Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05701-01  

Betreff: Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05701
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen BIBS, Die Linke, Bündnis 90 – Die Grünen und P2 im Rat der Stadt haben mit Drucksache 17-05701 einen Änderungsantrag gestellt. Der Änderungsantrag ändert in ein­zelnen Passagen den Sachverhalt der Vorlage 17-05281. Der Änderungsvorschlag wurde im Planungs- und Umweltausschuss am 24.10.2017 beraten. Im Einzelnen

 

1.wird der Text unter der Überschrift „Unwirksamkeit des Bebauungsplans“ von „Das OVG hat in seiner Entscheidung …“ bis „… als auch die Umsetzung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen“ gestrichen;
 

2.wird die Überschrift und der Text unter „Urteil des OVG“ gestrichen;
 

3.werden unter der Überschrift „Planungsziele“ die Sätze „Aufgrund des rechtlichen Risikos bei Beibehaltung eines über die Strahlenschutzverordnung hinausgehenden Vorsorgeprinzips werden die Regelungen zum Strahlenschutz nicht weiterverfolgt. Die übrigen Planungsziele gelten fort“ gestrichen;
 

4.wird unter der Überschrift „Planungsziele“ der neue Satz „Hierbei ist die Nähe zu Schulen, Kita, Jugendzentrum und Wohnbebauung zu berücksichtigen“ eingefügt;
 

5.wird unter der Überschrift „Planungsziele“ im nächsten Absatz der erste Satz durch die unterstrichenen Worte ergänzt: „Dazu soll neben anderen Maßnahmen der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit anderer störender Nutzungen neu geregelt werden.“
 


 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Grundsätzlich hat die Verwaltung in der Vorlage 17-05281 den Sachverhalt aus ihrer Sicht richtig dargestellt. Überlicherweise wird in die Darstellung des Sachverhalts nicht nachträglich eingegriffen. Da sich die Änderungen im vorliegenden Fall auf die Änderung der Planungsziele bezieht und damit auch eine inhaltliche Orientierung für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße – neu“, TH 24, ergibt, ist eine Änderung in diesem besonderen Fall vertretbar.

 

Die gestrichenen Textpassagen in der Sachdarstellung dienen der Erläuterung und unterstützen das Gesamtverständnis der Beschlussvorlage. Sie wiederholen Auszüge aus dem Urteil des OVG Lüneburg zum Bebauungsplan TH 22 und gehen auf die gerügten Teilbereiche ein. Im Rahmen des durchzuführenden Aufstellungsverfahrens zum neuen Bebauungsplan TH 24 ist die Verwaltung ohnehin aufgefordert, die einzelnen Aspekte des Urteils zu qualifizieren und zu bewerten. Gegen die Streichung der entsprechenden Passagen bestehen insofern keine Bedenken.

 

Der vom Änderungsvorschlag 3 erfasste Satz zeigt auf, dass weiterhin ein erhebliches rechtliches Risiko gesehen wird, wenn im neuen Bebauungsplan TH 24 an Bestimmungen zum Ausschluss von Betrieben nach der Strahlenschutzverordnung festgehalten wird. Dies hält die Verwaltung nicht für vertretbar.

 

Der Verzicht auf Regelungen zum Strahlenschutz ist auch Gegenstand der Gespräche zum Moratorium. Das Unternehmen E&Z geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass hierzu keine Regelungen im Bebauungsplan getroffen werden. Der Verzicht wird von E&Z als Bestandteil des Gesamt­pakets verstanden, innerhalb dessen sich das Unternehmen ohne bindende Grundlage zur Nutzungsänderung der streitigen Halle, zur zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der dazu eingereichten Verwaltungsvollstreckungsklage, zur befristeten Genehmigung der Container­lagerflächen, zur Modifizierung der 2000-Stunden-Regelung und zum Verzicht auf Behandlung von Abfällen aus der Asse sowie aus Kernkraftwerken bereiterklärt. Der Vertreter des Unternehmens hat in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 24.10.2017 erklärt, dass eine Beibehaltung der Regelung die bisherigen Abstimmungsergebnisse aus Sicht des Unternehmens außer Kraft setzt.


Der Planungs- und Umweltausschuss hat die Änderungsvorschläge 1 und 2 sowie die Änderungsvorschläge 4 und 5 mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Der Änderungs­vorschlag 3 wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Verwaltung hat gegen den Änderungsantrag bei Ablehnung des Punktes 3 entsprechend der Beschlussfassung im Planungs- und Umweltausschuss am 24.10.2017 keine Bedenken.

 

 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
17-05701   Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-05701-01   Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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