Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07165  

Betreff: Satzung über die Durchführung einer Bürgerumfrage zum Kulturangebot in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:0120 Stadtentwicklung und Statistik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Vorberatung
10.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Bürgerbefragung Kulturangebot

Sachverhalt:

 

Diese Beschlussvorlage nimmt Bezug auf die parallel vorliegende Beschlussvorlage (18-08505) des Dezernats IV „Grundsatzbeschluss: Erstellung eines Kulturentwicklungsplans mit dem Modul der Durchführung einer Kulturumfrage (Bürgerumfrage und Führungskräftebefragung)“. Der darin enthaltene Beschlusspunkt 2 sieht u. a. vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bürgerumfrage und die für ihre Durchführung notwendige Erhebungssatzung vorzubereiten.

 

Mit der Bürgerumfrage zum Kulturangebot in Braunschweig sollen Hinweise für Optimierungen auf dem Feld der Daseinsvorsorge gewonnen werden. Dabei erstreckt sich die Umfrage im Wesentlichen auf die allgemeine Beurteilung von kulturellen Angeboten, die grundsätzliche Bedeutung der Kultur für die Befragten, ihre spezifischen Interessen sowie auf die Zufriedenheit mit bestimmten Kulturangeboten in Braunschweig. Darüber hinaus geht es unter anderem aber auch darum zu erfahren, aus welchen Gründen die Befragten kulturelle Veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen.

 

Die Möglichkeiten, sich in einer Stadt wie Braunschweig über kulturelle Angebote und Veranstaltungen zu informieren sind vielfältig. Auch hier soll ein Bild gewonnen werden, welche Medien die Braunschweigerinnen und Braunschweiger diesbezüglich nutzen. Ebenso werden die Befragten um Auskunft gebeten, Angebotslücken explizit zu benennen und der Kulturverwaltung auch weitere Anregungen mit auf den Weg zu geben.

 

Für die Umfrage werden 5.000 Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre nach einem automatisierten Zufallsstichprobenverfahren aus dem Einwohnermelderegister ermittelt. Mit Hilfe dieses statistischen Verfahrens können die Einwohnerstrukturen Braunschweigs in dieser Stichprobe gut abgebildet werden.

 

Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Die Auswertung der Fragebögen erfolgt anonymisiert. Die Befragten werden im begleitenden Anschreiben über die Wahrung des Datenschutzes informiert. Sie erhalten mit dem Fragebogen einen frankierten Rück-umschlag ohne Absendernennung. Eine Re-Identifizierung der Antwortenden ist somit nicht möglich. Zudem werden die Fragebögen in der abgeschotteten Statistikstelle des Referates Stadtentwicklung und Statistik ausgewertet und ausschließlich in aggregierter Form für das Kulturdezernat zur weiteren Verwendung aufbereitet.

 

Aufgrund der Anforderungen des Nieders. Statistikgesetzes ist für die vorgesehene Umfrage zum Kulturangebot eine kommunalstatistische Satzung notwendig, aus der der genaue Gegenstand der Umfrage, der Kreis der Befragten und die hierfür verwendeten statistischen Erhebungs- und Hilfsmerkmale hervorgehen müssen (siehe Anlage). Diese Satzung muss daher vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen werden.

 

 

 

 


 

 


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Durchführung einer schriftlichen Bürgerumfrage zum Kulturangebot in Braunschweig wird beschlossen.
 

 


Anlage/n:


Satzung über die Durchführung einer Bürgerumfrage zum Kulturangebot in Braunschweig
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Bürgerbefragung Kulturangebot (16 KB)    

Erläuterungen und Hinweise