Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05702
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Sachverhalt:
Verfügungsfonds
Ein Verfügungsfonds in der Städtebauförderung bietet in Gebieten der Sozialen Stadt die Möglichkeit, die Akteure vor Ort (Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende, Vereine etc.) zur Initiierung und Durchführung eigener Projekte und Maßnahmen anzuregen. Ein Verfügungsfonds dient somit der Förderung einer stadtteilbezogenen Selbstverantwortung. Kleine und in sich abgeschlossene Maßnahmen können über die Mittel eines Verfügungs-fonds kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt werden.
In der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) ist die stärkere Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen als zentrales Ziel des Verfügungsfonds formuliert (R-StBauF Nr. 5.3.1
Abs. 5). Für Gebiete der Sozialen Stadt gilt nach der R-StBauF zudem, dass der Fonds zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden kann. Des Weiteren gelten für die Mittel des Fonds keine Beschränkungen auf Investitionen sowie auf investitions-vorbereitende und investitionsbegleitende Maßnahmen (R-StBauF Nr. 5.6.1 Abs. 2 b).
Inhalt des Orientierungsrahmens
Mit Hilfe des Orientierungsrahmens wird das Vorgehen zur Mittelverausgabung über den Verfügungsfonds Donauviertel festgelegt. Das Verfahren zur Antragstellung, die Zuständig-keit zur Bearbeitung sowie der Ablauf zur Abrechnung werden dargelegt und allgemeingültig geregelt.
Kosten und Finanzierung
In der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Fördergebiets „Soziale Stadt - Donauviertel“ ist der Verfügungsfonds mit einer Höhe von 200.000 € über die Laufzeit von zehn Jahren enthalten. In zehn Haushaltsjahren stehen somit jeweils 20.000 € für den Verfügungsfonds zur Verfügung. Diese Mittel sind im Projekt 4S.610039 „Weststadt Soziale Stadt - Donau-viertel“ bereits eingeplant.
Anlage/n:
Orientierungsrahmen für den Verfügungsfonds im Fördergebiet Soziale Stadt - Donauviertel
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Orientierungsrahmen Verfügungsfonds (15 KB) |
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