Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-06976  

Betreff: Haltestellen "Peterskamp" auf der Bevenroder Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.2
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Anhörung
04.04.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 ungeändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Entscheidung
11.04.2018 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Peterskamp

Sachverhalt:


Begründung der Beschlussvorlage

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Haltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss zuständig ist.

 

 

Anlass

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung von 28. April 1998 den Beschluss gefasst, Bushaltestellen im Stadtgebiet niederflurgerecht auszubauen. Bushaltestellen der Linien 413, 416 und 418 (ehemals 13, 16 und 18) sollen dabei bevorzugt umgestaltet werden.

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses legt die Verwaltung regelmäßig Beschlussvorlagen für den Ausbau einzelner Haltestellen vor. Für 2019 ist der Bau der Haltestellen „Peterskamp“ in beiden Fahrtrichtungen vorgesehen.

 

Die Bushaltestellen „Peterskamp“ liegen im Querumer Forst auf der Bevenroder Straße, welche die Stadtteile Waggum und Querum verbindet. Die Haltestellen werden in beide Richtungen von den Linien 413 und 433 angefahren. Dabei wurden gemäß Zählung von 2017 pro Tag 275 Ein- und Aussteiger erfasst. Die Haltestellen entsprechen nicht heutigen Standards und sind in einem baulich schlechten Zustand.

 

 


Maßnahme

 

Die Bushaltestellen werden barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden mit 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen.

Die vorhandenen Busbuchten werden zurückgebaut und die Haltestellen am Fahrbahnrand eingerichtet. Durch die entstehende Verbreiterung der Warteflächen auf das Regelmaß von 3,00 m kann auf der östlichen Straßenseite nach der Umbaumaßnahme ein Wetterschutz aufgestellt werden. Der Wetterschutz an der westlichen Straßenseite wird in die Nähe des Einstiegsbereichs versetzt und erneuert.

 

Der große Vorteil einer Fahrbahnrandhaltestelle liegt in der geringstmöglichen Unterbrechung der Fahrt bei einem Halt und damit der Verkürzung der Fahrzeiten. An- und Abfahrten der Busse werden durch den gradlinigen Verlauf erleichtert und ein zeitraubendes, oft konfliktträchtiges Wiedereinfädeln in den Verkehr der Bevenroder Straße entfällt.

 

Gemäß der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) der Forschungs-gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Ausgabe 2015) wird die Anlage dieser Haltestellen am Fahrbahnrand als unbedenklich eingestuft. In die Bewertung gehen die Verkehrsstärke, der Takt der Busse und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen ein.

 

Die stadteinwärts führende Haltestelle ist nicht durch einen Gehweg im Seitenraum angebunden. Zur besseren Erreichbarkeit ist daher eine Querungshilfe vorgesehen, um Fußgängern das notwendige Überqueren der Bevenroder Straße zu erleichtern.

 

Der Radverkehr wird stadtauswärts in einem gemeinsamen Geh- und Radweg an der Haltestelle vorbei und an der Einmündung zum Peterskamp in einer separaten Furt und darauffolgender Markierung auf die Bevenroder Straße geführt. Stadteinwärts verbleibt der Radverkehr auf der Bevenroder Straße. Auf beiden Haltestellen werden jeweils drei Fahrradständer angeordnet.

 

Finanzierung

 

Die Baukosten werden auf ca. 285.000 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Der niederflurgerechte Umbau der Bushaltestellen soll im Jahr 2019 realisiert werden.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Braunschweig beantragt, Förderhöhen stehen noch nicht fest. Es ist geplant, die Sanierung der Haltestellen für das Förderprogramm 2019 anzumelden. Der Antrag hierzu muss bis Ende Mai 2018 beim Land Niedersachen eingereicht sein. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt Braunschweig getragen.

 

Im Entwurf des Haushaltsplans 2018/IP 2017  2021 sind für das Haushaltsjahr 2019 im Projekt „Bushaltestellen/Umgestaltung 5S.660067“ 400.000 € eingeplant.

 


Beschluss:


„Die Haltestellen „Peterskamp“ auf der Bevenroder Straße werden in beide Fahrtrichtungen niederflurgerecht sowie barrierefrei ausgebaut.“
 

 


Anlage:

Lageplan
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Peterskamp (215 KB)    

Erläuterungen und Hinweise