Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07695  

Betreff: Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2018/2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51.0
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.04.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.04.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A_Angebotsveränderungen im Krippen- und Kindergartenbereich
Anlage B_Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

Sachverhalt:


Im Rahmen der Planungskonferenz am 5. März 2018 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2018/2019 abgestimmt.

 

Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2018 ist in den Anlagen

 

A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten inkl. Familienzentren

B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung

 

zusammengefasst.

 

Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

Umsetzungsvorschlag

 

Im Kindertagesstättenbereich dienen die aus den diesjährigen Anträgen resultierenden Einsparungen sowie Restmittel aus der Planungskonferenz 2017 als Finanzierungsgrundlage für die Realisierung der Anpassungsbedarfe.

 

Mit der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig (DS 16-01697) wurde beschlossen, dass ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 im zweijährigen Rhythmus ein Ausbau von jeweils bis zu vier Kindertagesstätten zu Familienzentren erfolgt. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 ist somit eine Einbeziehung von vier weiteren Familienzentren in die städtische Förderung vorgesehen, für die entsprechende Mittel im städtischen Haushalt 2018 veranschlagt sind.

 

Für die Schulkindbetreuung in und an Schulen stehen im Haushalt 2018 finanzielle Mittel für die Einrichtung von 250 zusätzlichen Plätzen zur Verfügung. Hiervon werden auch Bedarfe an bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen gedeckt, die derzeit nicht über eine Betreuungsversorgung von 60% verfügen. Entsprechende Maßnahmen sind in der Anlage Teil B) zur Umsetzung vorgesehen. Des Weiteren werden zum Schuljahr 2018/19 für die Einrichtung der Kooperativen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Lehndorf 100 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Diese sind nicht Gegenstand der Planungskonferenz.

 

A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten

 

Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden die in der Anlage Teil A) grau markierten Maßnahmen zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen.

 

      Anträge zu Angebotsreduzierungen (Einsparungen)

 

Aufgrund erforderlicher Umbaumaßnahmen zum Erhalt der Betriebserlaubnis entsprechend des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) wird die Anzahl der Krippenplätze in der städt. Kita Querum auf insgesamt 15 Plätze reduziert. Weitere Anträge zu Einsparungen liegen nicht vor.

 

      Anträge zur Siemens-Betriebskita SieKids Ackermäuse

 

Durch den Ratsbeschluss „Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergartenjahr- bzw. Schuljahr 2017/2018; Angebotsstruktur in der Betriebskita SieKids Ackermäuse (Siemens)“ vom 20. Juni 2017
(DS 17-04527) sind die Angebotsanpassungen in der betreffenden Kindertagesstätte bereits beschlossen. Hinsichtlich der Finanzierung wurde festgelegt, dass die Anpassungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 im Rahmen des Budgets der Planungskonferenz 2018 erfolgen. Entsprechend werden die Änderungen mit höchster Priorität versehen.

 

      Anträge zu Angebotsausweitungen

 

Darüber hinaus können zwei Anträge zur Ausweitung von Betreuungszeiten berücksichtigt werden. Aufgrund der immer weiter sinkenden Nachfrage nach Vormittagsplätzen (vier Stunden Betreuungszeit) wird zunächst der Antrag der Kita Broitzem auf Umwandlung einer Vormittagsgruppe in eine Ganztagsgruppe mit Priorität versehen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel ist weiterhin der Antrag des Geschwister-Sperling-Kindergartens umsetzbar. Hier werden 12 Plätze mit einer fünfstündigen Betreuungszeit in ein M2-Angebot (sechs Stunden) umgewandelt. 

