Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-06331
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Sachverhalt:
Die Stadtbezirksräte 112 Wabe-Schunter-Beberbach (Sitzungstag 22. November 2017) sowie 310 Westliches Ringgebiet (Sitzungstag 19. September 2017) haben eine gleichlautende Anregung beschlossen, wonach die Verwaltung prüfen möge, inwiefern von Sitzungen des jeweiligen Stadtbezirksrates Audioaufzeichnungen analog zu denen der Ausschüsse des Rates angefertigt und auf der Seite der Stadt veröffentlicht werden können.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Entsprechend regelt § 17 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig die Durchführung, die Speicherung und die Weitergabe von Ton- und Videoaufzeichnungen der Sitzungen des Rates sowie von Tonaufzeichnungen der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse.
Der Rat hat in § 17 Abs. 7 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig festgelegt, dass für die Sitzungen der Stadtbezirksräte § 17 keine Anwendung findet. Damit existiert für Tonaufzeichnungen von Stadtbezirksratssitzungen derzeit keine rechtliche Grundlage. Vor diesem Hintergrund besteht für eine inhaltliche Prüfung der gleichlautenden Anträge aus den Stadtbezirksräten 112 Wabe-Schunter-Beberbach sowie 310 Westliches Ringgebiet unter organisatorischen, personellen und finanziellen Aspekten aktuell kein Raum.
Anlage/n:
keine