Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05926-01  

Betreff: Schützenswerte Tiere im Holzmoor
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
17-05926
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
06.12.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (offen)     

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 23.11.2017 (17-05926) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Wie bereits in der Stellungnahme 17-05663-01 an den Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach sowie in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 24.10.2017 ausführlich dargelegt, ist der Vorhabenträger auf das Vorkommen der streng geschützten Arten hingewiesen worden. Weiterhin wurde ihm, wie mehrfach berichtet, mitgeteilt, dass Einschränkungen im Rahmen der Baufeldfreimachung (keine Eingriffe in den Boden, kein Befahren von Beeten/ Anbauflächen, keine Stubbenrodung) zu beachten sind.

 

Da weitere Kleingärten Ende November übergeben wurden, erfolgt eine Ortsbegehung An­fang Dezember durch den Fachgutachter. Der Fachgutachter soll in diesem Zuge Hand-lungsempfehlungen für die vorbereitenden Baumaßnahmen ableiten, die eine Gefährdung der geschützten Arten ausschließen.

 

Welche technischen Hilfsmittel bei der Entfernung von Gehölzen und beim Rückbau der Ge­bäude zum Einsatz kommen, ist daher noch offen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Verwaltung stimmt der Aussage zu, dass eine Bestandserfassung der Knoblauchkröte und des Kammmolchs im Winterquartier nicht möglich ist. Der Vorhabenträger beabsichtigt im Frühjahr, zur Zeit der Laichwanderung, eine Bestandserfassung der Amphibien mittels Fangzaun durchführen zu lassen. Diese Methode erlaubt eine Erfassung des Arteninventars sowie eine Quantifizierung der Individuen, die den Bereich Holzmoor als Winterquartier auf-suchen. Gleichzeitig dient der Fangzaun als Rückwanderungssperre, um eine Neubesied­lung vor der Baufeldfreimachung zu verhindern.

 

Bis eine verlässliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden kann, ist durch die bereits be­schriebenen Einschränkungen der Baumaßnahmen im Sinne der Vorsorge eine Gefährdung von Amphibien im Winterquartier weitgehend auszuschließen. Die genannte Besiedlungs­kontrolle durch einen Fachgutachter bezieht sich auf den geplanten Abbruch von Gebäuden außerhalb der Brut- und Setzzeit.


 

Zu Frage 3:

 

Ein Nachweis eines überwiegend öffentlichen Interesses ist im Zusammenhang mit einer Be­freiung nach § 67 BNatSchG vorzubringen. Da bei den bereits beschriebenen Einschränkun-gen der vorbereitenden Baumaßnahmen nicht von einer Gefährdung von Amphibien im Win-terquartier auszugehen ist und somit kein Verstoß gegen § 44 BNatSchG vorliegt, ist eine Befreiung nach § 67 BNatSchG nicht erforderlich.
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
17-05926   Schützenswerte Tiere im Holzmoor   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-05926-01   Schützenswerte Tiere im Holzmoor   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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