Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-06471
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Sachverhalt:
Für den stadtauswärts führenden Radweg entlang der Ebertallee ist zwischen Herzogin-Elisabeth-Straße und Georg-Westermann-Allee durch Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht ausgewiesen. In einer an die Verwaltung gerichteten Beschwerde wurde die Benutzungspflicht kritisch hinterfragt. Grund für die vorgetragene Beanstandung sind der schadhafte bauliche Zustand sowie eine zu geringe Breite.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Polizei überprüft.
Angesichts der Tatsache, dass der stadteinwärts führende Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht benutzungspflichtig ist, wurde entschieden, die Benutzungspflicht des stadtauswärts führenden Radweges aufzuheben, so dass in beiden Fahrtrichtungen für die Radfahrer identische verkehrliche Regelungen gelten.
Dieser Sachverhalt wurde im Zuge einer Ortsbesichtigung am 13.09.2017 mit Herrn Bezirksbürgermeister Jordan und weiteren Mitgliedern des Stadtbezirksrates Östliches Ringgebiet vorgetragen. Einwände gegen die beabsichtigte Regelung wurden bei der Ortsbesichtigung nicht erhoben. Gemäß Absprache im Ortstermin erfolgt diese Mitteilung vor der Anordnung der beschriebenen Maßnahme.
Anlage/n:
keine