 

Eine Berücksichtigung der weiteren Anträge zur Ausweitung von Betreuungszeiten ist ggf. im Rahmen des Maßnahmenkataloges zur Qualitätsverbesserung (siehe auch Ratsbeschluss DS 17-05824) möglich. Dieser Beschluss steht zunächst unter dem Vorbehalt, dass die Kostenerstattung des Landes für die entfallenen Elternentgelte die geplanten Mehreinnahmen zur Qualitätsentwicklung abdeckt. In diesem Fall stünden für zusätzliche Angebotsausweitungen/-anpassungen u.a. zur Ausweitung von Öffnungszeiten zusätzlich 120.000 € zur Verfügung, die im Rahmen des Nachrückverfahrens im Sommer 2018 Berücksichtigung finden könnten.

 

      Anträge zur Änderung der Angebotsstruktur

 

Der Antrag der Kita St. Marien in Lamme zur Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Krippengruppe wird nicht mit Priorität versehen. In Lamme hat zu Beginn des Jahres 2018 die AWO-Kita Lammer Busch Ost II den Betrieb aufgenommen. Dort werden 30 zusätzliche Krippenplätze angeboten, so dass der Bedarf zusätzlicher Krippenplätze im Ortsteil Lamme aktuell nicht gesehen wird bzw. erst nach Etablierung des neuen Angebotes endgültig bewertet werden kann.

 

      Anträge zur Schaffung neuer Plätze

 

Die Anträge zur Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze in den Kitas Broitzemer Straße und Morgenstern werden im Rahmen der Aufstellung des Standortkonzeptes zum Kita-Ausbau geprüft und ggf. dort berücksichtigt.

 

      Anträge zur Umwandlung in ein Familienzentrum

 

Es liegen insgesamt 10 Anträge zur Umwandlung in ein Familienzentrum vor. Alle Anträge erfüllen die konzeptionellen Anforderungen. Entsprechend der Vorlage DS 15-00244 erfolgt die Aufnahme in die Förderung als Familienzentrum entsprechend der zur Verfügung stehenden Kontingente und priorisierter Handlungsbedarfe.

 

Für die Stadtbezirke 120 Östliches Ringgebiet und 310 Westliches Ringgebiet liegt jeweils ein Antrag auf Umwandlung in ein Familienzentrum vor. Beide Stadtbezirke haben ein Kontingent zum Ausbau eines weiteren Familienzentrums und sind Stadtbezirke mit hohem Handlungsbedarf. Die Anträge der Kindergruppe Till Eulenspiegel e.V. mit DEB e.V. und der städtischen Kindertagesstätte Leibnizplatz erfüllen alle erforderlichen Kriterien. Diese Kindertagesstätten werden daher in die Förderung der Familienzentren aufgenommen.

 

Für den Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach liegen Anträge der städtischen Kindertagesstätte Gliesmarode und der Kita Karamba e.V. vor. Im Stadtbezirk können zwei Kindertagestätten zu Familienzentren ausgebaut werden. Aufgrund der räumlichen Nähe beider Einrichtungen sowie eines möglichst flächendeckenden Ausbaus von Familienzentren wird zunächst die Umwandlung lediglich einer Kindertagesstätte zum Familienzentrum empfohlen. Der Vergleich der Sozialindikatoren beider Einrichtungen zeigt deutlich höhere Handlungsbedarfe in der städtischen Kindertagesstätte Gliesmarode auf, so dass dieser Antrag befürwortet wird.

 

Für einen bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau der Familienzentren werden die  Stadtbezirke 331 Nordstadt und 332 Schunteraue zusammengefasst betrachtet. Aus diesem Bereich liegen insgesamt vier Anträge vor. In den Stadtbezirken ist ein gemeinsames Kontingent für ein weiteres Familienzentrum vorgesehen. Die Betrachtung der Sozialindikatoren und des Sozialraumbezugs auf Einrichtungsebene zeigen im Vergleich höhere Handlungsbedarfe in der ev.-luth. Kindertagesstätte St. Andreas und in der städtischen Kindertagesstätte Schuntersiedlung auf. Durch die räumliche Nähe der Kita St. Andreas zu bereits bestehenden oder auszubauenden Familienzentren (u.a. Neue Knochenhauerstraße, Leibnizplatz) wird vorgeschlagen, im Sinne des angestrebten flächendeckenden Ausbaus der Familienzentren die städt. Kita Schuntersiedlung zu fördern.

