia werden sich über die in Frage kommenden Partner (Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung) verständigen, u. a. können bei Interesse grundsätzlich folgende Unternehmen in Betracht kommen (exemplarische Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge):

 

  • Enercity (Stadtwerke Hannover AG), Hannover
  • EWE AG, Oldenburg
  • Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen
  • Stadtwerke Wolfsburg AG, Wolfsburg
  • Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg
  • Thüga AG, München

 

Das Veräußerungsverfahren soll zeitnah beginnen und bis Mitte des nächsten Jahres abgeschlossen werden.

 

Bevor die wichtigsten Schritte des festgelegten Verfahrens erläutert werden, ist vorab noch festzuhalten, dass es in den Gesprächen mit Veolia gelungen ist, dem Konzern Stadt Braunschweig umfassenden Einfluss auf das gesamte Veräußerungsverfahren zu sichern.

 

Alle formalen Schritte im Verfahren werden mit der Stadt einvernehmlich abgestimmt. Zudem steht der SBBG ein „Vorkaufsrecht“ für die zu veräußernden Anteile an BS|Energy zu: Wenn Veolia und der im Verfahren „präferierte“ Bieter sich auf Preis und Umstände der Anteilsveräußerung verständigt haben, kann die SBBG anstelle des „präferierten“ Bieters die Anteile zu dem vereinbarten Kaufpreis übernehmen („Last Call“).

 

Sollte das Veräußerungsverfahren entgegen den Erwartungen nicht erfolgversprechend verlaufen (z. B. weil sich aktuell kein Unternehmen findet, das den vereinbarten Mindestkaufpreis bietet), hätte die SBBG ergänzend das Recht, die Anteile an BS|Energy zu erwerben, ohne hierfür einen strategischen Aufpreis bezahlen zu müssen („Eintrittsrecht“). Der Konzern Stadt Braunschweig bliebe dann auch berechtigt, diese Anteile zu einem späteren Zeitpunkt an einen kommunalnahen Partner zu veräußern.

 

Der Konzern Stadt Braunschweig hat also in jedem Stadium des Verfahrens aktive Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten, die in dem überaus wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge, der von BS|Energy abgedeckt wird, auch angemessen und notwendig sind.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Konzern Stadt Braunschweig sehr großen Wert darauf gelegt, dass der Vorvertrag mit dem beschriebenen Prozess zur Anteilsübertragung auf einen Dritten nur dann akzeptabel ist, wenn es noch im Oktober 2017 und somit rechtzeitig vor der im November vorgesehenen Ratssitzung zu einer Verständigung über die Höhe des Unternehmenswertes der BS|Energy für den Fall kommt, dass die SBBG das vereinbarte Eintrittsrecht ausüben sollte.

 

Der Kaufpreis für die Verkaufsanteile im Fall der Ausübung des Eintrittsrechts durch SBBG soll durch einen von SBBG und von VSBB gemeinsam benannten Wirtschaftsprüfer (Gemeinsamer Gutachter) gem. dem Bewertungsstandard IDW S1 im Oktober 2017 ermittelt und rechtzeitig zum vorgesehenen Gremienlauf vorgestellt und näher erläutert werden.

 

Für diese Kaufpreisermittlung durch den Gemeinsamen Gutachter wird folgendes Verfahren zugrunde gelegt:

 

  • Der Kaufpreis für die Verkaufsanteile im Fall der Ausübung des Eintrittsrechts durch SBBG wird durch einen einvernehmlich von SBBG und von VSBB benannten Wirtschaftsprüfer ermittelt. Als Gemeinsamer Gutachter ist Rödl & Partner vorgesehen, die bereits die Stadt bei der Vorbereitung der Grundsatzentscheidung zur Neuvergabe der Energienetzkonzessionen beraten und in dem Zuge schon Einblick in Teile der Unternehmensdaten (Netzbereich) hatte, was zu einer schnelleren Bewertung führen sollte.
  • Der Wert der Verkaufsanteile ist durch den Gemeinsamen Gutachter gem. dem Bewertungsstandard IDW S1 zu ermitteln.
  • Grundlage der Kaufpreisermittlung des Gemeinsamen Gutachters sind die verschiedenen Szenarien für die Investition in Wärmeerzeugungsanlagen, die im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie entwickelt wurden.
  • Der Gemeinsame Gutachter soll bis spätestens zum 31. Oktober 2017 ein abschließendes Ergebnis der Ermittlung des Kaufpreises für die Verkaufsanteile im Fall der Ausübung des Eintrittsrechts vorlegen. Der Konzern Stadt Braunschweig und Veolia werden nach Vorlage des Ergebnisses der Kaufpreisermittlung unmittelbar nach der Grundsatzentscheidung des Rates im November 2017 schriftlich ihr Einverständnis erklären, dieses Ergebnis als Grundlage für den Kaufpreis bei Ausübung des Eintrittsrechts der SBBG zu akzeptieren.

 

Kommt es zu einer Verständigung, dann ergeben sich die weiteren zeitlichen Schritte zur Einbindung eines kommunalnahen Partners in BS|Energy nach dem Beschluss des Rates auf der Basis der Vorarbeiten von Veolia (Auswahl eines Transaktionsberaters etc.) wie folgt aus dem abzuschließenden Vorvertrag:

 

  • Ende November 2017

Eingang indikativer Kaufangebote

  • Ende November 2017

Gemeinsam mit dem Konzern Stadt Braunschweig: Auswahl der geeigneten Bieter, die zur weiteren Teilnahme am Bieterverfahren eingeladen werden sollen

  • Ende November 2017 bis Anfang Februar 2018

Durchführung der Due Diligence mit Abschluss durch Abgabe verbindlicher Angebote

  • Anfang Februar 2018

Gemeinsam mit dem Konzern Stadt Braunschweig: Auswahl des präferierten Bieters unter Beachtung der festgelegten Zuschlagskriterien


  • ab Mitte Februar 2018

Entscheidung der Stadt Braunschweig/der SBBG bzgl. der Ausübung einer der SBBG eingeräumten Last-Call-Option

  • Mitte März 2018

Abschluss des Kaufvertrags mit dem präferierten Bieter

  • ab Mitte März 2018

Einholung der formalen Zustimmung der Stadt Braunschweig/der SBBG zur Veräußerung der Verkaufsanteile

  • Mitte Mai 2018

Abschluss des Verkaufsprozesses

 

Dieser Zeitplan ist aus Sicht des Konzerns Stadt Braunschweig und von Veolia nur zu halten, wenn im Anschluss an die für den 7. November 2017 vorgesehene Ratsentscheidung die entsprechend notwendigen Beschlüsse und Einigungen im Vorfeld bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sind und die Parteien ihre jeweiligen Zusagen im Rahmen der Umsetzung bis zum anvisierten Verkaufstermin erfüllen. Aus Sicht von Veolia sind davon die Zusagen bezüglich der Investitionen, insbesondere in die Neuausrichtung der Erzeugung betroffen. Im Gegenzug betrifft dies aber auch den vorzeitigen Neuabschluss der Konzessionen für die Fernwärme- und Wasserversorgung (vgl. Abschnitt 4.4) zu Gunsten von BS|Energy im gesamten Stadtgebiet Braunschweig unter Anpassung der derzeitigen Konzessionsverträge, vor allem mit Blick auf den Fernwärmebereich.

 

Wegen der gesetzlich vorgegebenen Anzeigepflichten beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport als der für die Stadt zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde sind Verzögerungen nicht vollkommen auszuschließen. In dem Vorvertrag sind entsprechende Absicherungen für einen solchen Fall enthalten. Die Verwaltung wird zeitnah erste Abstimmungsgespräche mit der Kommunalaufsicht beginnen, um mögliche Verzögerungen im Zeitplan zu vermeiden.

 

4.4       Vertragliche Regelungen zu den Konzessionen

 

Die Parteien sehen BS|Energy in der Lage, auch in Zukunft eine preisgünstige, sichere, verbraucherfreundliche und effiziente Versorgung in der Stadt Braunschweig sicherzustellen und gleichzeitig die zentralen Zukunftsthemen aktiv zu gestalten. Das dem Vorvertrag als Anlage beigefügte Strategische Konzept ist hierfür ein wesentlicher Baustein. Es wird in Zukunft für jedes Medium ein separater Konzessionsvertrag abgeschlossen.

 

Wie nach der rechtlichen Prüfung u. a. von Rödl & Partner unter Ziffer 3 ausführlich erläutert, besteht eine Ausschreibungspflicht nur für die Konzessionsverträge für Strom und Gas. Die Verträge für die Fernwärme- und Wasserversorgung sind insbesondere wegen des fehlenden Netzherausgabeanspruchs nicht ausschreibungspflichtig.

 

Daher ist in den Gesprächen zur Erreichung eines Verhandlungsergebnisses vereinbart worden, dass die Verwaltung dem Rat empfehlen wird, die Verträge zur Fernwärme- und Wasserversorgung mit BS|Energy bis zum 30. Juni 2018 neu abzuschließen.

 

Daneben würde die Stadt hinsichtlich der Strom- und Gaskonzessionen die nach § 46 EnWG rechtlich notwendige Ausschreibung der Konzessionsverträge für Strom und Gas durchführen, in den beiden Sparten aber keine weiteren eigenen Aktivitäten unternehmen bzw. aufbauen.

 

Die Laufzeit sämtlicher Konzessionsverträge würde so gestaltet, dass alle Verträge gleichzeitig enden. Die Mindestlaufzeit der Konzessionsverträge für Fernwärme und Wasser betrüge 20 Jahre ab 2021 (reguläre Laufzeit). Vor Ablauf der regulären Laufzeit ist der Konzessionsvertrag für Fernwärme nicht ordentlich kündbar. Der Konzessionsvertrag für Wasser kann nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht für die Stadt vorsehen.

Die Konzessionsverträge für Fernwärme und Wasser müssen Klauseln enthalten, wonach die Stadt eine Anpassung der Endschaftsregelungen an abweichende Regelungen in dem Strom- und/oder Gaskonzessionsvertrag verlangen kann.

 

Zukünftig würde auch ein Netzherausgabeanspruch zugunsten der Stadt aufgenommen. Nach Auslaufen der neu abzuschließenden Konzessionsverträge für Wasser und Fernwärme kann die Stadt die Übertragung der Netze gegen Zahlung des objektivierten Ertragswertes unter Beachtung des IDW-Standard S1 und unter Beachtung der gem. den für die Übertragung von Strom- und Gasnetze in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen zu ermittelnden Kaufpreis verlangen. Im Übrigen würden die Konzessionsverträge die üblichen Regelungen enthalten (Folgekosten, Koordinierung von Baumaßnahmen, Informationsrechte und -pflichten, etc.).

 

Im Fernwärmebereich ist im Gegensatz zu den anderen Sparten Gas, Strom und Wasser bislang keine rechtliche Pflicht zur Entrichtung einer Konzessionsabgabe an die Stadt vorgesehen. Daher enthält das Verhandlungsergebnis die zusätzliche Regelung, dass die Stadt für die neue Laufzeit des Fernwärmevertrages (ab 2021) ein Gestattungsentgelt von 0,1 ct/kwh für Tarifkunden erhält. Die Mehrkosten soll BS|Energy durch Effizienzsteigerungen erwirtschaften, mögliche Preiserhöhungen für die Kunden sollen allenfalls stufenweise vorgenommen werden.

 

4.5         Weitere konsortiale Verpflichtungen seitens Veolia

 

Darüber hinaus sind in den Verhandlungen weitere Verpflichtungen Veolias vereinbart worden:

 

