Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05965
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Sachverhalt:
Mit der Mitteilung 16-02960 hatte die Verwaltung über die Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Borsum berichtet. Weiter wurde auf entsprechende Anfragen (17-04311) über den Wechsel des Rechtsinhabers informiert und über einen Gesprächstermin mit dem derzeitigen Erlaubnisinhaber berichtet (17-04935).
Mit Pressemitteilung vom 27.11.2017 (siehe Anlage) hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bewilligungsfeld „Lahberg“ im Landkreis Peine bekannt gemacht. Die genaue Lage ist aus dem Bewilligungsbescheid in der Anlage ersichtlich. In dieser Pressemitteilung hat das LBEG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Bewilligung dem Unternehmen keine Genehmigung zur Durchführung einer Fracking-Maßnahme erteilt wurde und das Unternehmen keinen Antrag für eine Fracking-Maßnahme gestellt hat.
Die Fa. RDG hat dazu folgendes Informationsschreiben publik gemacht:
„Betreff: Informationsschreiben der RDG Niedersachsen: Pressemitteilung des LBEG zur Bewilligung des Feldes „Lahberg“
Sehr geehrte Damen und Herren,
am heutigen Tage hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Pressemittelung zur Bewilligung des Feldes „Lahberg" veröffentlicht. Die Bewilligung wurde gemäß Vorrangsrecht dem Besitzer des Erlaubnisfelds Borsum – der RDG Niedersachsen – erteilt.
Link: www.lbeg.niedersachsen.de
Wir gehen davon aus, dass dieser Vorgang von Medien und Öffentlichkeit missverstanden werden kann und möchten daher anmerken:
- Anfang dieses Jahres hat ein anderes Unternehmen einen Antrag auf das Bewilligungsfeld Lahberg eingereicht. Als Rechteinhaber im Erlaubnisfeld Borsum hat die RDG gemäß § 14 BbergG von ihrem Vorrangsrecht Gebrauch gemacht und das Bewilligungsfeld für sich beansprucht. Dabei ging es um eine Sicherung der Gebietsansprüche der RDG, nicht um konkrete Planungen.
- Grundsätzlich unterscheidet sich das Vorgehen im Bewilligungsfeld Lahberg daher nicht vom Vorgehen in den anderen Gebieten des Erlaubnisfelds Borsum. Das Arbeitsprogramm im Bewilligungsfeld sieht zunächst allein die Untersuchung historischer Daten und Proben vor. Sollte es zu konkreten Planungen kommen, werden wir Politik und Öffentlichkeit proaktiv informieren.
Unsere Position haben wir auch in einer Medienanfrage dargestellt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass am morgigen Dienstag, den 28. November 2017 mit entsprechender Berichterstattung der Peiner Allgemeine Zeitung zu rechnen ist. Wir erlauben uns, Sie hierrüber wieder zu informieren.
Für Rückfragen stehen wir gerne weiterhin zur Verfügung.
Anlage/n:
Pressemitteilung
Bewilligung Lahberg
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Pressemitteilung (363 KB) | |||
2 | Bewilligung Lahberg (3879 KB) |