Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05701  

Betreff: Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
24.10.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Der Sachverhalt wird in folgender geänderter Version beschlossen:

Beschlusskompetenz

Der Rat hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses für die Aufstellung von Bebauungsplänen für den hier maßgeblichen Bereich an sich gezogen.

Planungsziel und Planungsanlass

- Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22

Der vom Rat am 21.07.2015 als Satzung beschlossene und am 23.11.2015 in Kraft getretene Bebauungsplan „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22, wurde vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit Urteil vom 15.12.2016 für unwirksam erklärt. Die Verwaltung hat mit Vorlage 17-03849 die Inhalte des Urteils und die Erfolgsaussichten für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision dargelegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zu verzichten.

- Angebot eines Moratoriums und zwischenzeitliche Abstimmungen

Mit Schreiben vom 17.02.2017 hat das Unternehmen Eckert & Ziegler der Stadt den Vorschlag für ein befristetes Moratorium unterbreitet, während dessen weitere Gespräche über die Entwicklung am Standort Braunschweig-Thune geführt werden sollen. Eine Beratungs- und Beschlussvorlage über einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde daraufhin vom Rat zur weiteren Beratung in den Planungs- und Umweltausschuss zurückverwiesen.

Die Verwaltung hat im Folgenden mehrere Gespräche mit den Unternehmen, dem Umweltministerium und der BISS geführt. Die Gespräche haben zu einer Versachlichung der Thematik geführt und konnten zu verschiedenen Fragestellungen eine Einigung mit Eckert & Ziegler erreichen. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Eckert & Ziegler die bisher streitige Halle zur Messung, Konditionierung und sicheren Verpackung nicht weiter verfolgt und stattdessen eine Halle zur reinen Lagerung beantragt. Die Halle kann damit v.a. der Unterbringung der derzeit im Freien auf dem Gelände stehenden Container dienen. Eckert & Ziegler hat zwischenzeitlich einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt und die noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängige Vollstreckungsklage auf Genehmigung der streitigen Halle zurückgenommen.

Weiteres Ergebnis der bisherigen Abstimmungen ist, dass sich das Unternehmen bereit erklärt, am Standort Braunschweig-Thune nicht mit Abfällen aus Kernkraftwerken oder aus der Asse umzugehen und die breit diskutierte 2000-Stunden-Regelung ebenfalls aufzugeben, wenn die Rahmenbedingungen zum Genehmigungsverfahren Strahlenschutz mit dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt sind. Über den Sachstand hat die Verwaltung zuletzt mit Drucksache 17-04963 an den Planungs- und Umweltausschuss berichtet.

Für die beantragten Containerlagerflächen außerhalb von Gebäuden hat das Unternehmen eine zeitliche Befristung akzeptiert, die in Abhängigkeit von der Errichtung einer neuen Lagerhalle enden soll. Eckert & Ziegler hat überdies schriftlich gegenüber der Stadt erklärt, keine radioaktiven Abfälle zur Zwischenlagerung von Leese nach Braunschweig verlagern zu wollen.

 

Die bisherigen Abstimmungen mit den Unternehmen hatten auch zum Inhalt, dass die derzeit in deren Eigentum bzw. Besitz stehenden Flächen für den Gewerbestandort erhalten bleiben. Damit verbleit es weiterhin bei einer deutlichen Reduzierung der bisher planungsrechtlich gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten (vgl. Anlage 3).

Über die getroffenen Abstimmungen wird zwischen der Verwaltung und dem Unternehmen eine verbindliche Vereinbarung erarbeitet. Diese wird im weiteren Verfahren parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans detailliert.

- Planungsziele

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erzielten Abstimmungen hält es die Verwaltung für gerechtfertigt, einen neuen Bebauungsplan für das Plangebiet aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll ein verträglicheres Nebeneinander zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung sichergestellt werden. Hierbei ist die Nähe zu Schulen, Kita, Jugendzentrum und Wohnbebauung zu berücksichtigen.

Dazu soll neben anderen Maßnahmen der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit anderer störender Nutzungen neu geregelt werden. Die zukünftig nicht mehr als Gewerbe- bzw. Industriegebiet bereitstehenden Flächen fallen wieder dem planungsrechtlichen Außenbereich zu und sind damit einer gewerblichen Entwicklung entzogen.

Der aufzustellende Bebauungsplan wird eine an den bisherigen Bebauungsplan angelehnte Bezeichnung, aber eine neue Nummer tragen.

- Vertragliche Vereinbarung

Soweit sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zeigt, dass einzelne offene Fragen nicht sicher innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans behoben werden können (z. B. Zeitpunkt der Begrünungsmaßnahmen), sollen sie in die vertragliche Vereinbarung mit dem Unternehmen einfließen. Die Vereinbarung soll auch die oben genannten Abstimmungen im Hinblick auf die Behandlung von radioaktiven Abfällen beinhalten.

Mit den angestrebten Festsetzungen und der parallelen vertraglichen Absicherung zu einem neuen Bebauungsplan soll zukünftig ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen erreicht werden.

 

 


Beschlussvorschlag unverändert: "Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gieselweg/Harxbütteler Straße – neu“, TH 24, beschlossen.“

 


Anlagen:
 

 

Stammbaum:
17-05701   Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05701-01   Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

Erläuterungen und Hinweise