  • Einrichtung eines BS|Netz-Beirates, der mit Vertretern der Stadt besetzt wird und dem das Recht eingeräumt wird, regelmäßig Berichte zu netzrelevanten Themen zu erhalten und der anzuhören ist, wenn auf Ebene der Netzgesellschaft Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erfordern.
  • BS|Energy wird ein Konzept für Sponsoring und Social Responsibility entwerfen, das in Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt wird. Die bisherigen Beträge des Sponsorings (Veolia TEUR 540, BS|Energy TEUR 900 p. a.) werden in den nächsten 5 Jahren nicht unterschritten.
  • Veolia wird in den kommenden Jahren seine Präsenz am Standort Braunschweig weiter ausbauen. So wird Veolia Industrieservice sein Engagement im Zusammenhang mit der bundesweiten Marktraumumstellung von L- auf H-Gas in Braunschweig weiter ausbauen. Daneben werden Dienstleistungen im Bereich Smart Metering (Fernauslesung der Zählerdaten und umfangreiche Vernetzung technischer Infrastrukturen und komplexer Steuergeräte) weiterentwickelt sowie ein Kompetenzzentrum für SAP HANA (Entwicklungsplattform von SAP für Softwareanwendungen zur Realisierung einer nachhaltigen Effizienzsteigerung bezüglich der betrieblichen Prozesse) bei BSIEnergy eingerichtet. Weiter soll der fortschreitende Digitalisierungsprozess durch den Aufbau eines HUB-GRADE (Veolia-Konzept zur Digitalisierung technischer Prozesse von kommunalen und industriellen Kunden) in Braunschweig unterstützt werden. Veolia verpflichtet sich, durch die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen in den Jahren 2017 bis 2021 (jeweils einschließlich) mindestens 30 weitere Vollzeit-Arbeitsplätze bei Veolia in Braunschweig zu schaffen.
  • Zusätzlich zu den nach dem Konsortialvertrag und der Satzung bestehenden Zustimmungserfordernissen bei Veräußerung der KG-Anteile und Aktien wird Veolia die Stadt sechs Monate vor Umsetzung von geplanten konzerninternen Umstrukturierungen, die für die Stadt von Relevanz sein können, informieren, um der Stadt ausreichend Gelegenheit zu geben zu überprüfen, ob die Umstrukturierung eine Zustimmungspflicht der Stadt auslöst.
  • Die Laufzeit des Konsortialvertrages wird bis 2040 verlängert.
  • Die SBBG, nicht aber Veolia oder VSBB, erhält ein Vorkaufsrecht für den Fall, dass der Geeignete Bieter seine Verkaufsanteile wieder veräußern will. Die Frist für die Ausübung der der SBBG zustehenden Vorkaufsrechte beträgt sechs Monate.
  • Die SBBG, nicht der geeignete Bieter (sofern es sich hierbei nicht um SBBG handelt) erhält ein Vorkaufsrecht für den Fall, dass VSBB seine Anteile an BS|Energy veräußern will. Die Frist für die Ausübung der der SBBG zustehenden Vorkaufsrechte beträgt sechs Monate. Die Frist zur Ausübung von Vorkaufsrechten über Anteile an BS|Energy ist grundsätzlich von derzeit vier Wochen auf sechs Monate auszuweiten.

 

 

  1. Erfahrungen in anderen Großstädten

 

Wie in den Informationsveranstaltungen von den Ratsfraktionen gewünscht, wird nachfolgend die Situation der Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen sowie der Wasser- und Fernwärmekonzessionen in einigen anderen Großstädten dargestellt:

 

  • In Osnabrück hat die Stadt das Auslaufen des Strom- und Gaskonzessionsvertrages bekannt gemacht. Hier haben sich zunächst zwei Interessenten gemeldet. Ein Angebot hat allein die Stadtwerke Osnabrück AG, der bisherige Konzessionsinhaber, abgegeben. Auch die Vergabe der Wasserkonzession wurde in Osnabrück öffentlich bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachung hat nur die Stadtwerke Osnabrück AG ihr Interesse bekundet. Die Fernwärmegestattung wurde direkt und ohne Bekanntmachung an die Stadtwerke Osnabrück AG vergeben.

 

  • Die Stadt Hannover hat das Auslaufen der Konzessionsverträge Strom und Gas bekannt gemacht. Dort hatte lediglich die Bietergemeinschaft Stadtwerke Hannover AG und Enercity Netzgesellschaft mbH ihr Interesse für die Konzessionen bekundet. Die Vergabe der Konzessionsverträge Wasser und Fernwärme wurde nicht öffentlich bekannt gemacht. Hier wurde in der Beschlussvorlage ausgeführt, dass die bestehenden Wasser- und Fernwärmekonzessionsverträge zwar die Pflicht enthielten, die Versorgungsanlagen für Verteilung von Wasser und Fernwärme an die Stadt Hannover oder einen von ihr benannten Dritten zu übertragen, diese Pflicht jedoch nicht die Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung von Wasser bzw. zur Erzeugung von Wärme mit umfasse. Dort war man zu dem Ergebnis gekommen, dass vor diesem Hintergrund die Stadtwerke Hannover AG ein Ausschließlichkeitsrecht besäße und die Konzession direkt an diese erteilt werden könne.

