Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05705  

Betreff: Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Stickstoffdioxid.pdf

Sachverhalt:
 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Fahrverboten für Diesel-Kfz gedroht, wenn der Grenzwert für Stickoxide (NOx) überschritten wird. Er liegt nach Eu­ro-Norm 6 bei 80 μg/m3 Luft. Als Begründung des Fahrverbots wurden Gesund­heits­schäden genannt. Doch das stimmt so nicht.

 

Es ist wohl wahr, dass Luftver­unreini­gungen Gesundheitsschäden bedingen und indirekt zu Todesfällen führen können, doch dabei handelt es sich um eine Vielzahl verschiedener Schadstoffe in der Luft (Feinstaub, Smog, bodenna­hes "Ozon", Stickoxide u.v.a.). Die Stickoxide sind also nur einer von vielen Luftschadstoffen und toxikologisch sicher nicht der gefährlich­ste.

 

Deshalb kann ein Fahrverbot für Diesel-Kfz, das sich allein auf eine Grenzwertüberschreitung durch NOx stützt, keinen Schutz vor Gesundheitsgefahren durch den Staßenverkehr sicherstellen.

 

Zudem handelt es sich bei den Stickoxiden, die aus dem Auspuff von Dieselmotoren ohne Katalysator und Harnstoff-Zusatz kommen und als NOx gemessen werden, aus einem Gemisch von N2O, NO und NO2.

 

Davon wird N2O oder Lachgas seit über hundert Jahren als Narkosegas eingesetzt, das selbst in vieltausendfach höherer Konzentration unschädlich ist.

 

Das Stickoxid NO ist eine körpereigene Substanz mit Hormoneigenschaften, die jeder Mensch ausatmet. Sie wird durch Luftsauerstoff zu NO2 oxidiert und ist deshalb in höherer Konzentration gesundheitsschädlich. Der auf europäischer Ebene erarbeitete SCOEL-Grenzwert für NO in Innenräumen beträgt 2520 μg/m3. Aber erst bei erheblicher Überschreitung um den Faktor 100-1000 kann es es zu akuter Gesundheitsgefahr kommen.

 

Das Stickstoffdioxid NO2 ist die toxikologisch gefährlichste Substanz. Der größte Teil des in der Luft vorhandenen NO2 ent­steht aus NO. Der SCOEL-Grenzwert beträgt 950 μg/m3, die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) sogar 9000 μg oder 9 mg/m3 Luft, also fast das Zehnfache des SCOEL-Grenzwertes. Dieser MAK-Wert soll in keinem 15-Minutenzeitraum überschritten werden. Er liegt also noch immer im sicheren Bereich.

 

Weil die NOx-Mischung aus Dieselmotoren aber nur zu 10-30% aus NO2 besteht und der NOx-Grenzwert der Euro 6-Norm 80 μg/m3 beträgt, liegt der effektive NO2-Grenzwert bei 10-30% von 80 μg/m3, das sind also maximal 24 μg/m3.

 

Es ist evident, dass bei einer Überschreitung dieses Grenzwertes um den Faktor 10 und selbst um den Faktor 100 oder 1000 immer noch keine akute Ge­sundheits­gefahr besteht und kein Fahrverbot rechtfertigt.
 

 


Der Rat der Stadt lehnt ein drohendes Diesel-Verbot und die pauschale Stigmatisierung des Dieselmotors ab.

 

Die handelsübliche Motorentechnik könnte hinsichtlich der Einhaltung von umweltgesetzlich vorgegebenen Werten nicht durchgehend ausreichend sein. Jedoch soll der teils willkürliche, häufig nutzerfeindliche Umgang seitens der Politik und Industrie mit dem Problem nicht auf dem Rücken zehntausender Besitzer von Diesel-PKW und zu ihrem Nachteil ausgetragen werden.

 


Anlagen: Stickstoffdioxit.pdf
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stickstoffdioxid.pdf (270 KB)    
Stammbaum:
17-05705   Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05705-01   Resolution: Fahrerlaubnisse für Diesel-Fahrzeuge in der Stadt aufrecht erhalten   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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