Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05569-01  

Betreff: Auswertung der Verkehrsüberwachung der Jahre 2016/2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:66.4Bezüglich:
17-05569
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem zur Kenntnis
23.01.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 223 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.10.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung hat in Broitzem in den Jahren 2016 und 2017 mehrere Geschwindigkeitsprofile erstellt. Auf der Turmstraße ist eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Bereits seit 2003 sind dort zwei Messstellen eingerichtet, die mit dem Radarwagen neben ca. 250 weiteren Messstellen turnusmäßig angefahren werden.

 

Zusätzlich wurde in der Zeit vom 10. bis 18. April 2017 sowie vom 13. bis 27. November 2017 jeweils ein Geschwindigkeitsmessdisplay mit Datenaufzeichnung an zwei verschiedenen Standorten installiert. Im ersten Zeitabschnitt wurde das Geschwindigkeitsmessdisplay in der Nähe des Einmündungsbereichs Westerbergstraße aufgehängt, im zweiten Zeitabschnitt in Höhe des Grundstücks Turmstraße 62. Zuletzt wurde das Geschwindigkeitsmessdisplay im Gegensatz zum ersten Zeitabschnitt in beide Fahrtrichtungen nacheinander eingerichtet.

 

Die Geschwindigkeitsmessdisplays dienen dazu, den Fahrzeugführer durch die Visualisierung für die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu sensibilisieren. Außerdem wird das Geschwindigkeitsniveau über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet. 

 

Die Messergebnisse der Turmstraße für die Geschwindigkeitsmessdisplays werden nachstehend dargestellt:

 

 


 

1.)

Standort der Messstelle

gegenüber Grundstück Turmstraße 4

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

10.04.2017-18.04.2017

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Harzblick (Süden)

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

 

0-30

9.485

70

70,614949

 

 

 

31-40

3.573

27

26,600655

 

 

 

41-50

354

3

2,6354973

 

 

 

51-60

19

0

0,1414532

 

 

 

>60

1

0

0,0074449

 

 

 

 

 

13.432

100

100

 

 

 

 

 

 

2.)

Standort der Messstelle

Turmstraße 62

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

13.11.2017-20.11.2017

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Starenweg (Süden)

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

 

0-30

5.336

47

46,774194

 

 

 

31-40

5.103

45

44,731767

 

 

 

41-50

878

7

7,6963534

 

 

 

51-60

86

1

0,7538569

 

 

 

> 60

5

0

0,0438289

 

 

 

 

 

11.408

100

100

 

 

 


 

3.)

Standort der Messstelle

Turmstraße 62

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

20.11.2017-27.11.2017

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Lindenbergstraße (Norden)

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

 

0-30

6.170

54

46,774194

 

 

 

31-40

4.514

40

44,731767

 

 

 

41-50

632

6

7,6963534

 

 

 

51-60

57

0

0,7538569

 

 

 

> 60

5

0

0,0438289

 

 

 

 

 

11.378

100

100

 

 

 

 

Die Messergebnisse zur lfd. Nr. 1 sind aus Sicht der Verwaltung erfreulich, da der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer (70 %) sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hält. Aus diesem Grund hat die Verwaltung für die Installation eines Geschwindigkeitsmessdisplays zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Standort (vgl. Ziff. 2 und 3 – Turmstraße 62) ausgewählt, der sich in der Nähe der Messstellen befindet, die mit dem Radarwagen turnusmäßig überprüft werden. Im Ergebnis ist hier festzustellen, dass in beiden Fahrtrichtungen ein wesentlicher Anteil aller Verkehrsteilnehmer (53 % in Fahrtrichtung Süden, 46 % in umgekehrter Fahrtrichtung) mit mehr als 30 km/h unterwegs ist und sich damit oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bewegt.

 

Vereinzelt können höhere Geschwindigkeiten eventuell auch auf Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, usw.) zurückzuführen sein.

 

Die bisher durchgeführten Maßnahmen der Verwaltung werden durch die Messergebnisse in Art und Intension bestätigt und rechtfertigen auch weiterhin notwendige Kontrollen durchzuführen, um die Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren.

 

Im verkehrsberuhigten Bereich des Steinbrinks wurde in der Zeit vom 5. bis 19. Dezember 2016 ebenfalls ein Geschwindigkeitsmessdisplay ohne Datenaufzeichnung errichtet. Die Verwaltung wird für 2018 ein Geschwindigkeitsmessdisplay mit Datenaufzeichnung einplanen.


 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
17-05569   Auswertung der Verkehrsüberwachung der Jahre 2016/2017   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
17-05569-01   Auswertung der Verkehrsüberwachung der Jahre 2016/2017   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Stellungnahme

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