 

  • In der Stadt Köln wurde neben dem Auslaufen der Wegenutzungsverträge Strom und Gas auch die Absicht bekannt gemacht, den Wasserkonzessionsvertrag neu abzuschließen. Sämtliche Verträge wurden mit dem bisherigen Versorger, der Rheinenergie, neu geschlossen.

 

  • Die Stadt Karlsruhe hat die Konzessionsverträge Strom und Gas ebenfalls ausgeschrieben. Den Wasserkonzessionsvertrag hat sie direkt an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH vergeben, da diese das Eigentum an den Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Wassergewinnungs-, Wasseraufbereitungs- und Wasserverteilungsanlagen besaß.

 

Erfahrungen anderer Großstädte zeigen somit, dass die Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen sowie der Wasser- und Fernwärmekonzessionen regelmäßig nicht angegriffen wird, wenn der bisherige Versorger die Konzessionsverträge fortführt.

 

Hingegen kam es gerade bei kleineren Städten, die die Konzessionen in den Bereichen Strom und Gas einem eigenen Stadtwerk erstmalig übertragen wollten, häufiger zu Streitigkeiten. Es ist bekannt, dass beispielsweise in Gifhorn, Stuhr, Bad Iburg sowie in mehreren Gemeinden in den Landkreisen Hameln und Nienburg der bisherige Netzbetreiber sich gegen die beabsichtigte Neuvergabe zur Wehr gesetzt hat.

 


 

  1. Entscheidungsvorschlag

 

Unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Untersuchung der Handlungsoptionen durch Rödl & Partner mit Berücksichtigung der speziellen Braunschweiger Ausgangslage und unter Einbeziehung der erreichten Verhandlungsergebnisse mit Veolia wird der nachfolgende Entscheidungsvorschlag unterbreitet:

 

Rödl & Partner bewertet das Modell 5 am besten. Die hierfür erforderliche Bereitschaft Veolias die Mehrheitsbeteiligung abzugeben, war im Verhandlungsweg nicht zu erreichen. Veolia hat nachdrücklich auf der Beibehaltung der operativen Führung bei BS|Energy bestanden. Modell 5 ist also nicht zu realisieren.

 

Rödl & Partner hat die beiden weiteren Modelle 5a und 5b zur Aufstockung der Anteile als nächstbeste Optionen bewertet. Die Aufstockung auf bis zu 49,9 % durch den Konzern Stadt Braunschweig im Modell 5a bewirkt nach Einschätzung der Verwaltung keinen größeren Einfluss des Konzerns Stadt Braunschweig auf BS|Energy im Vergleich mit den bislang konsortialvertraglich ohnehin bestehenden gewichtigen Einflussmöglichkeiten. Hingegen kann im direkten Vergleich mit Modell 5b bei erfolgreicher Umsetzung dieses Modells eine erhebliche und nachhaltige Stärkung des Unternehmens durch einen kommunalen Partner mit Expertise in neuen zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern erzielt werden.

 

Mit den etablierten Einwirkungsinstrumenten wie der Satzung von BSEnergy (hier u. a. weiterführende zustimmungsbedürftige Geschäfte auch im Hinblick auf die Netztochtergesellschaft) sowie der Geschäftsordnung wurden bereits Informations- und Kontrollrechte den städtischen Organen über die entsprechenden Gremien (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung) zur Verfügung gestellt, um so u. a. die Erfüllung der Daseinsvorsorge zum Wohle der Einwohner Braunschweigs zu gewährleisten.

 

Darauf aufbauend versetzt das in sehr offenen und intensiven Gesprächen ausgehandelte Gesamtpaket den Konzern Stadt Braunschweig in die Lage, städtische Zielsetzungen innerhalb der BS|Energy umzusetzen. Und es eröffnet dem Unternehmen eine bessere Entwicklungsperspektive, indem die Zukunft des Unternehmens und seiner Beschäftigten am Standort Braunschweig durch die Einbringung zusätzlichen Knowhows und zusätzlicher Investitionen gesichert werden soll.

