Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-06003  

Betreff: Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 17-05773 - Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nordanger...
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.12.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
12.12.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nordanger kompensieren bisher nicht ausreichend die durch die Inanspruchnahme der Flächen verursachten Verluste und Schäden an der Vegetation. Um in diesem Baugebiet die Biodiversität zu erhöhen, sollen die o.g. Festsetzungen erfolgen.

Darüber hinaus muss mit den vorhandenen Flächen entsprechend § 1a BauGB sparsamer umgegangen werden. Dem entsprechend sind die notwendigen Stellplätze so weit wie möglich zu minimieren und bei der Gestaltung der Stellplätze so flächensparend wie möglich vorgegangen werden.

 


1. Der Bebauungsplan Nordanger HA 136 wird wie folgt ergänzt:

a) An Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und Gebäuden innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf sind für gebäudebrütende Vogelarten (Hausrotschwanz, Haussperling, Star, Mehlschwalbe, Mauersegler) und Fledermausarten (Zwerg-, Mücken-, Bart-, Fransen-, Breitflügelfledermaus) Nist- und Ruhestätten durch geeignete Bauweise in die Konstruktion zu integrieren oder als künstliche Nisthilfen anzubringen. Je Gebäude sind mindestens 5 Nist- und Ruhestätten anzubringen, die für mindestens eine der in Satz 1 genannten Arten aus jeder Tiergruppe (Vögel und Fledermäuse) geeignet sind. Die Einrichtungen sind im Rahmen des Baugenehmigungs- oder Anzeigeverfahrens in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen.

b) Neben der Dachbegrünung wird auch eine Fassadenbegrünung festgesetzt. Außenwandflächen von Gebäuden und Garagen in der Erdgeschosszone: Fassadenabschnitte über 5,00 m Länge ohne Fenster oder Türen sind mit geeigneten Rank- oder Kletterpflanzen wie

- Jelängerjelieber (Lonicera Caprifolium),

- Immergrüne Geißschlinge (Lonicera henryi)

- Wilder Wein (Parthenocissus tricusp. "Veitchii")

- Wilder Wein (Parthenocissus quinq. "Engelmannii")

- Waldrebe (Clematis montana)

zu begrünen. Ausgenommen von einer Bepflanzung sind Fassaden, die zur Gewinnung von Energie aus der Sonnenstrahlung dienen. 

c) Zur Kompensation der durch die Maßnahmen verloren gegangenen Hecken und Sträucher, sollen auf allen öffentlichen und privaten Freiflächen mindestens 10% des Flächenanteils mit heimischen Sträuchern und Hecken bepflanzt werden.

2. Es ist sicherzustellen, dass den zukünftigen Bewohner*innen ein ausreichendes Maß an Ladesäulen für Elektromobilität zur Verfügung steht. Hierfür ist schon bei der Erschließung Sorge zu tragen, weil die Kapazitäten der Stromleitungen entsprechend hoch sein müssen.

3. Mit den Bauherr*innen sollen verbindlich alle notwendigen Maßnahmen vereinbart werden, um einen Stellplatzschlüssel für private Fahrzeuge von 0,6 zu erreichen.

4. Die Stellplätze auf der Westseite des Bebauungsplans sind in Parkpaletten oder Parkhäusern unterzubringen, so dass die dafür benötigte Fläche um mindestens 75% reduziert wird. Die dadurch frei werdenden Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen für naturnahe Grünflächen genutzt.

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen:
keine

Erläuterungen und Hinweise