 

Die Auswahlentscheidung für drei Familienzentren in städtischer und ein Familienzentrum in freier Trägerschaft basiert auf festgelegten sozialen Indikatoren, die gemäß der Beschlussvorlage „Kriterien für Familienzentren in Braunschweig“ (DS 16658/14) bei der Auswahl anzuwenden sind.

 

Ergänzend sind in der Anlage A die Maßnahmen, die im Rahmen des Kita-Ausbaus bereits umgesetzt sind bzw. im nächsten Kindergartenjahr voraussichtlich umgesetzt werden können, nachrichtlich aufgeführt.

 

B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich

 

Die Anträge gemäß Anlage Teil B) werden zur Umsetzung empfohlen. Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2018/2019 erfolgen.

 

Perspektivisch wird sich die Betriebsgenehmigungspraxis des Landesjugendamtes nach Auskunft der zuständigen Fachstelle in Bezug auf die Doppelnutzung von Räumlichkeiten in Schulen ändern. So wird es zukünftig möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen Angebote mit einer wöchentlichen durchschnittlichen Betreuungszeit bis zu 20 Stunden auch in Doppelnutzung durchzuführen.

 

Den erheblichen Ausbautätigkeiten gegenüber stehen kontinuierlich steigende Bedarfe im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie an den Kooperativen Ganztagsgrundschulen. Schulleitungen bestehender Ganztagsgrundschulen haben unabhängig einer jeweils bereits erreichten Versorgungsquote von 60% zum kommenden Schuljahr Bedarfe für insgesamt 100 zusätzliche Betreuungsplätze rückgemeldet.

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Die mit Priorität versehenen Angebotsanpassungen in städtischen Einrichtungen wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:

 

Kita Querum

- 2,57 Stellen

Kita Gliesmarode

+ 0,5 Stellen

(Umwandlung Familienzentrum)

Kita Schuntersiedlung

+ 0,5 Stellen

(Umwandlung Familienzentrum)

Kita Leibnizplatz

+ 0,5 Stellen

(Umwandlung Familienzentrum)

 

 

SchuKi des KJZ Querum

+ 0,5 Stellen

KTK Veltenhof

+ 0,51 Stellen

 

 

 

Zur Sicherstellung der erforderlichen Vertretungskräfte gemäß den Vorgaben des Landes erfolgt nach Vorliegen der Fehlzeitenauswertung für das Jahr 2017 eine Neuberechnung der Ausfallreserve.

 

Zur Sicherstellung der erforderlichen Vertretungskräfte unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes erfolgt eine Anpassung der Ausfallreserve in der OGS-/Schulkindbetreuung. Nach derzeitigem Stand sind 2,5 Stellen für Erzieher*innen und 1,75 Stellen für Zweitkräfte zusätzlich erforderlich.

 

Die daraus notwendigen Stundenanpassungen zum Kindergartenjahr/Schuljahr 2018/2019 werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es stehen Haushaltsmittel für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfügung.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2018/2019 wird die Etathoheit des Rates einschließlich sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.

 

 


Beschluss:


 

1.Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2018/2019 wird zugestimmt.

 

2.Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie eventuell noch darüber hinaus erforderliche Gruppenveränderungen kostenneutral umzusetzen.

 

3.Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten- bzw. Schuljahr 2018/2019 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2018 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.

 

4.Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Finanzmittelbedarfe werden durch Verschiebungen zwischen Sach- und Personalkostenansätzen innerhalb des Budgets gedeckt.

 

 

 


Anlage/n:


Anlage A: Angebotsveränderungen im Krippen- und Kindergartenbereich

Anlage B: Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A_Angebotsveränderungen im Krippen- und Kindergartenbereich (19 KB)    
Anlage 2 2 Anlage B_Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung (15 KB)    

Erläuterungen und Hinweise