Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-06835-01  

Betreff: Zuständigkeit für den Parkplatz vor der Sporthalle Watenbüttel, Bundesallee
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
18-06835
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel zur Kenntnis
07.02.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 321 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2018 (DS 18-06835) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Sportanlage Watenbüttel hat der TSV Watenbüttel 1920 e. V. von der Stadt gepachtet. Das Pachtgelände beinhaltet auch die gesamte Parkplatzfläche.

 

Zu 1.

Die Abfallentsorgung obliegt dem TSV Watenbüttel als Pächter der Parkplatzfläche im Rahmen der Unterhaltungspflicht.

 

Zu 2.

Dem TSV Watenbüttel obliegt gemäß Pachtvertrag auch die Grünpflege der Parkplatzfläche.

 

Zu 3.

Die Zuständigkeit des Winterdienstes liegt gemäß Pachtvertrag beim Pächter der Parkplatzfläche, dem TSV Watenbüttel.


 

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
18-06835   Zuständigkeit für den Parkplatz vor der Sporthalle Watenbüttel, Bundesallee   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
18-06835-01   Zuständigkeit für den Parkplatz vor der Sporthalle Watenbüttel, Bundesallee   67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   Stellungnahme

Erläuterungen und Hinweise