Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05968  

Betreff: Dringlichkeitsanfrage: Situation der "Flüchtlingspaten" in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Beantwortung
05.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete in den vergangenen Tagen wiederholt über die derzeitigen Zahlungsaufforderungen der Jobcenter an sog. „Flüchtlingspaten“. Dies sind Personen, die in den Jahren 2014 und 2015 eine persönliche Verpflichtungserklärung abgegeben haben, um syrischen Flüchtlingen eine legale Einreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen. Mit diesen Erklärungen verpflichteten sie sich, für die Lebenshaltungskosten der einreisenden Person aufzukommen.

Zurzeit werden solche Verpflichtungserklärungen durch die Jobcenter in Anspruch genommen, sofern staatliche Leistungen gewährt wurden. Die Bürgen werden dabei mit Forderungen in einer Höhe konfrontiert, mit der sie nicht gerechnet hatten.

Gingen die Bürgen von einer Selbstverpflichtung bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Flüchtling aus, so steht nach einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Sommer 2016 und dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2017 eine Bürgschaft für Lebenshaltungskosten für bis zu fünf Jahre im Raum. Zudem machen die Paten eine fehlerhafte Beratung über den Umfang der eingegangenen Verpflichtung geltend.

Nach dem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 30.11.2017 machen derzeit 19 Jobcenter in Niedersachsen Erstattungsansprüche gegenüber „Flüchtlingspaten“ geltend. Die Forderung des Jobcenters Wolfsburg an die Bürgen belaufe sich auf 2,3 Millionen Euro.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Macht das Jobcenter Braunschweig Erstattungsansprüche gegenüber „Flüchtlingspaten“ geltend? Und wenn ja, wie viele Personen sind in Braunschweig von Zahlungsaufforderungen aus solchen Selbstverpflichtungen betroffen?
     
  2. In welcher Höhe bestehen solche Forderungen insgesamt in Braunschweig?
     
  3. Nach einem Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 23.11.2017 setzt das Jobcenter Wolfsburg die Vollstreckung solcher Bescheide zunächst aus. Wie ist die Haltung der Verwaltung dazu?

Gez. Annette Schütze

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen: keine
 

Stammbaum:
17-05968   Dringlichkeitsanfrage: Situation der "Flüchtlingspaten" in Braunschweig   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-05968-01   Dringlichkeitsanfrage: Situation der "Flüchtlingspaten" in Braunschweig   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Stellungnahme

Erläuterungen und Hinweise