Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07662  

Betreff: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Grünflächenausschuss Vorberatung
10.04.2018 
Sitzung des Grünflächenausschusses zurückgestellt   
14.06.2018 
Sitzung des Grünflächenausschusses zurückgestellt   
27.08.2018 
Sitzung des Grünflächenausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Vorberatung
18.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft geändert beschlossen   
10.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Totenbuch_Auslaenderfriedhof
sowjetisches_ehrenmal_vorne.jpg
einer_der_wenigen_erhaltenen_Grabsteine.jpg
sowjetisches_Ehrenmal__Inschrift_nach_Verwaltung_gut_lesbar_
desolater_Zustand_I.jpg
desolater_Zustand_II.jpg
Grab_mit_Loch.jpg
Baum_auf_Grabreihe_gestellt.jpg
leere_Grabreihen_mit_vertrockneten_Wildkraut.jpg
Schild_Auslaenderfriedhof.jpg

Sachverhalt:
 

Auf dem Ausländerfriedhof sind von 1939 bis 1954 1211 ausländische Staatsangehörige begraben, die meisten davon waren ZwangsarbeiterInnen und Kriegsgefangene sowjetischer (833) und polnischer (351) Herkunft. In Einzelgräbern wurden 698 der ausländischen Staatsangehörigen bestattet. 513 Personen, die meisten Opfer des Bombenangriffs auf Braunschweig am 15. Oktober 1944, ruhen in einem Massengrab.

 

Auf dem Ausländerfriedhof befinden sich das sowjetische, das polnische und das ukrainische Ehrenmal. Das sowjetische Ehrenmal ist in einem schlechten Zustand. Errichtet und eingeweiht wurde es auf Initiative der Repatriierungsabteilung der Stadt Braunschweig am 13. November 1945. Auf der Rückseite heißt es auf russisch: DAS DENKMAL WURDE ERBAUT VON DER REPATRIIERUNGSABTEILUNG DER SOWJETISCHEN BÜRGER IN DER STADT BRAUNSCHWEIG ERÖFFNET AM 13.11.1945. In das mittlere, erhöhte Denkmalteil ist der Text EWIGES ANDENKEN AN DIE OPFER DES FASCHISMUS in kyrillischer Schrift nutförmig vertieft eingeschlagen. An einer Fahne auf dem linken Teil des Ehrenmals deuten kaum erkennbare rote Farbreste darauf hin, dass das Mahnmal ursprünglich farblich gefasst war.

 

Nach Hinweisen über den desolaten und ungepflegten Zustand des Ausländerfriedhofes wurde das Thema von der Linksfraktion mit der Anfrage 3011/14 in die Ratssitzung am 15.07.2014 eingebracht. Antwort der Verwaltung: Der Ausländerfriedhof weise „ein angemessenes, der Würde des Ortes entsprechendes Erscheinungsbild“ auf. Außerdem hieß es: „Die Inschrift des sowjetischen Denkmals ist lesbar.“ Das tatsächliche Erscheinungsbild ist anders (s. Bilder). Der erste Stadtrat Geiger sagte aber zu, dass sich die Verwaltung mit dem Thema befassen würde.

Seit 2014 hat es mehrere Ortsbegehungen sowie unzählige Gespräche und Schreiben gegeben. Der Pflegezustand wurde zwischenzeitlich etwas verbessert, die zerstörten Grabsteine wurden aber nicht ersetzt, sondern beseitigt. Grundsätzliche Verbesserungen erfolgten nicht.

Dass das Grabfeld neben dem sowjetischen Ehrenmal und einem jüdischen Einzelgrab augenblicklich als Ablagefläche für einen herausgerissenen Baum genutzt wird, ist befremdlich (s. Bild).

 

Zu den einzelnen Punkten: 

 

Zu 1:

Insbesondere im Umfeld des sowjetischen Ehrenmals besteht der Ausländerfriedhof aus langen Reihen mit Efeu- und Wildkrautbewuchs. An die ursprünglich dort beerdigten Menschen erinnert nichts. Dies sollte geändert werden, zumal die Daten der beerdigten ZwangsarbeiterInnen und Kriegsgefangenen vorhanden sind. Dazu wurden von der Linksfraktion die Totenbücher der Gedenkstätte Friedenskapelle gesichtet und alle Menschen mit einem Bezug zum Ausländerfriedhof zusammengefasst (Anlage 1). Diese Datei wurde der Verwaltung bereits im September 2017 zur Verfügung gestellt. Bislang gibt es keine Reaktion von Seiten der Verwaltung.

 

Zu 2.

Das sowjetische Ehrenmal soll so hergestellt werden, wie es vermutlich ursprünglich aussah. Dies gilt – soweit notwendig - auch für das ukrainische und polnische Ehrenmal.

 

Zu 3.

Der Ausländerfriedhof ist Teil der Rassenideologie der Nazis. Dies sollte auf einer entsprechenden Dokumentationstafel herausgearbeitet werden.

 

Zu 4.

Die Gedenkstätte und die VVN/BdA, die sich seit Jahren mit dem Thema Ausländerfriedhof beschäftigt und sich für Verbesserungen eingesetzt haben, sowie die Botschaften sollten beteiligt werden.

 

Zur Finanzierung:

Der Erhalt von Gräbern und Gedenkstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist für die Bundesrepublik Deutschland eine Pflicht. Völkerrechtlich wird diese Verpflichtung insbesondere in zahlreichen Kriegsgräberabkommen und z. B. auch in dem Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Sowjetunion festgelegt.

Innerstaatlich wird diese Verpflichtung im Rahmen des Gräbergesetzes erfüllt. Die Aufgabe wird im Wesentlichen gemäß § 4 Nr. 1 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) von den Gemeinden wahrgenommen. Für bestimmte Friedhöfe gelten besondere Zuständigkeitsregelungen. Hinsichtlich der Denkmäler wird die vertragliche Verpflichtung, dass die Denkmäler geachtet werden und unter dem Schutz deutscher Gesetze stehen, im Rahmen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) vom 30. Mai 1978 erfüllt.

Nach § 10 Abs. 1 Gräbergesetz trägt der Bund die Aufwendungen für die Pflege-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen werden nach dem Gräbergesetz auch zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Nach Erstellung des Konzeptes sollen diese zusätzlichen Mittel und ggf. zusätzliche Unterhaltungsmittel beim Land beantragt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für die Stadt Braunschweig also nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept über eine angemessene Gestaltung des Ausländerfriedhofes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere folgende Bestandteile enthalten:

 

1. Für jeden Menschen, der auf dem Ausländerfriedhof bestattet wurde und von dem bekannt ist, wo er bestattet wurde, soll ein einzelnes Grab mit einem Grabstein oder Grabkreuz errichtet werden, soweit nicht bereits vorhanden.

 

2. Insbesondere das sowjetische, ggf. aber auch das polnische und ukrainische Ehrenmal sind so zu sanieren, dass die Schriftzüge wieder deutlich sichtbar werden. Auf dem sowjetischen Ehrenmal sollen der Stern und das „Hammer und Sichel“ Symbol farblich hervorgehoben werden (wie es im Originalzustand wohl auch der Fall war).

 

3. Auf dem Ausländerfriedhof soll eine Erinnerungstafel aufgestellt werden, die sich mit seiner Historie befasst.

 

4. Bei der Erstellung des Konzeptes sind die Braunschweiger Gedenkstätte Friedenskapelle, die VVN/BdA sowie die russische, polnische und ukrainische Botschaft zu beteiligen

.

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Totenbuch_Auslaenderfriedhof (540 KB)    
Anlage 11 2 sowjetisches_ehrenmal_vorne.jpg (865 KB)    
Anlage 12 3 einer_der_wenigen_erhaltenen_Grabsteine.jpg (918 KB)    
Anlage 2 4 sowjetisches_Ehrenmal__Inschrift_nach_Verwaltung_gut_lesbar_ (972 KB)    
Anlage 14 5 desolater_Zustand_I.jpg (997 KB)    
Anlage 15 6 desolater_Zustand_II.jpg (867 KB)    
Anlage 16 7 Grab_mit_Loch.jpg (1074 KB)    
Anlage 17 8 Baum_auf_Grabreihe_gestellt.jpg (1102 KB)    
Anlage 18 9 leere_Grabreihen_mit_vertrockneten_Wildkraut.jpg (1253 KB)    
Anlage 19 10 Schild_Auslaenderfriedhof.jpg (433 KB)    
Stammbaum:
18-07662   Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
18-08280   Änderungsantrag: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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