Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05933  

Betreff: Sachstandsbericht Stadtbahnausbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:66.1
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
06.12.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Stadtbahnausbaukonzept finden derzeit umfangreiche Aktivitäten statt, die sich auf folgende wesentliche Themenfelder erstrecken:

 

Aktualisierung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik der Standardisierten Bewertung auf die neue Version 2016

Dieser Arbeitsschritt wurde notwendig, da das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Mai 2017 eine neue Verfahrensvorschrift mit veränderten Rechenalgorithmen veröffentlicht hat. Das Büro WVI GmbH wurde daraufhin im Juni 2017 beauftragt, eine Aktualisierung vorzunehmen. Danach hat sich die Wirtschaftlichkeit aller Korridore und des Gesamtnetzes nach den gewählten Ansätzen der Strukturdaten-, Verkehrsentwicklung sowie der geschätzten Kosten bestätigt. Die ermittelten Nutzen-Kosten-Indikatoren bewegen sich alle über dem Wert von 1. Die Abweichungen zu den Ergebnissen nach dem bisherigen Verfahren sind nur gering.

 

Zu beachten ist, dass die jetzt erfolgte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik der Standardisierten Bewertung eine Bearbeitungsstufe im Projekt bildet, die eine Vorstufe zur „formalen“ Standardisierten Bewertung darstellt. Die Förderwürdigkeit und Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes und seiner einzelnen Korridore sind im weiteren Verfahren, insbesondere auf Grundlage der Abstimmungen mit Bund und Land und vertiefter Planungen zu prüfen.

 

Personelles

Voraussichtlich Mitte Februar 2018 erfolgt die Besetzung der Stelle eines Projektleiters für das Gesamtprojekt Stadtbahnausbau. Die Stelle ist bei der Verkehrs-GmbH angesiedelt. Darüber hinaus wird die Stelle eines Brückeningenieurs bei der Stadt besetzt. Weiterhin sind derzeit Stellen für die Übernahme einer Teilprojektleitung ausgeschrieben.

 

Planungssachstand der Teilprojekte Volkmarode-Nord und Rautheim

Seit dem Grundsatzbeschluss haben Stadt und Verkehrs-GmbH die Planungen für die Umsetzung der ersten beiden Teilprojekte Volkmarode-Nord und Rautheim vorangetrieben und das weitere Bürgerbeteiligungsverfahren vorbereitet. So starten die Bürgerworkshops am 4. und 7. Dezember 2017. Vorgesehen sind mehrere Termine je Teilprojekt.

 

Die Bürgerbeteiligung stellt eine frühzeitige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in die Planungsprozesse sicher und dient der Erarbeitung von Vorzugsvarianten für die Trassierung der Stadtbahn in den beschlossenen Korridoren. Die damit zu erarbeitenden Vorzugsvarianten sind Grundlage für eine entsprechende Ratsbefassung in 2018 und Grundlage für die weiteren Ausplanungen.

 

Das Vergabeverfahren für die Planungsleistung für die Teilprojekte Rautheim und Volkmarode wird frühzeitig gestartet, sodass parallel zur Erarbeitung der Vorzugsvariante in den Bürgerworkshops ein passendes Ingenieurbüro für die Ausplanung dieser Variante gesucht wird. Die parallele Bearbeitung dieser Schritte bewirkt eine Verkürzung in der Bearbeitung um mehrere Monate, ist allerdings mit finanziellen Risiken verbunden, falls die Gespräche mit dem Fördermittelgeber scheitern.

 

Bildung eines projektbegleitenden Arbeitskreises mit den Fördermittelgebern auf Grundlage der Verfahrensvorschrift zur Standardisierten Bewertung – Version 2016

Die Arbeitsgespräche des projektbegleitenden Arbeitskreises zur Standardisierten Bewertung „Braunschweig Stadtbahnausbaukonzept“ mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen, dem Regionalverband sowie der Stadtverwaltung Braunschweig und der Verkehrs-GmbH haben begonnen. Im projektbegleitenden Arbeitskreis sind umfangreiche Abstimmungen mit den Fördermittelgebern zu treffen, die dann in die Berechnungen der Standardisierten Bewertung einfließen.

 

Am 21. September 2017 fand eine erste Sitzung statt. Inhaltlich wurde u. a. das Förderantragsverfahren für das Gesamtprojekt Stadtbahnausbau besprochen. In diesem ersten Termin wurden auch die Eckwerte des Analysefalls 2015/2016 und die Eingangsdaten zur Prognose 2030 dargestellt. Der nächste projektbegleitende Arbeitskreis mit Bund und Land ist für Ende November geplant.

 

Die Umsetzung des Stadtbahnausbauprojektes unterteilt sich derzeit in drei Stufen:

 

                      Stufe 1 umfasst mit den Streckenerweiterungen nach Volkmarode Nord sowie Rautheim zwei Teilprojekte.

                      Stufe 2 ist ein zusammenhängendes Projekt, welches eine neue Linie über die Campusbahn und die Salzdahlumer Straße zum Heidberg vorsieht.

                      Stufe 3 ist die Einführung einer neuen Linie über die westliche Innenstadt nach Lehndorf/Kanzlerfeld.

 

Um eine Bundesförderung zu erhalten, ist es notwendig, die Summe der förderfähigen Kosten von 50 Mio. Euro zu erreichen. Aus Bundesmitteln werden ausschließlich Stadtbahntrassenabschnitte auf besonderem Bahnkörper gefördert. Da die Summe der förderfähigen Kosten der Stufe 1 die Fördergrenze von 50 Mio. Euro nicht erreicht, müssen die Stufen 1 und 2 über einen Rahmenantrag gebündelt beantragt werden. Die gemeinsame Umsetzung ist verpflichtend, aber auch zeitversetzt möglich. Das Vorgehen zur Förderung der Stufe 3 wird im projektbegleitenden Arbeitskreis mit Bund und Land noch abgestimmt.

 

Der Förderantrag für die Stufe 1 ist bisher für Herbst 2019 vorgesehen. Der Förderantrag für die Stufe 2 war bisher für Ende 2020 vorgesehen.

 

Ein bündelnder Rahmenantrag für die Stufen 1 und 2 kann erst gestellt werden, wenn zu allen Teilprojekten, also auch zur Stufe 2 (Campusbahn/Salzdahlumer Straße/Heidberg) eine Standardisierte Bewertung auf Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphase 3/4) vorliegt. Die Stufe 2 bestimmt damit den weiteren Zeitplan. Ziel ist es daher, die Stufe 2, deren Planungsstart für Mitte 2018 vorgesehen war, soweit wie möglich vorzuziehen. Dies wirkt sich auf die Finanz- und die Personalplanung aus.

 

Die Finanzplanung für den städtischen Finanzierungsanteil (begleitender Straßenbau) wird im Rahmen der Ansatzveränderungen angepasst. Die Deckung der zusätzlich benötigten (vorgezogenen) Mittel erfolgt aus dem Budget des Fachbereiches 66. Parallel hat die Verkehrs-GmbH die Wirtschaftsplanung 2018 ff. angepasst.

 

Neben der finanziellen Planung wird auch die personelle Planung geprüft und eventuell angepasst werden müssen, da nunmehr drei Großprojekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 130 Mio. Euro zuzüglich einem städtischen Anteil von rund 30 Mio. Euro parallel bearbeitet und gesteuert werden müssen. Über die personellen Ressourcen finden Abstimmungen zwischen den Projektpartnern statt.

 

Wenn es gelingt, die Stufe 2 bereits Anfang 2018 zu starten, wäre der Rahmenantrag Mitte 2020 möglich. Auf dieser Basis wird die Zeitplanung der Teilprojekte angepasst. Dabei wird auch geprüft, ob noch weitergehende als bisher vorgesehene Arbeitsschritte parallel erfolgen können (z. B. Ausführungsplanung schon vor Planfeststellungsbeschluss) und welche finanziellen Risiken damit verbunden sind.

 

Aus dem derzeitigen Erkenntnisstand wird deutlich, dass aus den Abstimmungen mit Bund und Land signifikante Rückkopplungen auf das Gesamtvorhaben und zeitnahe Maßnahmen, wie die Umsetzung und Konkretisierung des ÖPNV-Ohnefalls, zu erwarten sind.

 

Umsetzung der ÖPNV-Maßnahmen im Ohnefall

Wie im Oktober 2017 in den Gremien des Rates behandelt, plant die Verkehrs-GmbH umfassende qualitätsverbessernde Maßnahmen im ÖPNV-Angebot. Beginnend mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 werden erste Maßnahmen umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind für die Folgejahre vorgesehen.

 

Betriebliche und kommunikative Erwägungen sowie mögliche Erkenntnisse im Rahmen der Standardisierten Bewertung (Stadtbahnausbau) fließen in die Konkretisierung und Terminierung zur Umsetzung weiterer Ohnefall-Maßnahmen ein. Mit dieser Vorgehensweise wird den laufenden Abstimmungen mit den Zuwendungsgebern und der sich daraus möglicherweise ergebenden Weiterentwicklung der Planfälle Rechnung getragen.

 

Weiteres Vorgehen

In der Vorlage 17-04722 wurde die Verwaltung gebeten, eine kontinuierliche Berichterstattung zum Stadtbahnausbau vorzulegen. Der erste Kompaktbericht in tabellarischer Form mit relevanten Kennzahlen sowie einer textlichen Ausführung zum Sachstand der Teilprojekte und des Gesamtprojektes erfolgt im Januar 2018.

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise