Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07722  

Betreff: Gestaltung von gesicherten Querungsstellen in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:66.2
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnis
10.04.2018 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
11.04.2018 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Geteilter Übergang – FGÜ
Anlage 2: Geteilter Übergang – LSA

Sachverhalt:


Seit vielen Jahren gibt es eine mit dem Behindertenbeirat e. V. abgestimmte Lösung zu den Bordhöhen und dem Einsatz von taktilen Elementen an gesicherten Überwegen (Zebrastreifen und signalisierte Übergänge). Hier hat der querende Fußgänger Vorrang (immer bzw. bei „grün“). Um diesem Vorrang für Sehbehinderte zu signalisieren, sind Leiteinrichtungen in Richtung dieser gesicherten Überwege sinnvoll. Diese bisherige Lösung sieht als Standard wie folgt aus:

 

Auf einer Breite von 4 m beträgt die Bordhöhe 3 cm, die Bordkante ist abgerundet ausgeführt und hinter der Bordkante befindet sich ein taktiles Element in Form eines 30 - 60 cm breiten  Rippenplattenstreifens, dessen Rippen in Gehrichtung weisen.

 

Diese Lösung stellt nach der DIN 18040 einen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Sehbehinderten einerseits und den Bedürfnissen der „rollenden Fußgänger“ (z. B. Rollstuhl-, Rollator- und Kinderwagennutzer) andererseits dar.

 

In den letzten Monaten und Jahren wurde verstärkt die Forderung erhoben, für die „rollenden Fußgänger“ eine Bordhöhe von 0 cm zu realisieren. Das stieß bei den Sehbehinderten nicht auf Zustimmung, da dieses für sie Verschlechterungen in der Erkennbarkeit des Gefahrenbereiches bedeutet. Die Verwaltung und der Behindertenbeirat haben die in der DIN vorgeschlagene Lösung eines sogenannten „geteilten Überweges“ aufgegriffen, beraten und diskutiert.

 

In der DIN ist ein solcher, gesicherter Überweg auf einer Breite von 1 m für die „rollenden Fußgänger“ auf 0 cm abgesenkt, gleichzeitig jedoch in diesem Bereich für Sehbehinderte durch den Einbau einer 60 cm breiten Rippenplatte quer zur Gehrichtung wahrnehmbar. Die übrige Überwegbreite wurde nach DIN mit einer Bordhöhe von 6 cm ausgerüstet.

 

Die in der DIN vorgesehene Bordhöhe von 6 cm auf einer Breite von 2 m wird nach vielen gemeinsamen Gesprächen zwischen Behindertenbeirat e. V. und Verwaltung als nicht sinnvoll erachtet. Zwar ist diese Bauweise für Sehbehinderte eine gute Lösung, sie stellt jedoch für die Fußgänger und die „rollenden Fußgänger“ eine deutliche Erschwerung dar.

 

 

 

 

 

 

 

Im Konsens mit dem Behindertenbeirat e. V. soll dieser Teil des Überweges mit einer 3 cm Bordhöhe und mit Leiteinrichtungen in Gehrichtung für Sehbehinderte ausgestattet werden. Der Behindertenbeirat hat sich mit dieser Lösung einverstanden erklärt, wenn dieser Teil des Überweges mit einem scharfkantigen Bord ausgeführt wird und damit besser zu ertasten ist (siehe Anlage 1 und 2).

 

Diese gemeinsam im Konsens entwickelte „Braunschweiger Lösung“ wurde im Feldversuch an einem Zebrastreifen am Bültenweg (Nähe B 58, allerdings noch mit abgerundetem Bord) realisiert. In der Zwischenzeit haben viele Sehbehinderte und „rollende Fußgänger“ diesen Überweg ausprobiert und sehr positiv aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird diese Ausgestaltung von gesicherten Überwegen als Standard bei Baumaßnahmen einsetzen.

 

Sofern örtliche Verhältnisse die neue „Braunschweiger Lösung“ nicht zulassen, kann auf die bisherige Lösung zurückgegriffen werden. Dieses gilt auch, wenn bei kleineren Anpassungsarbeiten im Bestand durch die Anwendung der neuen Gestaltung erhebliche Kosten gegenüber der bisherigen Gestaltung entstehen (z. B. dadurch, dass für die neue Lösung LSA-Masten in größerem Umfang versetzt werden müssen).

 

Für die Gestaltung von ungesicherten Querungsstellen werden Abstimmungen mit dem Behindertenbeirat e. V. durchgeführt. Probeweise wurden im Bereich Broitzemer Straße/Juliusstraße Absenkungen mit 0 cm Ansicht und einem Sperrfeld (quer verlaufende Rippenplatten) eingebaut. Ob dieses zum neuen Standard ausgewählt wird, ist noch abzustimmen.
 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Geteilter Übergang – FGÜ
Anlage 2: Geteilter Übergang – LSA
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Geteilter Übergang – FGÜ (147 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Geteilter Übergang – LSA (213 KB)    

Erläuterungen und Hinweise