 

Das ausgehandelte Gesamtpaket enthält in erster Linie den gesellschaftlich eingeforderten zeitnahen Ausstieg aus der Steinkohle, der verbunden mit den erhöhten Zukunftsinvestitionen eine Ausrichtung von BS|Energy als modernes Stadtwerk ermöglicht, bei denen BS|Energy als wichtiger Kompetenzträger für moderne Stadtentwicklung und Digitalisierung fortentwickelt werden kann.

 

Daneben bietet das ausgehandelte Gesamtpaket die Möglichkeit, den Einfluss der kommunalen Interessen durch den Erwerb von 24,8 % der von Veolia gehaltenen Anteile durch einen kommunalen Partner innerhalb von BS|Energy zu verstärken.

 

Ergänzend konnten Vereinbarungen über eine Verbesserung der konsortialvertraglichen Rechte des Konzerns Stadt Braunschweig erreicht werden. Hier sind insbesondere die Verstetigung der Sponsoringaktivitäten von BS|Energy bzw. Veolia, ein Ausbau der Arbeitsplätze des Veolia-Konzerns in Braunschweig und erweiterte Informations- und Mitwirkungsrechte bei geplanten Umstrukturierungen zu nennen.

 

Die Vereinbarung, die Konzessionsverträge für Fernwärme und Wasser ohne ein wettbewerbliches Verfahren mit BS|Energy möglichst bis zum 30. Juni 2018 neu abzuschließen, beruht letztlich auf der u. a. von Rödl & Partner überzeugend dargelegten Rechtslage. In den Verhandlungen konnte die Einführung eines Gestattungsentgelts für Fernwärme erreicht werden, die nach derzeitigen Schätzungen ab dem Jahr 2021 zu einer Einnahme für den städtischen Haushalt in Höhe von ca. 0,5 Mio. Euro jährlich führen dürfte.

 

Im Ergebnis führt das geplante Konzessionsmodell zu einem größeren Gleichlauf der einzelnen Medien – Fernwärme, Wasser, Strom und Gas – innerhalb eines rechtssicheren künftigen Rahmens.

 

Das ausgehandelte und detaillierte vorgestellte Gesamtpaket stellt eine bewährte Partnerschaft auf eine noch breitere wirtschaftliche und finanzielle Basis und hilft so, die Zukunft der BS|Energy aktiv und sicher zu gestalten.
 

 


Beschluss:

 

 

  1. „Dem “Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung von BSEnergy“ zwischen der Stadt Braunschweig, der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG), der Veolia Deutschland GmbH und der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (VSBB) wird zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG werden angewiesen, die Geschäftsführung der SBBG zu veranlassen, den o. g. Vorvertrag für die SBBG abzuschließen, soweit die Rechte der SBBG berührt sind (Regelungen zu einer möglichen Veräußerung von BS|Energy-Anteilen sowie konsortialvertragliche Vereinbarungen mit Ausnahme der Bestimmungen zu den Konzessionen).

 

  1. Die Stadt wird nur die Konzessionen für Strom und Gas ab dem Jahre 2021 im rechtlich vorgegebenen Verfahren ausschreiben und von zusätzlichen Aktivitäten im Netzbereich absehen, die über die Beteiligung der SBBG an BS|Energy hinausgehen.

 

  1. Der im o. g. Vorvertrag vereinbarten Regelungsabsicht, die Verträge für die Sparten Fernwärme und Wasser mit BSEnergy neu abzuschließen, wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaige redaktionelle Anpassungen des Vorvertrags vorzunehmen.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, das erreichte Verhandlungsergebnis hinsichtlich der möglichen Anteilsveräußerung sowie des vorgesehenen Vertragsschlusses hinsichtlich Fernwärme und Wasser zeitnah mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.“

 

 


 

 


Anlage/n:

Ergebnispräsentation Rödl & Partner „Prüfung und Bewertung der zukünftigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem auslaufenden Konzessionsvertrag“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation_BS_Ratsvorlage (1168 KB)    
Stammbaum:
17-05627   Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy   DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   Beschlussvorlage
17-05627-01   Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 • Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten • Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
17-05761   Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..."   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05761-01   Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..."   DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   Stellungnahme

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