Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05724  

Betreff: Beteiligung an Planungsprozessen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Beantwortung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die öffentliche Beteiligung der Bürgerschaft an Planungsprozessen der öffentlichen Hand gilt als Pfeiler demokratischer Mitwirkung an der Stadtentwicklung. Doch drängt sich der Eindruck auf, dass die in Braunschweig vorgeschriebene Beteiligung erst mit dem Auslegungsbeschluss und damit in der Praxis regelmäßig so spät erfolgt, dass die Beteiligten nicht mehr entscheidend auf den Planungsprozess einwirken können. In den Grundzügen ist die Planung bei der Auslegung der Bebauungspläne so weit vorentschieden, dass sie kaum noch entscheidend modifiziert oder geändert werden kann, ohne dass dies für die Vorhabenträgerin mit katastrophalem und schwer vertretbarem Aufwand verbunden wäre. Daher wird davon dann abgesehen. Beispielhaft dafür waren zuletzt die Planungen für das Georg-Eckert-Institut, aber auch 2 Vorhaben der BraWo-Bank, die Überbauung des Areals vom Klinikum Gliesmarode am Langen Kamp und die des Postgeländes am Hauptbahnhof. Damit verkommt dann die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung zur weitgehend folgenlosen, aufwendigen Alibi-Veranstaltung - auch wenn man ihr eine gewisse Kontrollfunktion sicher nicht absprechen mag. Dazu, gewissermaßen als Kontrollfrage, ggf. auch zur Korrektur, die erste Frage:

 

1) Welche in der Auslegungsphase eingebrachten Anregungen und Einwände der Bürgerschaft und der Träger öffentlichen Interesses haben bei den genannten drei Bauvorhaben zu welchen entscheidenden Änderungen und Modifizierungen der ausgelegten Planungen geführt?

 

Kommt der Bürgerbeteiligung nach Auslegung der B-Pläne lediglich eine Kontrollfunktion zu, dann sollte (§ 3 BauGB) die "möglichst frühzeitige" Beteiligung der Öffentlichkeit zu Beginn einer Planung zum wesentlichen Spielraum der Mitwirkung werden. Denn dann ist über "die eigentlichen Ziele und Zwecke der Planung" oder über "sich wesentlich unterscheidende Lösungen" gerade noch keine Vorentscheidung gefallen. Dazu die zweite Frage:

 

2) Ist die frühzeitige Beteiligung bei den anstehenden Planungen größerer Braunschweiger Bauvorhaben überhaupt vorgesehen und wenn ja, wann beginnt sie? Beispielsweise für das Vorhaben auf dem Areal des Holwede-Krankenhauses, für den Umbau der Burgpassage / Burggasse oder für die Neukonzipierung des Geländes der Justizanstalt Rennelberg (nach Bekanntwerden des Auszugstermins). Konkret nach § 3 BauGB: wann wird die Öffentlichkeit in die Diskussion über Ziele, Zwecke und alternative Ausführungen der Planungen in die Beratungen einbezogen und wann wird der Öffentlichkeit "Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung" über die "Neugestaltung oder Entwicklung" der Gebiete sowie "zu den voraussichtlichen Auswirkungen" im Sinne des Baugesetzbuches gegeben?

 

Mit dem ISEK-Projekt "Denk Deine Stadt" wird das Prinzip der Öffentlichkeitsbeteiligung besonders hervorgehoben.

 

3) Wie geht es nun weiter mit dem ISEK-Projekt und wann erfolgt mit Runde 4 der zweite öffentliche Dialog (siehe Broschüre S. 105), in dem dann "Projekte und Maßnahmen für konkrete Orte im Stadtgebiet" vorgestellt und auch kritisch diskutiert werden können?

 

Dabei würden wir erwarten, dass in dieser entscheidenden Phase der Beteiligung am ISEK die konkreten Projekte noch vor der öffentlichen Präsentation und Diskussion im Netz einsehbar sind und auch Ziele, Zwecke und alternative Ausführungsmöglichkeiten dargelegt werden, um eine qualifizierte Diskussion zu ermöglichen.
 

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
17-05724   Beteiligung an Planungsprozessen   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-05724-01   Beteiligung an Planungsprozessen   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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