Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07296  

Betreff: Anträge und Anfragen im Bezirksrat "Wabe-Schunter-Beberbach" (SBR 112) sind seitens der Verwaltung unbearbeitetet bzw. unbeantwortet
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:10 Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach zur Beantwortung
21.02.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 zurückgestellt   
04.04.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 zurückgestellt   
16.05.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 zurückgestellt   
14.08.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 zurückgestellt   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Eine Vielzahl von Anträgen und Anfragen von Bezirksratmitgliedern im SBR 112 sind bisher unerledigt. Auf mündliche Nachfrage in der Bezirksratsitzung im November 2017 wurde mitgeteilt, dass auch noch aus den Jahren 2016 und 2015 (!) Vorgänge unerledigt seien.

Das sei auf vielfältige Belastungen zurückzuführen.                       

In der Niedersächsischen Kommunalverfassung (§ 39a NGO) ist geregelt, dass Ratsmitglieder, und damit auch Mitglieder von Stadtbezirksräten, das Recht haben, Anträge und Anfragen  zu stellen. Sie können Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen. Die Einschränkung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NGO ist in diesem Zusammenhang unerheblich.                                                                       

Das Recht, Auskünfte zu verlangen, schließt implizit das Recht ein, entsprechende Antworten zu erhalten. Das wird offenkundig missachtet.

 

Wir fragen:

 

Wann werden die den Bezirksratmitgliedern zustehenden Rechte seitens der Verwaltung uneingeschränkt erfüllt?

 

gez.

Gerhard Masurek
 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise