Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07690  

Betreff: Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (deckungsgleich mit den Stadtbezirken 113 - Hondelage und 114 - Volkmarode sowie einem Teilbereich des Stadtbezirks 112 - Wabe-Schunter-Beberbach (außer Bienrode-Waggum-Bevenrode)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:0300 Rechtsreferat   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Entscheidung
04.04.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 2, Herr Peter Kriebel, ist leider im Juni 2017 verstorben. Die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.

 

Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.

 

Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson sind demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Stadtbezirksräte 112 – Wabe-Schunter-Beberbach, 113 – Hondelage sowie 114 – Volkmarode zuständig.

 

Gleichlautende Beschlussvorlagen werden am 09.04.2018 in der Sitzung des Stadtbezirksrates 114 sowie am 16.04.2018 in der Sitzung des Stadtbezirksrates 113 vorgelegt.

 

Im vergangenen Jahr wurde bereits ein Kandidat zur Wahl vorgeschlagen. Dieser erklärte allerdings vor der Sitzung des Stadtbezirksrates 114 am 13.09.2017 für eine Wahl aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Die Absage erfolgte leider so kurzfristig, dass die Stadtbezirksratsmitglieder während der Sitzung nicht entsprechend informiert werden konnten. Die Beschlussvorlagen wurden anschließend von der Verwaltung zurückgezogen.

 

Kurze Zeit darauf hat Herr Trabert Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes bekundet. Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Trabert ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Trabert die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man daher die Wahl begrüßen würde.

 

 


Beschluss:

 

„Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 2 wird für fünf Jahre

 

Herr

Josef Trabert

Waggumer Weg 4

38108 Braunschweig

 

gewählt.“

 

 


Anlage/n:


Keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise