Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05780  

Betreff: Änderungsantrag zu den Beschlussvorlagen 17-05627 und 17-05628
Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021
• Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten
• Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy

Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Zu 1. Unter dem Stichwort der Rekommunalisierung der lebenswichtigen Bereiche ist der Vorschlag der Verwaltung nur der geringst mögliche Schritt, der gegangen werden kann. Hierbei sollte wenigstens vermieden werden, dass sich Unternehmen an dem Verkaufsverfahren beteiligen, die zu 49% aus Konzernen (veolia?) bestehen. Außerdem sollte das Verfahren auf Unternehmen aus den genannten Regionen beschränkt sein. Dies hätte wenigstens den Vorteil, dass auf Perspektive ein regionales Energieunternehmen in kommunaler Hand aufgebaut werden kann.

 

Zu 2. Das unter 1 genannte regionale Unternehmen in kommunaler Hand kann nicht entstehen, wenn umliegende Kommunen sich in Braunschweig engagieren, während Braunschweig keine Beteiligung an anderen kommunalen Unternehmen anstrebt.

 

 


Der Rat möge folgendes beschließen:

 

1. Bei dem geeigneten Bieter muss es sich um ein kommunales Unternehmen handeln, bei dem eine oder mehrere Kommunen aus dem Gebiet des Regionalverbandes Braunschweig, der Region Hannover oder der Landeshauptstadt Magdeburg alle Anteile halten.

 

2. Im Verkaufsverfahren soll den Bietern mitgeteilt werden, dass die Stadt Braunschweig wünscht, bei dem geeigneten Bieter im Gegenzug ebenfalls Anteile zu erwerben. Die Bieter sollen also mitteilen, ob der Ankauf von Anteilen durch die Stadt Braunschweig möglich ist. Weiter soll den Bietern mitgeteilt werden, dass die Bereitschaft zur Veräußerung eigener Anteile an die Stadt Braunschweig in die Bewertung der vorgelegten Konzepte mit einfließen soll.

 

 


Anlage/n: keine


 

 

Erläuterungen und Hinweise