Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05926  

Betreff: Schützenswerte Tiere im Holzmoor
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Beantwortung
06.12.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Offenbar beabsichtigt der Vorhabenträger im Holzmoor (Stand 23.11.2017), bereits im Dezember mit dem Abriss und dem Rückschnitt von Gehölzen zu beginnen.

Die Anfrage bezieht sich auf Stellungnahme 17-05663-01 mit der folgenden Textpassage:

"Im Rahmen der vorbereitenden Baufeldfreimachung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Jedoch können z. B. zeitnah Gehölze mit einem Stammdurchmesser < 15 cm (gemessen in 1 m Höhe) oberirdisch entfernt werden. Ein Roden der Stubben hingegen ist zu unterlassen. Weiterhin ist ein Rückbau von Gebäuden bei Berücksichtigung des Artenschutzes grundsätzlich möglich, wenn bei jedem Gebäude vor dem Abriss eine Besiedlungskontrolle durch den Fachgutachter durchgeführt wird."

Hierzu werden folgende Fragen gestellt:

1) Welche technischen Hilfsmittel (z.B. Container, Fahrzeuge, Bagger, Häcksler etc.)  sollen bei der Entfernung von Gehölzen und bei dem Rückbau der Gebäude zum Einsatz kommen und wie wird dies mit dem Schutz streng geschützter Tierarten im Detail vereinbart, d.h. die Tiere gegen Druckbelastungen, Erschütterungen etc. geschützt? [Bitte um Detail-Angaben zu den zum Einsatz kommenden Maschinen/Fahrzeugen/Werkzeuge etc. inkl. dem ausgeübten Bodendruck/Erschütterungen und welche Druckbelastungen/Erschütterungen für die streng geschützten Arten zuträglich sind.] 

Hintergrund: Die streng geschützte Art Knoblauchkröte überwintert in den obersten Bodenschichten. Durch Ausüben von Bodendruck können die Tiere in ihrem Winterquartier geschädigt werden (auch subletal z.B. durch Aufwachen aus der Winterruhe). Mit einem Aktivitätsradius von ca. 1,2 km um die Laichgewässer kann die Art im gesamten Planungsgebiet überwinternd vorkommen. Ähnliches trifft auf die Zauneidechse zu, für die der Bereich Holzmoor im Artenschutzkonzept der Stadt Braunschweig als potenzieller und zu entwickelnder Lebensraum angegeben wird.

2) Nach unserer Auffassung müsste, um eine verlässliche Aussage über das Vorkommen streng geschützter Arten zu treffen, - die ggf. in den obersten Bodenschichten überwintern - der Boden im näheren und weiteren Umfeld der o.g. Maßnahmen (inkl. Aufstellungs- und Bewegungsraum von Fahrzeugen, Maschinen, Containern etc.) vorher flächendeckend bis in ca. 30 cm Tiefe sorgsam durchgesiebt werden. Schon dadurch würde aber eine unzulässige Störung der Winterruhe erfolgen, so dass eine verlässliche Bestandskontrolle der streng geschützten Arten jetzt im Winter überhaupt nicht möglich ist. Stimmt die Verwaltung mit dieser Auffassung überein bzw, wenn nein, mit welcher Methodik (bitte um exakte Beschreibung der Vorgehensweise) soll vor den o.g. Arbeiten von einem Fachgutachter eine verlässliche Besiedlungskontrolle z.B. auf Vorkommen auf überwinternde Knoblauchkröten, Zauneidechsen, Kammmolche durchgeführt werden?

3) Welches überwiegende öffentliche Interesse wird angeführt, dass Arbeiten in dem betroffenen Gebiet zugelassen werden sollen, obwohl die Populationen streng geschützter Arten wie z.B. Knoblauchkröte, Kammmolch noch gar nicht mit geeigneten Methoden erfasst bzw. (z.B. Zauneidechse) überhaupt noch nicht begonnen wurden.
 

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
17-05926   Schützenswerte Tiere im Holzmoor   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-05926-01   Schützenswerte Tiere im Holzmoor   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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