Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-06847-01
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Sachverhalt:
Die Zuständigkeit für Errichtung und Betrieb einer Landessammelstelle für radioaktive Ab-fälle im hiesigen Bundesland liegt beim Land Niedersachsen. Die derzeitige Landessammelstelle in Leese liegt im Landkreis Nienburg. Die Stadtverwaltung Braunschweig hat weder im Bezug zur Landessammelstelle noch zur Firma Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH strahlenschutzrechtliche Zuständigkeiten.
Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Infobrief des Landes (Nr. 4/Januar 2018) wird detailliert die Vorgehensweise in Sachen Zwischenlager beschrieben. Hiernach werden Optimierungen und Lagerhallenneubau am Standort der Landessammelstelle Leese geprüft sowie ein Gespräch bzgl. der Zwischenlagerung an bestehenden bundeseigenen Zwischenlagern für radioaktive Altabfälle gesucht. Entsprechend den vom Bundesumweltministerium bekanntgegegeben Zwischenlager-standorten des Bundes gibt es keinen Standort im Bereich des Stadtbezirks Timmerlah-Geitelde-Stiddien.
Zu Frage 2:
Die Stadtverwaltung wurde nicht in die Erarbeitung eines Kriterienkataloges zur Suche nach einem alternativen Zwischenlager für radioaktive Abfälle einbezogen. Wie vorangestellt liegt die gesamte Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb einer Landessammelstelle bei den Ländern und nicht bei den Kommunen.
Anlage/n:
keine
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